Welche Kosten fallen für ein Zahnimplantat an? Wie viel kostet die Krone dazu? Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung? Und worauf ist bei der Wahl der Versicherung zu achten? Erfahren Sie hier mehr dazu.
Welche Kosten fallen für ein Zahnimplantat an? Wie viel kostet die Krone dazu? Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung? Und worauf ist bei der Wahl der Versicherung zu achten? Erfahren Sie hier mehr dazu.
Wie jeder Zahnersatz ist ein Zahnimplantat nicht billig. Wie viel Ihr Einzelzahnimplantat letztlich aber kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Die Honorare von Zahnärzten und Implantologen werden dabei übrigens nach dem BEMA oder der GOZ berechnet. Der BEMA ist der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen, der bestimmt wird vom Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. Er gilt insbesondere für Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Abrechnung der Leistungen von Privatpatienten wird die GOZ, die Gebührenordnung für Zahnärzte, berechnet – einer Bundesrechtsverordnung.
Daher sind die Angaben zum Kostenpunkt Zahnimplantatversorgung immer relativ vage: Die Kosten eines Zahnimplantats beginnen bei 1.400 €. Sie können aber auch bis zu 4.000 € oder sogar noch mehr kosten, wenn beispielsweise einige Vorbehandlungen notwendig sind, Sie besondere Ansprüche an die Materialien haben oder das Labor höhere Kosten veranschlagt.
Maßgeblich schlagen Kosten für vorher notwendige Maßnahmen wie ein Knochenaufbau zu Buche. Um Ihnen zwei Beispiele nennen: Bei einem Sinuslift kommen noch einmal rund 300 € bis 1.200 € dazu und für ein Bonespreading 900 € bis 1.500 €.
Ein Sinuslift wird am seitlichen Oberkiefer vorgenommen. Im Grunde wird dabei etwas Schleimhaut der Kieferhöhle weggenommen, hier das Knochenersatzmaterial angefügt und der Knochen gestärkt und darüber dann eine künstliche Membran gelegt. Beim Bonespreading wird der Kieferknochen mit Bohrern vorbereitet und dann auseinandergedrückt, sodass sich der Kieferknochen dehnt. In den Spalt wird dann der Knochenersatz gefüllt. Das hört sich schlimmer an, als es ist, denn der Kieferknochen ist ein vergleichsweise weicher Knochen. Das Bonesplitting ist die vertikale Variante, hier wird der Kieferkamm in Längsrichtung gespalten.
Geht die Kiefersubstanz zurück, spricht man von einer Atrophie des Kieferknochens. Das kann mehrere Gründe haben: eine schlechte Ernährung, schlicht das Alter oder Inaktivität, wenn beispielsweise Löcher im Zahn bestehen und damit die Zahnwurzel den Kieferknochen nicht mehr beansprucht. Je nachdem, wie weit der Knochenabbau im Kiefer fortgeschritten ist, kann es sein, dass es unmöglich ist, hier ein Implantat einzusetzen. Dann braucht es einen Knochenaufbau: Dabei wird Knochenersatzmaterial benutzt, entweder ein synthetisches oder aber aus eigenen Knochen hergestelltes. Wie viel, wie genau und an welcher Stelle entscheidet sich dabei, wo das Implantat eingesetzt wird (Oberkiefer/Unterkiefer und Frontzahnbereich/Seitenzahnbereich) und wie sehr der Knochen schon zurückgebildet ist.
Implantate gehören zu den Behandlungsmöglichkeiten im Bereich des Zahnersatzes. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2005 bei Zahnersatz nur noch Festzuschüsse, deren Höhe ausschließlich auf Grundlage der Kosten für die Regelversorgung bestimmt werden. Implantate sind für den Zahnersatz keine Regelversorgung – sondern nur Brücken, Prothesen und Kronen.
Doch was ist der Festzuschuss eigentlich, wann erhalten Sie diesen und wie hoch fällt er aus? Wie hoch der Festzuschuss ist, den Sie von der GKV erhalten, hängt vom Befund ab, den der Zahnarzt gestellt hat – nicht aber von der Art der Behandlung. Das heißt, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen aufgrund eines entfernten Zahnes, so gibt es dafür einen festgeschriebenen Zuschuss – egal, welchen Zahnersatz Sie als Behandlungsmethode letztlich auswählen. Dementsprechend erhalten Sie den Festzuschuss für die Regelversorgung bei einer Zahnlücke – ganz gleich, ob Sie die Behandlung nach Regelversorgung wählen, wie eine Brücke, oder aber einen nicht zur Regelversorgung gehörenden Zahnersatz wie ein Implantat. Wie viel Geld genau bekommen Sie dann beim jeweiligen Befund? Die Festzuschüsse sind, wie bereits erwähnt, pro Befund festgelegt. Geregelt wurde das von Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Der G-BA hat über 50 Befunde gelistet und dazu deren jeweilige Kosten, die für die Behandlungsmaßnahmen der Regelversorgung im Durchschnitt anfallen. Für Ihren Befund erhalten Sie dann von diesem Durchschnitt 60 Prozent als Zuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mehrkosten tragen Sie dann allein.
Die GKV zahlt allerdings einen höheren Betrag für die Behandlung, wenn Sie Ihr Bonusheft gut gepflegt haben: Bei regelmäßigen Kontrollen über fünf Jahre übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent der Regelversorgung, bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre sind es 75 Prozent.
Die hohen Mehrkosten, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnimplantaten selbst tragen müssen, sind ein Grund dafür, warum eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene sinnvoll ist.
Welche Kosten die Zahnzusatzversicherung bei einem Zahnimplantat übernimmt, hängt natürlich immer von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Prüfen Sie zunächst, ob es eine Wartezeit gibt (oder ob Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit haben) und in welchem Rahmen eine Zahnstaffel vorliegt. In der Wartezeit werden Zahnersatz-Kosten nicht übernommen und gilt danach eine Zahnstaffel, begrenzt diese die Kostenübernahme mit einer Maximalsumme.
Achtung: Ist die Behandlung bereits von Ihrem Zahnarzt angeraten, wenn Sie die Zahnversicherung abschließen, wird das Implantat nicht übernommen. Ein guter Tarif hilft also wenig, wenn Sie die Zusatzversicherung erst abschließen, wenn es zu spät ist. Schließen Sie die Zahnversicherung aber frühzeitig ab, zu einem Zeitpunkt, wo noch alle Zähne gesund sind, sind auch Wartezeiten oder Zahnstaffel keine Gefahr für die Kostenübernahme von Implantaten.
Wünschenswert ist, dass die Erstattung einer Zahnzusatzversicherung für die Kosten für Implantate (plus Krone) bei mindestens 80 Prozent liegt. Bei den Tarifen Dental Clever und Dental Premium der Advigon sind es bis zu 90 Prozent – und für die Regelversorgung sogar mehr, wenn Sie ein gut gepflegtes Bonusheft vorweisen können! In unserer Zusatzversicherung Dental Luxus werden sogar 100 Prozent der Kosten für Implantate übernommen, wobei kein Bonusheft vorzuweisen ist – und das auch noch ohne Wartezeit. Weiterhin ist die Frage: Ist das Ihr erstes Implantat? Oder haben Sie bereits eines? Und genauer: Haben Sie die Rechnungen der letzten Implantate bereits bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht? Denn in vielen Tarifen gibt es eine Begrenzung, wie viele Implantate in welchem Zeitraum erstattet werden. Prüfen Sie außerdem, ob es pro Implantat eine Höchstsumme gibt. Im Idealfall gibt es hier keine, wenn ja, sollte sie möglichst hoch sein.
Fragen Sie außerdem nach, ob Begleitkosten oder Folgekosten ebenfalls von Ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden – und falls ja, in welchem Rahmen. Denn diese werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet! Zu den Begleitkosten gehört beispielsweise der Knochenaufbau.
Mit einer Zahnzusatzversicherung der Advigon könnte die Rechnung einer Zahnimplantation folgendermaßen aussehen: Das Implantat kostete Sie 4.200 Euro.
Der Festzuschuss der Krankenkasse lag bei 487 Euro – somit bleiben noch 3.713 Euro. Haben Sie keine Zahnzusatzversicherung, so ist das Ihr Eigenanteil.
Die Advigon zahlt Ihnen, um die gesetzliche Kassenleistung auf 80 % der Gesamtkosten aufzustocken, 2.873 Euro.
Damit liegt Ihr Eigenanteil mit der Zusatzversicherung nur noch bei 20 Prozent der Gesamtkosten, also 840 Euro.
Und haben Sie Ihr Bonusheft 10 Jahre lang lückenlos gepflegt, so verringert sich Ihr Eigenanteil auf 10 Prozent der Gesamtkosten – 420 Euro.
Haben Sie unsere Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL) abgeschlossen, übernimmt die Advigon die vollen Kosten für das Implantat, unabhängig des geführten Bonushefts.
Implantate gibt es sowohl aus Titan als auch aus Zirkonoxid, also einer besonderen Form von Keramik. Die Kosten für ein Zahnimplantat aus Titan sind dabei niedriger, Keramik ist etwas teurer. Dafür ist ein Keramik-Implantat ästhetisch ansprechender und wird zudem benutzt, wenn ein Patient eine Allergie gegen Metalle hat.
Mindestens zwei Sitzungen sind auf jeden Fall nötig: eine Voruntersuchung mit Implantatplanung und das Einsetzen des Implantats. Wird in einer Sitzung ein erkrankter Zahn extrahiert und ein Implantat eingesetzt, so spricht man von einem Sofortimplantat. Ist das durch die Extraktion entstandene Loch zu groß, kann das Implantat erst nach einer Heilungsphase eingesetzt werden. Ist ein Knochenaufbau im Voraus nötig, so sind dafür zusätzliche Sitzungen und Zeit zum Einheilen nötig.
Achtung: Hinzu kommt noch eine weitere Sitzung, um auf den Implantataufbau die Implantatkrone zu setzen – erst dann ist das Implantat vollständig!
Der Einsatz eines Zahnimplantats ist ein chirurgischer Eingriff. Dementsprechend gibt es das Risiko, dass beispielsweise ein Nerv beschädigt wird, während der Implantatkörper in den Kiefer eingesetzt wird. Zudem muss das Zahnimplantat gut gesäubert und auf eine gute Mundhygiene geachtet werden, damit sich das Zahnfleisch und das Implantatbett nicht entzündet (eine sogenannte Periimplantitis also nicht entsteht).
Die Implantatversorgung und die Prothetik sind sehr weit fortgeschritten – dementsprechend gibt es vielfältige Möglichkeiten für den Zahnersatz, auch bei mehreren fehlenden Zähnen. So gibt es beispielsweise auch implantatgetragene Zahnbrücken, implantatgetragene Teilprothesen und implantatgetragene Prothesen für zahnlose Kiefer.
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