Homöopathie: Krankenkasse und Kosten

Homöopathie und Krankenkasse: Werden die Kosten übernommen?

Viele Menschen vertrauen der schonenden Therapie von Erkrankungen mittels Homöopathie. Als Ergänzung zur Schulmedizin betrachten die homöopathischen Heilmethoden den Menschen in seiner Gesamtheit und sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Da jedoch die Wirksamkeit der Mittel umstritten ist, ist Homöopathie keine reguläre Kassenleistung. Dennoch werden Mittel der Homöopathie oft von Krankenkassen übernommen. Erfahren Sie hier, welche Kosten anfallen, wann Homöopathie von der Krankenkasse bezahlt wird und wie Sie Ihre private Versorgungslücke schließen können.

Was sind homöopathische Behandlungen?

Die Homöopathie folgt dem Ansatz, dass sich Ähnliches durch Ähnliches heilen lässt. Der Homöopath verwendet Substanzen, die in hohen Dosierungen bestimmte Symptome hervorrufen, zur Behandlung eben dieser Symptome – allerdings in stark verdünnter Form.

Zu den homöopathischen Behandlungen zählen insbesondere die klassische Homöopathie nach den Hahnemann’schen Regeln, die naturwissenschaftlich-kritische Homöopathie und die Komplexmittelhomöopathie. Bei der Frage, ob Homöopathie von der Krankenkasse übernommen wird, spielen neben der klassischen Homöopathie auch andere Naturheilverfahren eine Rolle. Eine Kostenübernahme von Krankenkassen ist auch für andere Homöopathie-Leistungen möglich, beispielsweise:

Welche Kosten können für Homöopathie anfallen?

Die Kosten für homöopathische Behandlungen variieren je nach deren Umfang und dem Aufwand für die Anamnese. Während manche Behandlungen eine dauerhafte Betreuung durch den Heilpraktiker erfordern, lassen sich leichtere Beschwerden häufig schon mit wenigen Terminen lindern.

Die folgenden Positionen geben Ihnen eine erste Orientierung zu den anfallenden Kosten:

Behandlung
Homöopathie KostenGegenstand
Erstanamnese
150 bis 250 EuroDie homöopathische Anamnese kann zwei bis drei Stunden in Anspruch nehmen. Teil des Termins ist auch die Repertorisation, die ausführliche Auswertung der Vorgeschichte.
Folgeanamnese
60 bis 150 EuroFolgeanamnesen dauern rund eine halbe bis anderthalb Stunden. Dabei bezieht der Homöopath neben dem bisherigen Verlauf auch die weitere Therapie ein.
Mittelgabe-Gespräch
50 bis 120 EuroDas Mittelgabe-Gespräch dient dazu, die richtigen homöopathischen Arzneimittel zu wählen und mit dem Patienten zu besprechen. Dieser Termin wird meist ebenso wie andere Besuche beim Homöopathen nach Zeitaufwand abgerechnet.
Homöopathische Mittel
8 bis 15 Euro für Globuli, homöopathische Tropfen, Tabletten, SalbenHomöopathische Arzneien und apothekenpflichtige Mittel aus dem Bereich der Anthroposophie sind verglichen mit den Medikamenten der Schulmedizin günstig.

Beispiel: Sara hat oft Probleme einzuschlafen und wacht nachts wiederholt auf. Sie besucht einen Homöopathen, der mit ihr eine Erstanamnese durchführt und anschließend die Therapie in einem Mittelgabe-Gespräch bespricht. Dieser berechnet 180 Euro für die Anamnese und 70 Euro für das Gespräch. Zusätzlich fallen für die gewählten Mittel Kosten von 17 Euro an. Die Gesamtkosten liegen also bei 267 Euro. Es lohnt sich daher für Sara zu prüfen, ob Homöopathie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Damit Sie die Kosten für die Homöopathie über Ihre Krankenkasse abrechnen können, stellen viele Heilpraktiker ihre Rechnung in Übereinstimmung mit der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen, aus.

Wird Homöopathie von der Krankenkasse bezahlt?

Homöopathische Anwendungen sind aktuell nicht in der kassenärztlichen Gebührenordnung enthalten. Deshalb ist Homöopathie keine Kassenleistung. Grund dafür ist die unklare Studienlage. Ein deutlicher wissenschaftlicher Nachweis über die Wirksamkeit homöopathischer Behandlungen konnte bislang nicht geführt werden. Darum zahlen viele Krankenkassen keine Homöopathie und homöopathische Mittel.

Die Kassen können momentan frei entscheiden, ob sie die Kosten für homöopathische Behandlungen übernehmen möchten und welche Behandlungsmethoden davon umfasst werden. Häufig erhalten die Versicherten im Rahmen von Zusatzleistungen oder Bonusprogrammen Erstattungen für die Homöopathie-Kosten von der Krankenkasse.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach veröffentlichte Anfang 2024 Pläne zur Streichung der Homöopathie als Kassenleistung. In dem zugrundeliegenden Gesetzentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist der entsprechende Passus jedoch nicht mehr zu finden. Somit darf auch in Zukunft Homöopathie von Krankenkassen bezahlt werden.

Wann zahlt die Krankenkasse Homöopathie?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Homöopathie im Regelfall nicht, wenn Sie dazu einen Heilpraktiker aufgesucht haben. Dies ist lediglich in geringem Umfang in manchen Bonusprogrammen vorgesehen. Ansonsten zahlt die Krankenkasse Homöopathie mitunter im Rahmen der „integrierten Versorgung“. Dazu muss Ihre Krankenkasse mit Ärzten und Ärztinnen einen „IV-Vertrag Homöopathie“ abschließen. Homöopathische Behandlungen von Ärzten mit einer Zusatzqualifikation im Bereich der Homöopathie können so vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kosten für homöopathische Arzneimittel trägt der Versicherte jedoch meist selbst.

Bei der privaten Krankenversicherung sind die Möglichkeiten der Kostenübernahme für Homöopathie größer. Oftmals enthält der tarifliche Leistungskatalog homöopathische Behandlungen und/oder Mittel bis zu einer bestimmten Erstattungsquote (z. B. 80 Prozent der Kosten). Sind Sie privatversichert, prüfen Sie am besten Ihren individuellen Tarif. Bei Basistarifen erfolgt häufig keine Erstattung der Homöopathie-Kosten durch die Krankenversicherung.

Kritik an der Homöopathie als Kassenleistung

Die Homöopathie hat wahrscheinlich fast ebenso viele Kritiker wie Anhänger. Kritiker bemängeln die unklare Studienlage, die neben positiven Auswirkungen auch eine mangelnde Wirkung der Arzneien und den vermeintlichen Placebo-Effekt ausweist. Angesichts der Wirkstoffkonzentration ist dies nicht verwunderlich. Globuli und andere homöopathische Arzneimittel beruhen auf den Prinzipien der Verdünnung und Potenzierung. Die Inhaltsstoffe werden so lange verdünnt, bis sie in der einzunehmenden Medizin nicht oder kaum mehr nachweisbar sind. Was nicht vorhanden ist, kann auch keine Wirkung erzielen, so die Kritiker.

Die Kritiker der Homöopathie werfen den Krankenkassen vor, an anderer Stelle dringend benötigte Gelder für homöopathische Behandlungen zu verschwenden, deren Wirksamkeit nicht beweisbar sei. Deshalb haben sich einige gesetzliche Krankenversicherungen dazu entschieden, keine Kosten für Homöopathie zu übernehmen.

Die ideale Ergänzung für Ihre Gesundheitsvorsorge: Früherkennung und Alternativmedizin sind Grundpfeiler dieser Versicherung. Sichern Sie sich alle Vorteile einer ambulanten Zusatzversicherung.

Zusatz Ambulant

Kostenübernahme für Homöopathie mit einer privaten Zusatzversicherung

Alternative Heilmethoden und homöopathische Arzneimittel werden von vielen Krankenkassen nicht übernommen – und das, obwohl sie viele Patienten bei der Aktivierung ihrer Selbstheilungskräfte und der Erhaltung ihrer Gesundheit unterstützen. Auch wenn die Homöopathie als günstige Form der alternativen Medizin gilt, können sich die Kosten auf Dauer summieren.

Insbesondere gesetzlich Versicherte sowie privat Versicherte in Basistarifen werden regelmäßig mit Versorgungslücken konfrontiert. Zuzahlungen zu medizinischen Satzungsleistungen, Vorsorgeuntersuchungen oder die fehlende Kostenübernahme für Homöopathie durch die gesetzliche Krankenversicherung sind an der Tagesordnung. Diese Lücke schließen Sie mit einer privaten Krankenzusatzversicherung, die den Leistungsumfang der Krankenkasse entsprechend ergänzt.

Ein gutes Beispiel dafür ist die ambulante Zusatzversicherung der Advigon. Diese erstattet bis zu 80 Prozent der Behandlungskosten bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie einen Arzt oder eine Ärztin mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“ und „Homöopathie“ konsultieren, oder einen Heilpraktiker Ihrer Wahl aufsuchen. Zudem können Sie die Erstattung der Geldbeträge für die verordneten Arznei-, Heil- und Verbandsmittel beantragen.

Deshalb ist die Zusatzversicherung für Heilpraktiker eine sinnvolle Ergänzung für gesetzlich Versicherte. Sie können damit auch die Kostenübernahme für andere alternativmedizinische Angebote, wie die Kosten für Osteopathie, Chiropraktik oder Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) in Anspruch nehmen.

Quellen:

aerzteblatt.de

fr.de

ndr.de

Fachverband Deutscher Heilpraktiker

Bund Deutscher Heilpraktiker e. V.

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