Gesundheitsreform 2026 – Was ändert sich für Kassenpatienten ab 2027?

Im Juli 2026 wurde eine umfassende Gesundheitsreform beschlossen. Das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz), welches am 10. Juli 2026 sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passiert hat, enthält tiefgreifende Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kurzüberblick zur Gesundheitsreform 2026

  • Bestimmte Zuzahlungen sollen erhöht werden (ab 2027)
  • Kassenzuschuss zum Zahnersatz soll gesenkt werden (ab 2027)
  • Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2027
  • Beitragsfreie Mitversicherung wird ab 2028 eingeschränkt
  • Kostenübernahme von Leistungen wie Homöopathie oder Anthroposophie entfallen (ab 2027)
  • Einführung einer Teil-Arbeitsfähigkeit (ab 2027)
  • Zweitmeinungspflicht für bestimmte Operationen (ab 2028)

Warum ist eine Reform der Krankenkassen nötig?

Die Krankenkassen stehen vor einem Finanzierungsproblem: Beitragseinnahmen steigen nicht im gleichen Maße wie die Ausgaben. Gründe sind der demografische Wandel und steigende Behandlungskosten durch medizinische Fortschritte. Um ab 2027 die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, sind Einsparungen notwendig.

Welche Auswirkungen hat die Gesundheitsreform 2026 auf Kassenpatienten?

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht sowohl höhere Kosten für Versicherte für bestimmte Kassenleistungen als auch Anpassungen oder Streichungen von Leistungen vor. Hier einige Änderungen im Überblick:

Höhere Kosten für Versicherte bei bestimmten Leistungen

  • Zahnersatz: Der Festzuschuss der Krankenkassen zum Zahnersatz soll um 10 Prozentpunkte reduziert werden (Vorher: 60, 70 bzw. 75 Prozent; ab 2027: 50, 60 oder 65 Prozent)
  • Zuzahlungen: Für Medikamente steigen die Zuzahlungen auf mindestens 7,50 Euro bis zu 15 Euro (Vorher: 5 Euro bis 10 Euro)
  • Pauschale Zuzahlung für Physiotherapie und häusliche Krankenpflege: Je Verordnung sind pauschal 15 Euro Zuzahlung zu leisten (Vorher: 10 Euro)

Anpassung bzw. Streichung von Kassenleistungen

  • Homöopathie entfällt (Vorher: Bestimmte Krankenkassen haben diese Kosten übernommen)
  • Kostenloses Hautkrebs-Screening steht auf dem Prüfstand (Vorher: Ab 35 Jahren alle 2 Jahre)
  • Vor bestimmten, planbaren Operationen soll eine unabhängige Zweitmeinung verpflichtend sein. Ab 2028 sollen zwei planbare Eingriffe jährlich bestimmt werden. (Möglich wären: Hüftgelenkersatz und Wirbelsäule ab 2028, Entfernung der Gallenblase oder Gebärmutter ab 2029 sowie Entfernung der Gaumenmandeln und arthroskopische Eingriffe an der Schulter ab 2030)

Weitere Änderungen durch die Gesundheitsreform

  • Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich zusätzlich zur regulären Erhöhung, analoge Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Kostenlose Mitversicherung nicht berufstätiger Ehepartner entfällt. Ab 2028 sollen dafür 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen aufgewendet werden, aber nicht bei Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Weitere Details zu diesen und weiteren Änderungen (zum Beispiel Einführung einer Teil-Arbeitsunfähigkeit oder Teilkrankengeld) sind hier nachzulesen: bundesgesundheitsministerium.de

Wie können Versicherte auf die Gesundheitsreform 2026 reagieren?

Wer nicht in die private Krankenversicherung wechseln kann oder will, hat die Möglichkeit, über Krankenzusatzversicherungen Leistungskürzungen bzw. höhere Kosten auszugleichen:

Beim Zahnarzt

  • Mit der Advigon Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL) decken Sie 100 Prozent des Eigenanteils für Zahnersatz ab.
  • Mit der Advigon Dental Medium (AZM) decken Sie 75 Prozent des Eigenanteils für Zahnersatz ab.

Weitere Leistungen sind unter anderem:

  • Professionelle Zahnreinigung: Abhängig vom Tarif werden 90 Euro bzw. 2 x 70 Euro im Jahr übernommen
  • Übernahme verschiedener Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlung, Schienen- und Aufbissbehelfe, erweiterte Schmerztherapie) zu 75 Prozent bzw. 100 Prozent

Und das Beste: In beiden Tarifen gelten keine Wartezeiten! 

Unsere Zahnversicherung schützt Kinder und Erwachsene vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt. Unser Angebot ist ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten.  

Zahnzusatz
Ohne Wartezeit

Zuzahlungen & Wegfall der Kostenerstattung für Homöopathie

Die ambulante Zusatzversicherung Ambulant Premium der Advigon erstattet 100 Prozent der Zuzahlungen für:

  • Medikamente
  • Verbandsmittel
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Zuzahlung bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung

Es werden 80 Prozent der Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ und Homöopathie sowie die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandsmittel erstattet (maximal 1.000 Euro/Jahr).

Weitere Leistungen sind unter anderem:

  • 80 Prozent bei osteopathischen Leistungen
  • 80 Prozent bei psychotherapeutischen Leistungen
  • Zuschüsse zu Sehhilfen
  • Auslandsreisekrankenschutz

Beachten Sie, dass es für bestimmte Leistungen eine maximale Gesamterstattung pro Jahr geben kann.

Die ideale Ergänzung für Ihre Gesundheitsvorsorge: Früherkennung und Alternativmedizin sind Grundpfeiler dieser Versicherung. Sichern Sie sich alle Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung.

Zusatz Ambulant

Vorsorgeuntersuchungen

Wenn das Hautscreening tatsächlich gestrichen wird, Sie diese Leistung aber wünschen, empfehlen wir Ihnen ebenfalls unsere ambulante Zusatzversicherung Ambulant Premium. Wir erstatten 500 Euro innerhalb von 24 zusammenhängenden Monaten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Dazu gehört unter anderem die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung einschließlich Dermatoskopie.

Zur ambulanten Zusatzversicherung

Im Krankenhaus

Die stationäre Zusatzversicherung Klinik Premium Plus der Advigon beinhaltet die freie Arztwahl. Sie können sich von Spezialisten oder dem Chefarzt behandeln lassen, ohne Mehrkosten dafür zu tragen.

Weitere Leistungen sind unter anderem:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Kostenübernahme auch bei privatärztlicher Behandlung nach GOÄ im Krankenhaus
  • Auch bei ambulanten Operationen

Und das Beste: Es gibt keine allgemeine Wartezeit!

Fühlen Sie sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient. Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine erstklassige Rundumversorgung während eines stationären Aufenthaltes.

Krankenhauszusatz­versicherung
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