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Ambulante Zusatzversicherung

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Ambulante Zusatzversicherung

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Zusatzversicherung für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen und alternative Heilmethoden

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Umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen und Erstattung alternativer Heilmethoden – das ist der Wunsch vieler Kassenpatienten. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung der Advigon lässt sich dies realisieren. Denn dank des großen Leistungsspektrum Ambulant Premium heben Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsstatus auf das Level eines Privatpatienten. Durch unsere ambulante Zusatzversicherung können Sie zum Beispiel zwischen klassischen und alternativen Behandlungsmethoden wählen und sichern sich viele weitere Vorteile, wie etwa die Erstattung für Sehhilfen, Behandlungen im Ausland oder Krankheitsprävention.

Gute Gründe für eine ambulante Zusatzversicherung

  • Vorsorgen ist besser als Heilen: Ihre Gesundheit ist Ihnen wichtig und Sie möchten durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen das Risiko einer Krankheit reduzieren.

  • Alternative Medizin: Wir übernehmen unter anderem Kosten für verschiedene Naturheilverfahren wie, Akupunktur, traditionelle chinesische Medizin oder homöopathische Behandlungen beim Heilpraktiker.

  • 100 % Kostenerstattung: Wir übernehmen Ihren gesetzlichen Eigenanteil für Krankengymnastik, Massagen oder andere gesundheitsfördernde Maßnahmen. 

  • Brille und Kontaktlinsen: Sie möchten Ihre finanziellen Aufwände für die neue Brille oder Kontaktlinsen absichern. Hier mehr zum Thema Brillenzusatzversicherung.

  • Rechnungen einreichen: Ihre Rechnungen können Sie ganz einfach und bequem per RechnungsApp einreichen.

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Bis zu 25% Beitragsrabatt für Gesundheitsbewusste

Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen erhalten Sie von uns einen Rabatt von bis zu 25% auf Ihren monatlichen Beitrag.

Mehr erfahren

Ambulante Zusatzversicherung: Die Leistungen im Überblick

Sie sind gesetzlich krankenversichert und mit dem Leistungsangebot Ihrer Krankenkasse unzufrieden? Dann erweitern Sie doch einfach mit dem Tarif Ambulant Premium den Leistungsumfang Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Mit unserer ambulanten Krankenversicherung sichern Sie sich einen individuellen und bedarfsgerechten ambulanten Zusatzschutz, wo beispielsweise die ambulante Behandlung beim Heilpraktiker oder Sehhilfen erstattet werden.

Ambulante PremiumTarife AV + AH
Leistungen
Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte

100 % Übernahme der Kosten für Zuzahlungen bei z.B. ärtztlich verordneten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe, einer vollstationären Krankenhausbehandlung

Vorsorgeuntersuchungen

Wir erstatten 500 € (innerhalb von 24 zusammenhängenden Monaten) z. B. für den großen Gesundheitscheck, die Glaukom Vorsorge (Früherkennung grüner Star) und noch viele weitere in den Tarifbedingungen genannten Vorsorgeuntersuchungen.

500 €
Alternative Heilmethoden

Wir erstatten 80 % der Behandlungskosten durch Heilpraktiker, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und "Homöopathie" sowie die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandsmittel. (Gesamterstattung 1.000 EUR / Jahr)

80 %
Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen)

Brillen und Kontaktlinsen werden zu 250 € innerhalb von 24 Monaten erstattet. Bei Bezug einer Sehhilfe in den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn beträgt die maximale Erstattung 50 €.

250 €
Auslandsreisekrankenschutz und Assistance-Leistungen

Wir erstatten bei Reisen bis 45 Tage unvorhersehbare Behandlungskosten wegen Krankheit oder Unfall weltweit. Zudem ist unser Auslandsservice rund um die Uhr für Sie erreichbar. Zum Beispiel zur Information über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten am Urlaubsort.

Wartezeiten
Allgemeine Wartezeit

Keine Wartezeit bei Unfällen

3 Monate
Besondere Wartezeit

Für Entbindungen und Psychotherapie gilt eine verlängerte "besondere" Wartezeit. Keine Wartezeit bei Unfällen

8 Monate
Beispiel Monatsbeitrag
Frau / Mann, 25 Jahre
26,95 €
Frau / Mann, 35 Jahre
31,01 €
Frau / Mann, 45 Jahre
33,59 €
Beitrag berechnen

Was leisten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV)?

Helfen Mistel-Präparate gegen Krebs

Gesetzlich Versicherte haben generell einen Anspruch auf eine kassenärztliche Grundversorgung, die der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch vorgegeben hat. Die erbrachten Leistungen müssen dem "Wirtschaftlichkeitsgebot" entsprechen. Das heißt sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Beispielsweise gibt es im Bereich der Alternativmedizin Behandlungsmethoden, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind. 

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden, im Rahmen zahlreicher Reformen, viele Kassenleistungen gekürzt bis ganz gestrichen und Zuzahlungen eingeführt. Beispiele hierfür sind: die Zuzahlungen für verordnete Medikamente, für Verbandmittel, Heilmittel (Massage, Krankengymnastik, Logopädie usw.) und Hilfsmittel (Rollator, Körperprothesen usw.).

Diese Zuzahlungen können Sie über unsere ambulante Zusatzversicherung abrechnen. 

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Leistungen

Sehhilfen

Von der gesetzlichen Krankenversicherung selten bis überhaupt nicht übernommen werden zum Beispiel Sehhilfen. Wer auf eine Brille angewiesen ist, kennt das Problem – die Sehkraft verändert sich und bereits nach kurzer Zeit sind neue Gläser notwendig. Abhängig von der Art der Gläser und dem Gestell kommen im Ernstfall hohe Kosten auf Sie zu.

Alternative Medizin

Behandlungen beim Heilpraktiker werden nicht von jeder gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dabei können alternative Heilmethoden die klassische Schulmedizin sinnvoll ergänzen. Da hier nicht nur die einzelne Krankheit betrachtet wird, sondern der Mensch als Gesamtbild im Fokus steht, erfreuen sich Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin und Homöopathie wachsender Beliebtheit. 

Weitere Informationen über Zuzahlungen

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zahlen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel einen Eigenanteil. Die Zuzahlungspflicht gilt ab einem Alter von 18 Jahren. 

Übersicht der Zuzahlungen:

  • Arznei- und Verbandmittel, 10 % des Preises (mind. 5 €, max. 10 €)
  • Fahrtkosten, 10 % (mind. 28 Tage / Jahr)
  • Heilmittel wie Massage & Krankengymnastik, 10 % der Kosten plus 10 € pro Verordnung
  • Hilfsmittel wie Gehilfen, 10 % der Kosten (mind. 5 €, max 10 €)
  • Krankenhausbehandlung, 10 € pro Tag, (max. 28 Tage / Jahr)
  • Häusliche Krankenpflege, 10 % der Kosten plus 10 € pro Verordnung (max. 28 Tage / Jahr)
  • Haushaltshilfe, 10 % der Kosten (max. 28 Tage / Jahr)
  • Medizinische Reha ambulant und stationär, 10 € pro Tag (mind. 5 €, max. 10 €)
  • Medizinische Vorsorge und Reha für Mütter und Väter, 10 € pro Tag

Osteopathie für Babys

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Unsere ambulante Zusatzversicherung umfasst osteopathische Behandlungen auch für Babys und Kleinkinder. Für monatlich 11,50 Euro ist sie für Kinder bis 17 Jahre sogar besonders günstig.

Doch was genau ist Osteopathie, wie hilft sie Ihrem Baby und wann ist sie sinnvoll? Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Heilmethode, in der nicht die Symptome, sondern die Ursache einer Erkrankung behandelt werden. Ziel der Behandlung ist es, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren, und zwar ohne medizinisches Gerät und ohne Medikamente, nur durch die Kraft der Hände. Ein Osteopath tastet den ganzen Babykörper ab und überprüft dabei die Beweglichkeit der Gelenke und Reflexe. So kann er Blockaden und Dysfunktionen aufspüren und beseitigen. Denn diese kommen bei Babys und Kleinkinder sehr häufig vor. Für Babys kann Osteopathie sehr hilfreich sein, wenn sie zum Beispiel unter Bauchschmerzen, Schlafstörungen, Fieber oder Koliken leiden. Auch zur Bewältigung eines Geburtstraumas oder wenn Babys aus offenbar unerkennbaren Gründen viel schreien bzw. weinen, kann Osteopathie als sanfte Behandlungsmethode eingesetzt werden.

Downloads zur ambulanten Zusatzversicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur ambulanten Zusatzversicherung zum Speichern oder Ausdrucken. 

Verbraucherinformation Krankenzusatzversicherung

FAQ - Häufige Fragen zur Ambulanten Zusatzversicherung

Warum ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?

Die ambulante Zusatzversicherung der Advigon ist besonders für Personen sinnvoll, welche die alternative Heilmethode gegenüber der schulmedizinische Behandlung bevorzugen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur teilweise bis keine Behandlungen beim Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Mit der ambulanten Zusatzversicherung der Advigon müssen Sie weder auf Homöopathie, traditionelle Chinesische Medizin und Akkupunktur verzichten, noch die Kosten dafür selbst tragen.

Darüber hinaus können Sie sich mit dem Tarif Ambulant Premium der Advigon vor den hohen Zuzahlungen wie beispielsweise für Arzneimitteln und Hilfsmittel wie Massagen & Krankengymnastik schützen. Auch werden Vorsorgeuntersuchungen wie zum Beispiel der grosse Gesundheitsscheck sowie Brillen und Kontaktlinsen übernommen.

Ist die ambulante Zusatzversicherung auch im Ausland gültig?

a) Auslandsreisekrankenversicherungsschutz für Reisen bis zu 45 Tage

Kommt es während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes zu einer Krankheit oder einem Unfall, stehen wir Ihnen mit unseren umfangreichen Service- und Erstattungsleistungen zur Seite. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für: 

  • zugelassene Ärzte und Fachärzte
  • Weggebühren des behandelnden Mediziners
  • Operationen sowie OP-Assistenz und Narkose
  • Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel 
  • Stationäre Heilbehandlung in einem Krankenhaus
  • Medizinisch und ärztlich angeordneten Rücktransport


Zusätzlich sind wir bei Notfällen im Ausland, Tag und Nacht über unsere 24-Stunden-Notfallnummer 0621 5490-1906 erreichbar und bieten Ihnen zahlreiche Assistance-Leistungen, unter anderem:

  • Informationen über Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im Ausland
  • Benennung eines Arztes vor Ort
  • Kontaktaufnahme zum jeweiligen Hausarzt
  • Organisation des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Ärzten, insbesondere zwischen den Krankenhausärzten und dem Hausarzt


b) genereller Auslandsschutz 

  • bei alternativmedizinische Behandlung: Für Alternativmedizin besteht der Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands.
  • bei Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, freie Krankenhauswahl und Zuzahlungen: Für diese Leistungen besteht der Versicherungsschutz innerhalb der EU. Außerhalb der EU besteht der Versicherungsschutz während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes.
Für welche Vorsorgeuntersuchungen erhalte ich Erstattungen von der Advigon?

Oftmals empfehlen Ärzte erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Wir übernehmen innerhalb von 24 Monaten insgesamt bis zu 500 € für Vorsorgeleistungen wie:

  • den großen Gesundheitscheck
  • die Glaukomvorsorge (Glaukom ist eine Augenkrankheit).
  • zusätzliche Krebsvorsorgeuntersuchungen
  • die Osteoporose-Prävention (poröse Knochen)
  • den HIV-Test
  • das Hautkrebs-Screening
  • den Hirnleistungscheck zur Früherkennung einer Demenz (BrainCheck)


Weitere Informationen finden Sie in unserer Verbraucherinformation im Downloadbereich. 

Für welche alternativen Heilmethoden beim Heilpraktiker erhalte ich Leistungen?

Für viele Menschen ist die Behandlung mit alternativen Heilmethoden oder eine Kombination aus schulmedizinischer und naturheilkundlicher Behandlung wichtig. Als Kassenpatient müssen Sie diese Behandlungen allerdings aus eigener Tasche zahlen.

Wichtig ist, dass die Behandlungen entweder von einem Heilpraktiker oder von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" oder "Homöopathie" durchgeführt werden, damit wir die Rechnung bezahlen können. 

Entscheiden Sie sich für unsere ambulante Krankenversicherung, dann übernehmen wir die Kosten für verschiedene Naturheilverfahren wie:

  • Akupressur und Akupunktur
  • traditionelle chinesische Medizin
  • Anthroposophische Medizin (geisteswissenschaftlicher Erweiterung der Schulmedizin)
  • Biochemie nach Schüßler (homöopathischen Mittel)
  • Homöopathische Behandlungen (u.a. Globuli)
  • Lasertherapie


Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in unserer Verbraucherinformation.

Für alternative Heilmethoden erhalten Sie von uns, für die Behandlung und in diesem Zusammenhang verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, eine Erstattung in Höhe von 1.000 €. Die Leistungen sind in den ersten 24 Versicherungsmonaten auf 600 € begrenzt.

Wann erhalte ich Leistungen aus der ambulanten Zusatzversicherung und gibt es eine Wartezeit?

Sie erhalten nach einer sogenannten "allgemeinen" Wartezeit von drei Monaten Leistungen aus der ambulanten Krankenzusatzversicherung. 

Für folgende Leistungen gilt eine verlängerte, sogenannte "besondere" Wartezeit von acht Monaten. Sie gilt für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Bei Behandlungskosten infolge eines Unfalls entfallen alle Wartezeiten - die allgemeinen wie auch die besonderen.

Was sind Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)?

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung. Sie stellt somit die Grundlage für die privatärztliche Abrechnung dar. Ärzte müssen sich an die amtliche Gebührenordnung halten, können jedoch über einen Hebel die Kosten entsprechend anpassen. Beim 3,5-fachen Satz handelt es sich um den sogenannten Höchstsatz, das 2,3-fache wird als Regelhöchstsatz bezeichnet. Bei besonders schwierigen und zeitaufwendigen Maßnahmen kann auch ein Gebührensatz von mehr als 3,5 angezeigt sein. Der behandelnde Arzt muss in diesem Fall vorab mit Ihnen einen eigenen Behandlungsvertrag schließen und Sie darüber aufklären.

Schnell und einfach: Die Advigon RechnungsApp

Mit der kostenlosen RechnungsApp der Advigon können Sie ganz einfach Ihre Rechnungen, Arztrechnungen, Rezepte oder Überweisungen mit nur wenigen Klicks an uns übermitteln. Auch den Bearbeitungsstand Ihrer Rechnung können Sie jederzeit online mit unserer App verfolgen. Keine Portokosten, Zeitersparnis, schnellere Leistungserstattung, weniger Aufwand - Mit der Rechnungsapp sichern Sie sich viele Vorteile.

Weitere Informationen zur RechnungsApp

Ambulante Zusatzversicherung der Advigon: schneller Online-Abschluss dank Tarifrechner

Bei der Advigon brauchen Sie keine Wochen und Monate, keine Stapel an Papieren und Dokumenten und keine Briefmarken, um eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen. Stattdessen können Sie lediglich unter Angabe Ihres Geburtsdatums und des gewünschten Versicherungsstarts in unserem Rechner sehen, welcher Beitrag monatlich auf Sie zukäme. Klicken Sie anschließend auf “Weiter” und beantworten Sie unsere 3 Gesundheitsfragen. Geben Sie noch Ihre Adress- und Bankdaten an, kontrollieren Sie im letzten Schritt, ob alles korrekt ist – und schicken Sie den Online-Antrag ab! So einfach geht es mit der Advigon. Übrigens brauchen Sie sich auch keine Sorgen um Ihre Daten zu machen: Ihre Daten werden TLS-verschlüsselt und sind damit sicher. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag zur ambulanten Zusatzversicherung:


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Drescheweg 1, FL-9490 Vaduz
Tel. +49 40 5555-4020
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