Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit und mit Sofortleistungen? Was ist bei diesen zu beachten und sind sie sinnvoll? Und warum gibt es die Wartezeit überhaupt? Wir haben all diese Fragen für Sie in diesem Ratgeber ausführlich beantwortet.
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit und mit Sofortleistungen? Was ist bei diesen zu beachten und sind sie sinnvoll? Und warum gibt es die Wartezeit überhaupt? Wir haben all diese Fragen für Sie in diesem Ratgeber ausführlich beantwortet.
Was ist genau eine Wartezeit? Warum gibt es Wartezeiten?
Warum ist die Wirtschaftlichkeit des Versicherers wichtig für Sie?
Gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit mit Sofortleistungen?
Was ist bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit zu beachten?
Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wählen oder mit Wartezeit?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Die Wartezeit bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen erst nach Ablauf einer vertraglich festgelegten Zeit (meist 3 bis 8 Monate) die Kosten oder den Eigenanteil einer medizinischen Behandlung übernimmt. Wartezeiten gibt es dabei nicht nur bei der Zahnversicherung, sondern auch bei vielen anderen Zusatzversicherungen. Die Wartezeit dient dabei als Schutzmechanismus der Versicherer.
Gäbe es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten, uneingeschränkten Sofortleistungen und ohne jegliche Gesundheitsprüfung, würden viele Personen eine Zahnzusatzversicherung abschließen, eine Zahnbehandlung aufnehmen und sich die Kosten erstatten lassen – und anschließend kündigen. Das ist unwirtschaftlich für die Versicherer und geradezu gefährlich, wenn das sehr viele Personen machen würden. Deshalb haben Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit bestimmte Bedingungen für die Übernahme von Behandlungskosten. Wichtig für eine solche Versicherung ist der Nachweis der Notwendigkeit der Behandlung nach Vertragsbeginn.
Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eine umfassende Absicherung. Nach Vertragsabschluss können Sie sicher sein: Egal, welche überraschende Diagnose Sie gestellt bekommen – Sie sind nicht allein und müssen auch nicht die Kosten für die Behandlung selbst tragen.
Sie als Versicherter gehen natürlich zu Recht davon aus, dass wenn Sie regelmäßig Ihre Beiträge zahlen, Ihre Zahnzusatzversicherung auch die Kosten für Ihre Zahnbehandlung zahlt, wenn eine solche notwendig wird. Wirtschaftet ein Versicherungsunternehmen gut, so sind diese Erstattungen überhaupt kein Problem. Stützt sich die Versicherung insbesondere auf nicht sehr wirtschaftliche Versicherungsprodukte, so können Sie die finanziellen Schwierigkeiten der Versicherung zu spüren bekommen: Die Beiträge werden erhöht, Erstattungen hoher Kosten wie bei Implantaten und anderem Zahnersatz können nicht geleistet werden und im schlimmsten Fall ist die Versicherung insolvent. Wartezeiten sorgen also nicht nur dafür, dass Ihr Versicherer wirtschaftlich stabil bleibt – sie bedeuten auch langfristig konstantere Beiträge und stellen sicher, dass alle Versicherungsnehmer jederzeit versorgt werden können.
Im Bereich der Zahnzusatzversicherung sind die Wartezeiten aber oft pro Leistungsbereich gestaffelt. So sind beispielsweise die professionellen Zahnreinigungen bei unserer Zahnzusatzversicherung immer ohne Wartezeit! Für Sie ist zudem wichtig: Leistungen aufgrund von Unfällen, wie Zahnersatzmaßnahmen, werden ab Versicherungsbeginn im vollen Rahmen der Versicherung erstattet. Bei Unfällen gilt die Wartezeit nicht!
Trotz der oben genannten Funktion einer Wartezeit gibt es Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit wie die Advigon Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL). In diesem Tarif erstatten wir Folgendes ohne Wartezeit:
Bei unseren weiteren Zahntarifen mit Wartezeit sehen die Leistungen wie folgt aus:
Das Wichtigste ist wohl: Selbst wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen, bedeutet das nicht, dass ohne Fragen jegliche Rechnung erstattet wird! Auch eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz übernimmt nicht die Kosten für eine Zahnbehandlung, die bereits vor Vertragsbeginn absehbar, angeraten oder bereits begonnen wurde. Das heißt, dass auch die Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistungen nur Behandlungskosten übernimmt, die aufgrund einer Diagnose nach Vertragsabschluss entstehen. Wer also bereits eine zahnmedizinische Behandlung begonnen hat, dem hilft auch keine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit.
Das gilt übrigens auch für Kinder. Fragen Sie sich: “Wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder sinnvoll?” Idealerweise schließen Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung ab, wenn es drei oder vier Jahre alt ist. Denn auch bei Kindern gibt es Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten , die die Übernahme von Leistungen einschränken.
Weiterhin sollten Sie die verschiedenen Zahnzusatzversicherungen (also ohne Wartezeit und mit Wartezeit) genauestens miteinander vergleichen. Da der Wartezeitverzicht einer Versicherung ein höheres finanzielles Risiko bedeutet, sind Tarife mit exakt denselben Leistungen ohne Wartezeit teurer. Ist ein Tarif einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit günstiger als ein Tarif mit Wartezeit, ist in der Regel an anderer Stelle gespart worden. Beispielsweise gibt es hier diverse Einschnitte in den übernommenen Leistungen, wie ein Ausschluss der Kostenübernahme bei der Zahnprophylaxe oder eine niedrigere Erstattungssumme bei teureren Maßnahmen wie beim Zahnersatz. So sind Implantate höchst kostenintensiv, da sie nicht als Regelversorgung gelten und damit nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Die Krankenversicherung zahlt lediglich einen sogenannten Festzuschuss: die Hälfte der Behandlungskosten der Regelversorgung. Auch hochwertiges Material wie Keramik bei einer Krone ist keine Regelversorgung, was auch hier einen hohen Eigenanteil bedeutet.
Es gibt Tarife ohne Leistungsbegrenzung und ohne Wartezeit, bei welchen Sie also direkt nach Abschluss des Vertrages die vollen Vertragsleistungen einfordern können, ohne prozentuale oder Summenbegrenzung. Um die Wirtschaftlichkeit des Versicherers und den Schutz aller Versicherten zu garantieren, sind hier allerdings die Versicherungsleistungen niedriger oder der Tarif teurer. Die vollen Vertragsleistungen sind hier also deutlich niedriger, als Sie nach einer Wartezeit oder teilweise auch während der Staffelung bei anderen Tarifen erhalten.
Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht, wenn die Behandlung schon vor Vertragsabschluss von einem Arzt angeraten oder gar begonnen worden ist. Dabei ist es auch hinfällig, ob die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder mit Sofortleistung ist – sofern nicht im Vertrag explizit festgelegt ist, dass die Zahnzusatzversicherung nachträglich laufende Behandlungen übernimmt, so werden diese Behandlungskosten nicht erstattet. Daher ist es umso wichtiger, dass das Thema Zahnzusatzversicherung frühzeitig angegangen wird.
Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht, wenn die Behandlung schon vor Vertragsabschluss von einem Arzt angeraten oder gar begonnen worden ist. Dabei ist es auch hinfällig, ob die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder mit Sofortleistung ist – sofern nicht im Vertrag explizit festgelegt ist, dass die Zahnzusatzversicherung nachträglich laufende Behandlungen übernimmt, so werden diese Behandlungskosten nicht erstattet. Daher ist es umso wichtiger, dass das Thema Zahnzusatzversicherung frühzeitig angegangen wird.
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