Zahnimplantate: Kosten und Erstattungen durch die Zahnzusatzversicherung

Zahnimplantate sind heute die Standardlösung für langfristig stabilen Zahnersatz, weil sie optisch und funktionell den eigenen Zähnen ähneln und den Kieferknochen erhalten. Gleichzeitig sind sie finanziell aufwendig, da chirurgische Eingriffe, hochwertige Implantate und individuelle Kronen insgesamt zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Einzelzahn liegen kann – je nach Region, Zahnarzt und zusätzlichen Maßnahmen wie Knochenaufbau.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt das Implantat selbst nicht, sondern nur einen Festzuschuss für die Krone (ca. 200 bis 400 Euro, je nach Bonusheft); den Rest tragen Patientinnen und Patienten meist selbst – sinnvoll ergänzt durch eine Zahnzusatzversicherung.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie sich die Kosten für verschiedene Implantat‑Versorgungen zusammensetzen und welche Formen es gibt – und wie eine Zahnzusatzversicherung von Advigon den Eigenanteil deutlich senken kann.

Welche Kosten sind bei Zahnimplantaten zu erwarten?

Wie jeder Zahnersatz ist ein Zahnimplantat nicht billig. Wie viel Ihr Einzelzahnimplantat letztlich aber kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • die Region, in welcher Sie wohnen (Zahnarztrechnungen schwanken regional tatsächlich sehr stark!)
  • welches Honorar Ihr Zahnarzt oder Implantologe berechnet
  • das Material des Implantats (Titan oder Vollkeramik)
  • den Laborkosten
  • die Beschaffenheit der Krone auf dem Implantat
  • ob ein Knochenaufbau vonnöten ist
  • und ob sonstige Begleitkosten dazukommen, wie eine zusätzliche Narkose.

Zahnzusatzversicherung

Kostenübernahme bei Zahnimplantaten, Prophylaxe, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie.

Die Honorare von Zahnärzten und Implantologen orientieren sich entweder am BEMA (Bewertungsstandard zahnärztlicher Leistungen; gesetzliche Krankenversicherung) oder an der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte; Privatpatienten). Das erklärt, warum Preise regional sehr stark schwanken und die Angaben für Zahnimplantate immer nur als Orientierung gelten können.

Die Kosten eines Zahnimplantats beginnen etwa bei 1.400 Euro und können je nach Material, Laboraufwand und erforderlichen Vorbehandlungen bis rund 4.000 Euro oder mehr steigen. Besonders Vorsorgeleistungen wie Knochenaufbau schlagen hier deutlich zu Buche.

Die folgende Tabelle zeigt typische Kostengrößenordnungen nach Versorgungsart – inklusive wichtiger Zusatzleistungen wie Knochenaufbau.

Versorgungsart / KonfigurationTypischer Kostenbereich (geschätzt)Zusatzinformationen
Einzelimplantat 
(ohne Krone)
1.000 bis 2.000 €Chirurgische Basis, je nach Implantat-Material und Zahnarzthonorar
Einzelimplantat 
(mit Krone)
2.000 bis 4.000 €Ganzheitlicher Preis inkl. Krone; durch hohe Laborkosten und Materialwahl sehr variabel
Implantat-gestützte Brücke 
(2 - 3 Implantate)
4.000 bis 8.000 €Geeignet, wenn mehrere Zähne fehlen; höherer chirurgischer und Laboraufwand
All-on-4 / 
Vollbogen-Versorgung
8.000 bis 20.000 €
(und mehr)
Komplette Wiederherstellung eines Kiefers mit mehreren Implantaten
Knochenaufbau 
(z. B. Sinuslift)
500 bis 1.500 €Beispielhafte Spannbreite; Sinuslift etwa 300 bis 1.200 €, Bonespreading ca. 900 bis 1.500 €

Ein Sinuslift am seitlichen Oberkiefer dient dazu, den Knochen zu verstärken, indem Schleimhaut der Kieferhöhle angehoben, Knochenersatz eingebracht und eine Membran darauf gelegt wird. Beim Bonespreading wird der Kieferknochen aufgeweitet und der entstehende Spalt mit Knochenersatz gefüllt. Das Verfahren eignet sich bei ausreichender Knochenhöhe, aber geringer Knochenbreite.

Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten für Zahnimplantate, Prophylaxe und Zahnbehandlungen deutlich reduzieren. Viele Tarife übernehmen einen Teil oder den gesamten Eigenanteil nach Abzug des Kassenzuschusses.

Mehr zu den Leistungen und Tarifen erfahren Sie unter Zahnzusatzversicherung

Wann brauche ich einen Knochenaufbau?

Geht die Kiefersubstanz zurück, spricht man von einer Atrophie des Kieferknochens. Das kann mehrere Gründe haben: eine schlechte Ernährung, schlicht das Alter oder Inaktivität, wenn beispielsweise Löcher im Zahn bestehen und damit die Zahnwurzel den Kieferknochen nicht mehr beansprucht. Je nachdem, wie weit der Knochenabbau im Kiefer fortgeschritten ist, kann es sein, dass es unmöglich ist, hier ein Implantat einzusetzen. Dann braucht es einen Knochenaufbau: Dabei wird Knochenersatzmaterial benutzt, entweder ein synthetisches oder aber aus eigenen Knochen hergestelltes. Wie viel, wie genau und an welcher Stelle entscheidet sich dabei, wo das Implantat eingesetzt wird (Oberkiefer/Unterkiefer und Frontzahnbereich/Seitenzahnbereich) und wie sehr der Knochen schon zurückgebildet ist.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei Implantaten?

Implantate gehören zu den Behandlungsmöglichkeiten im Bereich des Zahnersatzes. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2005 bei Zahnersatz nur noch Festzuschüsse, deren Höhe ausschließlich auf Grundlage der Kosten für die Regelversorgung bestimmt werden. Implantate sind für den Zahnersatz keine Regelversorgung – sondern nur Brücken, Prothesen und Kronen.

Doch was ist der Festzuschuss eigentlich, wann erhalten Sie diesen und wie hoch fällt er aus? Wie hoch der Festzuschuss ist, den Sie von der GKV erhalten, hängt vom Befund ab, den der Zahnarzt gestellt hat – nicht aber von der Art der Behandlung. Das heißt, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen aufgrund eines entfernten Zahnes, so gibt es dafür einen festgeschriebenen Zuschuss – egal, welchen Zahnersatz Sie als Behandlungsmethode letztlich auswählen. Dementsprechend erhalten Sie den Festzuschuss für die Regelversorgung bei einer Zahnlücke – ganz gleich, ob Sie die Behandlung nach Regelversorgung wählen, wie eine Brücke, oder aber einen nicht zur Regelversorgung gehörenden Zahnersatz wie ein Implantat. Wie viel Geld genau bekommen Sie dann beim jeweiligen Befund? Die Festzuschüsse sind, wie bereits erwähnt, pro Befund festgelegt. Geregelt wurde das von Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Der G-BA hat über 50 Befunde gelistet und dazu deren jeweilige Kosten, die für die Behandlungsmaßnahmen der Regelversorgung im Durchschnitt anfallen. Für Ihren Befund erhalten Sie dann von diesem Durchschnitt 60 Prozent als Zuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mehrkosten tragen Sie dann allein.

Die GKV zahlt allerdings einen höheren Betrag für die Behandlung, wenn Sie Ihr Bonusheft gut gepflegt haben: Bei regelmäßigen Kontrollen über fünf Jahre übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent der Regelversorgung, bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre sind es 75 Prozent.

Die hohen Mehrkosten, die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnimplantaten selbst tragen müssen, sind ein Grund dafür, warum eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene sinnvoll ist.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten?

Welche Kosten die Zahnzusatzversicherung bei einem Zahnimplantat übernimmt, hängt natürlich immer von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Prüfen Sie zunächst, ob es eine Wartezeit gibt (oder ob Sie eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit haben) und in welchem Rahmen eine Zahnstaffel vorliegt. In der Wartezeit werden Zahnersatz-Kosten nicht übernommen und gilt danach eine Zahnstaffel, begrenzt diese die Kostenübernahme mit einer Maximalsumme.

Achtung: Ist die Behandlung bereits von Ihrem Zahnarzt angeraten, wenn Sie die Zahnversicherung abschließen, wird das Implantat nicht übernommen. Ein guter Tarif hilft also wenig, wenn Sie die Zusatzversicherung erst abschließen, wenn es zu spät ist. Schließen Sie die Zahnversicherung aber frühzeitig ab, zu einem Zeitpunkt, wo noch alle Zähne gesund sind, sind auch Wartezeiten oder Zahnstaffel keine Gefahr für die Kostenübernahme von Implantaten.

Wünschenswert ist, dass die Erstattung einer Zahnzusatzversicherung für die Kosten für Implantate (plus Krone) bei mindestens 80 Prozent liegt. Bei den Tarifen Dental Clever und Dental Premium der Advigon sind es bis zu 90 Prozent – und für die Regelversorgung sogar mehr, wenn Sie ein gut gepflegtes Bonusheft vorweisen können! In unserer Zusatzversicherung Dental Luxus werden sogar 100 Prozent der Kosten für Implantate übernommen, wobei kein Bonusheft vorzuweisen ist – und das auch noch ohne Wartezeit. Weiterhin ist die Frage: Ist das Ihr erstes Implantat? Oder haben Sie bereits eines? Und genauer: Haben Sie die Rechnungen der letzten Implantate bereits bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht? Denn in vielen Tarifen gibt es eine Begrenzung, wie viele Implantate in welchem Zeitraum erstattet werden. Prüfen Sie außerdem, ob es pro Implantat eine Höchstsumme gibt. Im Idealfall gibt es hier keine, wenn ja, sollte sie möglichst hoch sein.

Fragen Sie außerdem nach, ob Begleitkosten oder Folgekosten ebenfalls von Ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden – und falls ja, in welchem Rahmen. Denn diese werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet! Zu den Begleitkosten gehört beispielsweise der Knochenaufbau.

Beispielrechnung: Zahnimplantationskosten mit einer Zahnzusatzversicherung der Advigon

Mit einer Zahnzusatzversicherung der Advigon könnte die Rechnung einer Zahnimplantation folgendermaßen aussehen: Das Implantat kostete Sie 4.200 Euro.

Der Festzuschuss der Krankenkasse lag bei 487 Euro – somit bleiben noch 3.713 Euro. Haben Sie keine Zahnzusatzversicherung, so ist das Ihr Eigenanteil.

Die Advigon zahlt Ihnen, um die gesetzliche Kassenleistung auf 80 % der Gesamtkosten aufzustocken, 2.873 Euro.

Damit liegt Ihr Eigenanteil mit der Zusatzversicherung nur noch bei 20 Prozent der Gesamtkosten, also 840 Euro.

Und haben Sie Ihr Bonusheft 10 Jahre lang lückenlos gepflegt, so verringert sich Ihr Eigenanteil auf 10 Prozent der Gesamtkosten – 420 Euro.

Haben Sie unsere Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL) abgeschlossen, übernimmt die Advigon die vollen Kosten für das Implantat, unabhängig des geführten Bonushefts.
 

Unsere Zahnversicherung schützt Kinder und Erwachsene vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt. Unser Angebot ist ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten.  

Zahnzusatz
Ohne Wartezeit

Tipps für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für die Kosten von Implantaten

  1. Achten Sie darauf, dass Implantate in Ihrem Tarif nicht von der Erstattung ausgeschlossen sind. Achtung: Bei einigen Anbietern steht, dass Implantate im gleichen Rahmen wie von der GKV übernommen werden – da die Krankenkasse keine Implantate übernimmt, ist diese Formulierung seitens der privaten Zahnzusatzversicherung ein Leistungsausschluss! Hier erhalten Sie nur den Festzuschuss der GKV entsprechend der Regelversorgung.
  2. Schauen Sie, wie hoch die Kostenübernahme bei Implantaten ist – bei der Advigon werden beispielsweise im Tarif Dental Luxus (AZL) 100 Prozent der gesamten Kosten für das Implantat erstattet. Bei einem gut gepflegten Bonusheft sind es zudem im Tarif Dental Clever und Dental Premium bis zu 40 bzw. 90 Prozent.
  3. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif möglichst die Regelversorgung auf 100 Prozent Kostenübernahme aufstockt – falls eine Behandlung mit einem Implantat nicht möglich oder nicht ratsam ist.
  4. Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung frühzeitig ab. Ist eine Behandlung schon absehbar, werden die Kosten dafür nicht mehr übernommen.
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