Zusatzversicherung Heilpraktiker

Zusatzversicherung Heilpraktiker

In ambulanter Zusatzversicherung enthalten

  • ZutreffendKostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden
  • ZutreffendKostenübernahme alternativer Arzneimittel
  • ZutreffendÜbernahme von Sehhilfen, Vorsorge & gesundheitsfördernden Maßnahmen
  • ZutreffendErstattung gesetzlicher Zuzahlungen

Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen

Viele Patienten vertrauen bereits auf alternative Heilmethoden wie die Akupunktur. Als Ergänzung zur klassischen Schulmedizin sind Leistungen von Heilpraktikern und Naturheilverfahrens-Ärzten für all diejenigen sinnvoll, die eine ganzheitliche Behandlung wünschen. Denn die Alternativmedizin zeichnet sich besonders dadurch aus, dass sie den Menschen als Gesamtorganismus betrachtet, der gesund sein muss, um alle seine Funktionen perfekt ausüben zu können. Der Gang zum Heilpraktiker ist jedoch mit Kosten verbunden, die die gesetzliche Krankenversicherung in den seltensten Fällen übernimmt und bei angebotenen Zusatzpaketen ist die Leistungsübernahme oft eingeschränkt. So erhält der Kassenpatient eine Rechnung, wenn er auf alternative Behandlungsmöglichkeiten setzt.

Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen allerdings ist das kein Problem mehr: Wir übernehmen 80 % der Kosten für Ihren Heilpraktiker-Besuch. Welche Leistungen übernommen werden, die verschiedenen Formen der Alternativmedizin und was noch in der ambulanten Zusatzversicherung von Advigon enthalten ist, lesen Sie hier.

Alle Gründe für eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker im Überblick

  • ZutreffendKostenübernahme für Alternativmedizin und alternative Arzneimittel: 80 % der Behandlungskosten werden übernommen, bis maximal 1.000 € im Jahr pro Person – z.B. die Kostenübernahme von Bachblüten als Arzneimittel
  • Zutreffendkeine Einschränkungen bei der Behandlungsauswahl – übernommen werden die Kosten bei allen Heilpraktikern und Ärzten mit Zusatz “Naturheilverfahren” oder “Homöopathie”
  • Zutreffendeinfache & schnelle Erstattung – Rechnungen können per Rechnungs-App der Advigon eingereicht werden
  • Zutreffendweitere Vorteile der ambulanten Zusatzversicherung wie die Kostenübernahme für Vorsorge, Brille oder Kontaktlinsen, Auslandskrankenversicherung und gesundheitsfördernde Maßnahmen
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Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen erhalten Sie von uns einen Rabatt von bis zu 25 % auf Ihren monatlichen Beitrag.

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Warum die Schulmedizin mit der Naturheilkunde ergänzen?

Die Naturheilkunde und die Leistungen von Heilpraktikern sind oft eine sinnvolle Ergänzung der klassischen Schulmedizin. Diese bezieht sich oft fast ausschließlich auf das Krankheitsbild und einzelne Symptome, während eine Gemeinsamkeit alternativer Behandlungsmethoden ist, das Gesamtbild des Patienten zu betrachten.

Der Anspruch der alternativen Heilmethoden ist sowohl die einzelnen Krankheiten zu heilen, als auch den Menschen ganzheitlich zu betrachten und grundsätzlich ins Gleichgewicht zu bringen. Mit unserer Zusatzversicherung erstatten wir 80 % der Behandlungskosten durch Heilpraktiker oder Ärzte mit Zusatz “Naturheilverfahren” oder “Homöopathie”, bis maximal 1.000 € im Jahr pro Person.

Hier eine Auswahl an alternativen Heilmethoden:

 

Welche Vorteile habe ich mit der Ambulanten Zusatzversicherung?

Die ambulante Zusatzversicherung leistet mehr als nur die Kostenübernahme von Heilpraktikern und Naturmedizinern. Im Tarif eingeschlossen sind auch:

  • Die vollständige Erstattung der Zuzahlung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bis zur Belastungsgrenze gemäß § 62 SGB V: Übernahme der Zuzahlungen bei beispielsweise Medikamenten oder Krankenhausbehandlungen.
  • Ein Auslandsreisekrankenschutz mit Assistance-Leistungen: bei Reisen (weltweit) bis 45 Tage werden unvorhergesehene Behandlungskosten durch Unfall oder Krankheit übernommen (wenn Sie beispielsweise im Urlaub erkranken und zum Arzt müssen); Auslandsservice ist rund um die Uhr erreichbar, wenn z. B. Informationen über die ärztliche Versorgung am Aufenthaltsort benötigt werden.
  • Eine Brillenzusatzversicherung: Erstattungen von bis zu 250 Euro für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen.

Zusatzversicherung für Naturheilkunde: Alle Leistungen im Blick

Bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Angebote zur Kostenübernahme für alternative Behandlungsmethoden? Das ist nicht ungewöhnlich – bei der Advigon haben wir die perfekte Möglichkeit, um den Leistungsumfang zu erweitern. Mit dem Zusatzversicherungstarif Ambulant Premium bekommen Sie nicht nur eine schnelle Kostenübernahme für Alternativmedizin, sondern im Paket enthalten sind auch direkt Erstattungen für die gesetzlichen Eigenanteile, die als Zuzahlung zu leisten sind sowie eine Brillenzusatzversicherung und Leistungen für Vorsorge und gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Ambulante Premium
Tarife AV + AH
Leistungen
Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte

100 % Übernahme der Kosten für Zuzahlungen bei z.B. ärtztlich verordneten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe, einer vollstationären Krankenhausbehandlung

Zutreffend
Vorsorgeuntersuchungen

Wir erstatten 500 € (innerhalb von 24 zusammenhängenden Monaten) z. B. für den großen Gesundheitscheck, die Glaukom Vorsorge (Früherkennung grüner Star) und noch viele weitere in den Tarifbedingungen genannten Vorsorgeuntersuchungen.

500 €
Alternative Heilmethoden

Wir erstatten 80 % der Behandlungskosten durch Heilpraktiker, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" und "Homöopathie" sowie die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandsmittel. (Gesamterstattung 1.000 EUR / Jahr)

80 %
Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen)

Brillen und Kontaktlinsen werden zu 250 € innerhalb von 24 Monaten erstattet. Bei Bezug einer Sehhilfe in den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn beträgt die maximale Erstattung 50 €.

250 €
Auslandsreisekrankenschutz und Assistance-Leistungen

Wir erstatten bei Reisen bis 45 Tage unvorhersehbare Behandlungskosten wegen Krankheit oder Unfall weltweit. Zudem ist unser Auslandsservice rund um die Uhr für Sie erreichbar. Zum Beispiel zur Information über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten am Urlaubsort.

Zutreffend
Beispiel Monatsbeitrag
Frau / Mann, 25 Jahre
26,95 €
Frau / Mann, 35 Jahre
31,01 €
Frau / Mann, 45 Jahre
33,59 €
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Was leisten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Hinblick auf Heilpraktiker-Leistungen?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Naturheilkunde sind stark begrenzt. Der Leistungskatalog der GKV (§ 11 SGB V)  fokussiert sich primär auf schulmedizinisch anerkannte Verfahren.

Ein entscheidender Punkt: Die GKV darf Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker grundsätzlich nicht erstatten. Eine Abrechnung ist laut Gesetz nur für approbierte Ärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation (z.B. "Naturheilverfahren") möglich. Daher müssen Patienten die Rechnungen von Heilpraktikern daher fast immer selbst tragen.

Einige Kassen bieten freiwillige Zusatzleistungen für alternative Medizin an. Diese sind jedoch oft an Bedingungen geknüpft:

  • Budget-Grenzen: Oft gibt es ein "Gesundheitskonto" mit einem Limit von ca. 100 bis 250 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen oder homöopathische Mittel.
  • Qualifikation: Behandler müssen oft Ärzte sein oder Mitglied in bestimmten Verbänden.

Wer sich umfassend und ohne strenge Indikation beim Heilpraktiker behandeln lassen möchte, bleibt ohne private Zusatzversicherung auf dem Großteil der Kosten sitzen.

Leistungsbeispiel: Akupunktur für Ben mit unserer Zusatzversicherung

Ben leidet unter starken Nackenverspannungen, die regelmäßig zu Migräne führen. Da klassische Physiotherapie allein nicht hilft, empfiehlt ihm sein Arzt eine Akupunktur-Behandlung bei einem spezialisierten Heilpraktiker für Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt diese Leistung meist nicht. Ein qualifizierter Heilpraktiker berechnet gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ca. 60 Euro pro Sitzung. Bei einer empfohlenen Serie von 10 Behandlungen lägen Bens Kosten bei 600 Euro.

Zum Glück ist Ben mit dem Baustein Alternativmedizin spezial abgesichert. Die Advigon übernimmt den Großteil der Rechnung – unabhängig von Vorleistungen der GKV.

LeistungenKosten ohne VersicherungKosten mit Advigon (80 % Erstattung)
Anamnese 
(Erstgespräch)
90 €18 € (Eigenanteil)
10 x Akupunktur (TCM)600 €120 € (Eigenanteil)
Gesamtkosten690 €138 € (Eigenanteil)
Erstattung durch AdvigonNicht zutreffend522 € (Ersparnis für Ben)

Rechnung: So viel spart Ben

*Beispielrechnung basierend auf 80 % Erstattung bis zu den Höchstsätzen des GebüH.

Dank der Advigon Zusatzversicherung kann Ben den Termin für seine Akupunktur sofort vereinbaren – ohne sich Sorgen um die Finanzierung seiner Gesundheit machen zu müssen.

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Downloads zur Heilpraktiker-Versicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Tarif "Ambulant Premium" zum Speichern oder Ausdrucken.

Verbraucherinformation Krankenzusatzversicherung

Osteopathie für Babys

Unsere ambulante Zusatzversicherung umfasst osteopathische Behandlungen auch für Babys und Kleinkinder. Für monatlich 11,50 Euro ist sie für Kinder bis 17 Jahre sogar besonders günstig.

Doch was genau ist Osteopathie, wie hilft sie Ihrem Baby und wann ist sie sinnvoll? Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Heilmethode, in der nicht die Symptome, sondern die Ursache einer Erkrankung behandelt werden. Ziel der Behandlung ist es, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren, und zwar ohne medizinisches Gerät und ohne Medikamente, nur durch die Kraft der Hände. Ein Osteopath tastet den ganzen Babykörper ab und überprüft dabei die Beweglichkeit der Gelenke und Reflexe. So kann er Blockaden und Dysfunktionen aufspüren und beseitigen. Denn diese kommen bei Babys und Kleinkinder sehr häufig vor. Für Babys kann Osteopathie sehr hilfreich sein, wenn sie zum Beispiel unter Bauchschmerzen, Schlafstörungen, Fieber oder Koliken leiden. Auch zur Bewältigung eines Geburtstraumas oder wenn Babys aus offenbar unerkennbaren Gründen viel schreien bzw. weinen, kann Osteopathie als sanfte Behandlungsmethode eingesetzt werden.

FAQ - Häufige Fragen zur Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Mit der kostenlosen RechnungsApp der Advigon können Sie ganz einfach Ihre Rechnungen, Arztrechnungen, Rezepte oder Überweisungen mit nur wenigen Klicks an uns übermitteln. Auch den Bearbeitungsstand Ihrer Rechnung können Sie jederzeit online mit unserer App verfolgen. Keine Portokosten, Zeitersparnis, schnellere Leistungserstattung, weniger Aufwand - Mit der Rechnungsapp sichern Sie sich viele Vorteile.

Weitere Informationen zur RechnungsApp

Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen online abschließen

Die ambulante Zusatzversicherung leistet mehr als nur die Kostenübernahme von Heilpraktikern und Naturmedizinern. Die Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen können Sie ganz bequem online abschließen. Mit unserem Tarifrechner haben Sie die Möglichkeit, Ihre individuellen Beiträge einmal zu berechnen und den gewünschten Tarif auszuwählen. Sie können Ihre persönlichen Daten zur Antragstellung direkt angeben und die drei Gesundheitsfragen beantworten. Mit wenigen Klicks kommen Sie blitzschnell und problemlos so an Ihre Zusatzversicherung für Naturheilkunde und Heilpraktiker-Leistungen.

Ihre Daten sind dabei sicher: Diese werden TSL-verschlüsselt übertragen, sind also vor ungewolltem Zugriff geschützt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen! Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag zur Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen und Naturmedizin.

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