15 € Wunschgutschein bei Online-Abschluss bis 31.10.2023

15 € Wunschgutschein bei Online-Abschluss bis 31.10.2023
Die Aktion gilt nur für den Online-Abschluss einer Advigon Zahnzusatzversicherung mit den Tarifen AZE1, AZB2, AZB3, AZE4 auf www.advigon.com im Aktionszeitraum vom 06.09.2023 - 31.10.2023. Ihr Wunschgutschein im Wert von 15 Euro wird Ihnen ca. 4 Wochen nach Ende der Aktion und Ablauf der Widerrufsfrist per E-Mail zugesendet. Der Gutschein kann sofort nach Erhalt unter https://www.wunschgutschein.de eingelöst werden. Hier können Sie aus über 500 Onlineshops Ihren Wertgutschein auswählen. Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie auf: https://www.wunschgutschein.de/policies/terms-of-service
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  • Zahnzusatzversicherung für Kinder

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Junge mit Zahnzusatzversicherung für Kinder und Zahnspange
Stiftung Warentest - Advigon Dental Premium
Zahnzusatzversicherung für Kinder

Für gesunde und gerade Kinderzähne

  • Erstattung bei allen Zahnfehlstellungen (KIG 1-5)
  • Rundumschutz 
  • Bereits ab 9,68 EUR pro Monat
  • Bis 80 % Kostenübernahme bei Kieferorthopädie
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Keine
Wartezeit bei
Kieferortho-
pädie

Im Aktionszeitraum vom 01.09.2023 bis zum 31.03.2024 entfällt die Wartezeit ausschließlich für die kieferorthopädischen Leistungen sowie Zahnbehandlung in den Tarifen AZB2 und AZB3. Es gilt eine Aktionsteilnahme bis zu einem Alter von maximal 15 Jahren der zu versichernden Person.

Schnelleinstieg
  • Gute Gründe
  • Bis zu 25 % Beitragsrabatt
  • Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Kinder?
  • Leistungen im Überblick
  • Frühzeitig abschließen
  • Leistungen der GKV
  • Leistungsbeispiele
  • Warum sind gerade Zähne wichtig?
  • Download
  • FAQ
  • Video
  • Online abschließen

Für ein strah­lendes Kinder­lä­cheln

Stiftung Warentest - Advigon Dental Premium

Kinder wachsen schnell und mit ihnen wachsen auch ihre Zähne. Es ist ganz normal, dass bei diesem Prozess gelegentlich Zahnfehlstellungen auftreten. Während diese bei kleinen Kindern vielleicht noch niedlich erscheint, kann sie in der Pubertät und im Erwachsenenalter zu ästhetischen Problemen und gesundheitliche Komplikationen führen.

Die Lösung für Fehlstellungen der Zähne ist eine Zahnspange. Die Krankenkasse übernimmt aber nur die Basisversorgung und dies nur, wenn eine schwere Zahnfehlstellung zu korrigieren ist. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder inkl. Kieferorthopädie übernimmt Advigon die Kosten für anfallende Behandlungen – damit Sie sich nicht entscheiden müssen zwischen dem Preis und dem Lächeln Ihres Kindes.

Unsere Zahnversicherung wurde von der unabhängigen und objektiven Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest mit der Note „SEHR GUT“ ausgezeichnet.

Profitieren Sie von leistungsstarken Zahnzusatz-Tarifen für Kinder, direkt ab Vertragsbeginn: Keine Wartezeit nur bis 31.03.2024 für Kinder mit einem Alter von bis zu 15 Jahren!

Gute Gründe für die Zahnversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie Absicherung

  • Alle Leistungen der Zahnzusatzversicherung auch für Kinder: Von Prophylaxe über zahnmedizinische Behandlung bis hin zu Zahnersatz – mit der Versicherung für die Kieferorthopädie erhält Ihr Kind automatisch auch alle anderen Leistungen der Zusatzversicherung.
  • Leichte Zahnkorrekturen versichert: Ohne eine Zahnzusatzversicherung für Kinder zahlen Sie diese Kosten für die Zahnbehandlung komplett selbst. Die gesetzlichen Krankenkassen stufen diese Leistungen als ästhetischen Eingriff ein und leistet deshalb nicht.
  • Mehr Auswahl, mehr Möglichkeiten, mehr Komfort: Sie legen Wert darauf, dass die Zahnspange nicht nur zweckmäßig ist, sondern Ihr Kind sich damit auch wohlfühlen kann.
  • Hochwertige Materialien: Sie möchten für Ihr Kind keine Edelstahl-Brackets, sondern lieber welche aus Keramik oder Kunststoff.
  • Planbare Kosten: Sie leisten lieber einen kleinen monatlichen Beitrag zur Versicherung als auf einen Schlag viel Geld für eine Zahnspange.

Bis zu 25 % Beitragsrabatt

Brauchen Sie die Kinder Zusatzversicherung länger Zeit nicht, zahlen Sie weniger Beitrag.

Mehr erfahren

Lohnt sich eine Zusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder?

Für kieferorthopädische Behandlungen ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder sehr wichtig. Laut der KIGGS-Studie (Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts zur gesundheitlichen Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland) sind 47,6 % der Mädchen und 36,1 % der Jungen im Alter von 11 bis 13 Jahren in kieferorthopädischer Behandlung. Bei der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahren sind es immerhin 39,2 % der Mädchen und 34,7 % der Jungen. Gerade aber kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen kommen schnell Tausende von Euro zusammen, die Sie je nach Schwere der Fehlstellung selbst zahlen. Daher lohnt sich durchaus eine Versicherung für eine Zahnspange für Kinder, welche hier ansetzt und Kosten übernimmt. Damit sinkt Ihr Eigenanteil drastisch, wie Sie gleich in den Leistungsbeispielen sehen können.

Zahnzusatzversicherung für Kinder: Die Leistungen im Überblick

Mit unserer Zahnversicherung für Kinder "Dental Premium" erhalten Sie einen der besten Kindertarife im Bereich der KFO. Der Tarif "Dental Premium" leistet bei allen kieferorthopädischen Behandlungsgraden (KIG 1 bis 5) und leistet demnach auch dann, wenn die Zahnfehlstellung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung als eher kosmetisch eingestuft wird.  Aber auch "Dental Clever" bewahrt Sie vor hohen Eigenbeteiligungen, wenn eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 besteht.

Alle Tarife der Advigon Zusatzversicherung für Kinder im Vergleich

Dental CleverTarife AZB2 + AZE1Dental PremiumTarife AZB3 + AZE4
Kieferorthopädie
leichte Fehlstellungen nach KIG 1 oder 2

KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Bei leichten Zahnfehlstellungen nach KIG 1 oder 2 haben Sie keinen Leistungsanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

-80 % der Gesamtkosten bis 2.000 € je Kiefer
schwere Fehlstellungen nach KIG 3, 4 oder 5

KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe (Schweregrad einer Fehlstellung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Regelleistungen für Behandlungen schwerer Zahnfehlstellungen, das bedeutet KIG-Einstufungen der Klassen 3, 4 oder 5. Wir übernehmen kieferorthopädische Zusatzleistungen wie z.B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer
Zahnprophylaxe
Professionelle Zahnreinigung 

Um Mund- und Zahnerkrankungen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige Zahnprophylaxe. Als Zahnprophylaxe gilt die professionelle Zahnreinigung gemäß der Definition der GOZ 1040 sowie die weitere Kontrolle des Übungserfolgs.

80 € pro Reinigung - max. 200 € pro Jahr100 € pro Reinigung - max. 200 € im Jahr
Zahnbehandlung
konservierende, chirurgische, parodontologische Leistungen 

Konservierende Leistungen stellen Maßnahmen zur Zahnerhaltung dar wie z.B. Füllungen. Chirurgische Leistungen bezeichnen Eingriffe wie z.B. die Wurzelspitzenresektion. Paradontologische Leistungen stellen Leistungen dar, die zur Diagnose und Behandlung von Paradontitis erforderlich sind.

100%100%
Wurzelbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung stellt nur dann eine Kassenleistung dar, wenn ein Zahn nach den Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als erhaltungswürdig eingestuft wird. Häufig bieten Zahnärzte Zusatzleistungen an, die privat abgerechnet werden. Wird ein Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft, sieht die GKV nur das Ziehen des Zahns vor. Sie können statt dem Ziehen eine s Zahnes trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese wäre dann aber komplett selbst zu bezahlen.

100 % für Mehrkosten100 % für Mehrkosten, 100 % für Gesamtkosten
Schienen- und Aufbissbehelfe 

Sie dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schützen ebenfalls vor Abnutzung und Abrieb der Zähne z.B. beim Zähneknirschen.

-100%
Mikro­invasive Karies­infiltration

Auch Icon® Therapie genannt: Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt.

--
erweiterte Schmerz­therapie

Akupunktur, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

--
Zahnersatz
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Reparatur von Zahnersatz, Inlays, Onlays

Für zahnärztliche Leistungen sowie Laborleistungen erstatten wir regulär 80% der Kosten. Bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durch das Bonusheft erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 85% nach 5 Jahren und 90% nach 10 Jahren..

bis 40 %bis 90 %
Zahnersatz-Regelversorgung

Die Regelversorgung ist eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) der Zahnärzte und Krankenkassen entwickelte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Patient kann wählen, ob er nun die Regelversorgung beanspruchen möchte, oder ob er eine gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung als Zahnersatz bevorzugt.

100%100%
Wartezeiten
Zahnersatz 

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 Monate8 Monate
Zahnbehandlung und Kieferorthopädie

Aktion: Keine Wartezeit bis zum 31.03.2024.

keine Wartezeitkeine Wartezeit
Zahnreinigung (Prophylaxe)
keine Wartezeitkeine Wartezeit
Beispiel Monatsbeitrag
9,68 € bis 17 Jahre18,76 € bis 17 Jahre
Jetzt online abschließen

Wichtig: die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind frühzeitig abschließen

Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind inkl. Kieferorthopädie frühzeitig abschließen

Wenn eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung bereits in den Startlöchern steht, wenn sie die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen, so werden diese Behandlungskosten vom Versicherer nicht mehr übernommen. Daher ist es umso wichtiger, dass eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie für Kinder auch frühzeitig abgeschlossen wird – noch bevor eventuelle Fehlstellungen und damit einhergehende Behandlungen ersichtlich sind. Allerdings lässt sich recht früh erkennen, ob Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung braucht: spätestens, wenn die Milchzähne ausfallen und die bleibenden Zähne durchbrechen. Idealerweise schließen Sie die Kinderzahnzusatzversicherung zwischen dem dritten und vierten Geburtstag des Kindes ab. Denn zu diesem Zeitpunkt ist das Milchgebiss schon komplett entwickelt, aber eine kieferorthopädische Behandlung ist in der Regel noch nicht absehbar.

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Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Vergleich Zahnzusatzversicherung Kinder - Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung ab

Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert die Regelversorgung. Diese muss laut Sozialgesetzbuch (SGB) ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. In der Grundversorgung werden ästhetische Belange oder modernere Behandlungsmethoden in der Regel nicht berücksichtigt – alles, was über diese Regelversorgung hinausgeht, müssen die Patienten aus eigener Tasche zahlen.

Kieferorthopädie

Der Kieferorthopäde bewertet zunächst den Schweregrad der Fehlstellung, indem er sie in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) von 1 bis 5 einordnet. Je höher die KIG, umso schwerwiegender ist die Fehlstellung. Die GKV übernimmt nur dann die Kosten der Regelversorgung für Zahnspangen, wenn

  • die Behandlung in die KIG 3, 4, oder 5 eingestuft wird
  • der Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag liegt.

GKV übernimmt folgende Leistungen:

  • Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
  • festsitzenden Spangen mit Edelstahl-Brackets
  • Herausnehmbare Zahnspange aus Kunststoff
  • Erstattung bis zum Ende des 17. Lebensjahres

20 % der Kosten müssen Sie zunächst selbst zahlen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die GKV den Eigenanteil zurück.


Keine Erstattung durch die GKV:

  • bei Einstufungen nach KIG 1 und 2 
  • bei kieferorthopädischen Mehrleistungen

Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:

  • farblose Bögen
  • elastische Titanlegierungen der Bögen
  • innenliegende Zahnspangen bzw. Incognito-Zahnspangen
  • Speed Brackets, Mini-Brackets, zahnfarbene oder selbstligierende Brackets
  • Schutzlack, der vor Karies schützt
  • Invisalign-Schienen zur Zahnkorrektur ohne Brackets
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

Im Untersuchungsprogramm für Kleinkinder übernimmt die GKV maximal 3 Untersuchungen in einem Abstand von mindestens 12 Monaten bei Kindern zwischen zweieinhalb und sechs Jahren (vom 30. bis zum 72. Lebensmonat).

Individualprophylaxe

GKV übernimmt folgende Leistungen:

  • Erstellung Mundhygienestatus 1 x im Kalenderjahr
  • Aufklärungsgespräch zur Mundgesundheit 1 x im Kalenderjahr
  • Fluodierung der Zähne
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Backenzähnen
  • Erstattung zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr


Keine Erstattung durch die GKV:

  • präventive Maßnahmen während des Zahnwechsels, bei schlechter Mundhygiene
  • oder schädlichen Essgewohnheiten
  • Fertigung und Anwendung einer Schiene als Fluoridträger
  • Versiegelung weiterer Zähne wie Schneide- oder Eckzähne
  • antibakterielle Behandlung des Zahnfleischs
Füllungen

Ein mit Karies befallener Kinderzahn sollte schnellstmöglich behandelt werden. Es wird Karies entfernt und der Zahn anschließend mit einer Füllung wieder geschlossen.

GKV übernimmt folgende Leistungen:

  • zahnfarbene Kunststofffüllungen bei Schneide- und Eckzähnen
  • Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich

Bei Kindern unter 15 Jahren und bei Milchzähnen darf seit Juli 2018 kein Amalgam mehr verwendet werden – hier kommt auch Kunststoff oder Glasionomerzement zum Einsatz.


Keine Erstattung durch die GKV:

  • Die Mehrkosten bei Kompositfüllungen im Frontzahnbereich, die besondere ästhetische Ansprüche genügen sollen – etwa durch eine Farboptimierung – werden nicht von der GKV getragen.
Kronen für Kinder

Bei Kinderkronen gelten dieselben Regelungen wie für Erwachsene: Erstattet wird die reine Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 %. Alles weitere, wie hochwertigere Materialien oder eine Narkose des Kindes, wird nicht übernommen.

Zahnzusatzversicherung für Kinder: Leistungsbeispiele

Leichte Zahnkorrektur bei Andrea

Leichte Zahnkorrektur bei Andrea

Andrea leidet an einem "offenen Biss", das heißt, ihre Schneidezahnkanten von Ober- und Unterkiefer treffen beim Zubeißen nicht aufeinander, sondern weisen einen kleinen Abstand auf. Durch den offenen Biss hat sie Probleme beim Abbeißen und Sprechen, denn der Kaumechanismus und die Kieferfunktion wird durch diese Öffnung gestört. Deswegen geht sie mit ihren Eltern zum Kieferorthopäden, welcher eine Behandlungsnotwendigkeit nach KIG 2 feststellt. Die erforderliche Zahnspange kostet 4.782 Euro. Die Krankenkasse beteiligt sich nicht an diesen Kosten.

Die Advigon Zahnversicherung übernimmt 80% der Gesamtkosten (bis 2.000 € pro Kiefer), d.h. 3.825,60 Euro. Für Andreas Eltern bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 956,40 Euro.

Für leichte Zahnkorrekturen nach den Indikationsgruppen 1 und 2 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nichts. 

Mittelschwere Zahnkorrektur bei Daniela

Mittelschwere Zahnkorrektur bei Daniela

Daniela ist 12 Jahre alt – und hat zu seinem Leidwesen schiefe Zähne. Deswegen geht sie mit Ihren Eltern zum Kieferorthopäden, welcher sie in der KIG 3 einordnet und ihr eine Zahnspange empfiehlt. Daniela möchte keine feste Zahnspange mit den Metall-Brackets und den Metall-Bögen und ihr Kieferorthopäde erzählt ihr von der Aligner-Therapie, die 4.339,94 Euro kostet. Nach Anfrage bei der Krankenkasse erfahren Danielas Eltern, dass diese Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird, sondern nur der Betrag, der für eine reguläre feste Zahnspange anfällt – 2.886,94 Euro. Die kieferorthopädischen Mehrleistungen von 1.453 Euro werden von der Advigon Zahnversicherung zu 80 % (bis 600 Euro pro Kiefer) übernommen. Danielas Eltern erhalten somit 1.162,40 Euro und müssen nur 290,60 Euro selbst übernehmen.

Für mittelschwere bis sehr schwere Zahnkorrekturen nach den Indikationsgruppen 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten in Höhe der Regelleistungen.


Warum sind gerade Zähne so wichtig?

Natürlich sehen gerade Zähne schlicht schöner aus und wirken direkt gepflegter. Doch abgesehen von der Ästhetik gibt es auch eine Vielzahl von medizinischen Gründen, die für eine Korrektur von Zahnfehlstellungen spricht:

  • eine Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit
  • Vorbeugung von Zahnerkrankungen
  • durch eine korrektes Aufeinanderbeißen werden Schäden und Abnutzung an den Zähnen und Zahnhalteapparat verhindert
  • Erkrankungen der Kiefergelenke werden vorgebeugt
  • bereits vorhandene Beschwerden werden gelindert
  • eine verbesserte Lebensqualität

Bei Fehlstellungen können sich in entstehenden Nischen und Ecken der Zähne Ablagerungen sammeln, die Zähne und Zahnfleisch angreifen und zu Krankheiten führen. Eine gerade, korrekte Zahnreihe ist dazu auch einfacher zu reinigen, um genau diese Ablagerungen zu verhindern oder zu entfernen. Wird kontinuierlich Druck auf einen schief stehenden Zahn ausgeübt, kann das die Wurzel schwächen oder beschädigen. Und wenn die Zahnreihen nicht perfekt aufeinander liegen, wird eine Schonhaltung eingenommen. Diese ist dann nicht korrekt und nicht gerade und belastet auf Dauer das Kiefergelenk. Und dass gerade Zähne die Lebensqualität verbessern, hat sogar eine Studie aus dem November 2018 des IGES-Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums herausgefunden. Gerade Zähne sind also nicht nur schön, sondern auch gesund.

Downloads zur Kinder-Zahnzusatzversicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder zum Speichern oder Ausdrucken. 

Flyer Zahnzusatzversicherung Kinder

Werbeblatt Zahnzusatzversicherung Kinder

Verbraucherinformation Krankenzusatzversicherung

FAQ - Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

Wie viel kostet eine Zahnspange ohne eine Zahnzusatzversicherung?

Insgesamt kann eine Zahnspange, je nach Art, Schweregrad der Fehlstellungen, Dauer der Behandlung und verwendetem Material, zwischen 1.500 und im schlimmsten Fall 15.000 Euro kosten. Eine lose Zahnspange kostet dabei 600 Euro aufwärts. Nach Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bleiben Eltern dennoch auf Kosten sitzen: Bei kleineren Korrekturen sind mit rund 500 Euro zu rechnen, bei einer festsitzenden Zahnspange mit ca. 1.500 Euro. Bei Defekten des Kiefergelenks kann es passieren, dass Kosten bis zu 6.000 Euro auf Sie zukommen. Dazu kommt, dass die gesetzliche Krankenkasse nur die KIG 3 bis 5 übernimmt. Bei leichten Fehlstellungen müssten Sie alles aus eigener Tasche zahlen.

Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen?

Die Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) der Gruppe 1 bis 5 eingeteilt. Dabei dokumentiert der Kieferorthopäde millimetergenau die Fehlstellungen.

  • KIG 1: Leichte Zahnfehlstellungen mit primär ästhetischer Bedeutung
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die behandlungsbedürftig sind, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden
  • KIG 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die medizinisch behandelt werden müssen
  • KIG 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die unbedingt zeitnah behandelt werden müssen
  • KIG 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die umgehend behandelt werden müssen

Wann sollte man mit kieferorthopädischen Behandlungen beginnen?

Der Behandlungsstart hängt von der Schwere der Fehlstellungen ab – da sollten Sie einen Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden konsultieren und mit diesem besprechen, was dieser für sinnig erachtet. Schwere Fehlstellungen, gerade auch jene, die den Kiefer betreffen, sollten so früh wie möglich behandelt werden. Aber auch leichtere Zahnfehlstellungen sollten Sie mit dem Kieferorthopäden besprechen. Geht es nur um leichte Korrekturen, ist es wichtig, auch mit Ihrem Kind zu reden. Eine Zahnspange ist kein kleiner Eingriff und die Mitarbeit und Motivation des Kindes sollte unbedingt vorhanden sein. Ansonsten empfiehlt sich, zwischen 11 und 13 Jahren mit den Maßnahmen zu beginnen: Die Kinder verstehen, warum die Zahnspange wichtig ist und können mitarbeiten, dazu kann das folgende Wachstum zur Korrektur der Fehlstellung genutzt werden. Warten Sie aber weit länger damit, umso mehr wirken sich Fehlstellungen auf die Gesundheit der Zähne aus. Wird dies nicht behandelt, entwickeln sich Karies, Zahnfleischentzündungen oder gar Kieferfehlstellungen. Diese können häufig Ursache von Kieferschmerzen sein.

Welche Zahn- und Kieferfehlstellungen gibt es?

Grundsätzlich bedeutet eine Fehlstellung, dass sich Zähne nicht dort befinden, wo sie eigentlich sein sollten oder die Größe oder Lage der Kiefer nicht zueinander passen.

Die häufigsten Fehlstellungen sind dabei:

Dazu gibt es auch kraniofaziale Fehlbildungen wie die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, bei welcher im Zuge der Behandlung eine Zahnspange vonnöten sein kann.

  • Offener Biss: Beim Aufeinanderbeißen der Zähne ist eine Lücke zwischen den Kanten der Frontzähne.
  • Kreuzbiss: Die seitlichen Zähne des Unterkiefers legen sich beim Zusammenbeißen vor die Zähne des Oberkiefers. Das kann auch einzelne Zähne betreffen.
  • Frontzahn-Überbiss: Die oberen Schneidezähne ragen über die des Unterkiefers hinaus.
  • Frontzahn-Vorbiss: Die unteren Schneidezähne ragen über die des Oberkiefers hinaus.
  • Tiefer Biss: Die Schneidezähne des Oberkiefers verdecken beim
  • Engstand: Die Zähne haben nicht genügend Platz. Sie wachsen nicht vollständig heraus, verbleiben im Kiefer oder stehen schief oder gedreht.
  • Durchbruchstörungen:
    • Retention: Der Zahn bleibt im Kiefer eingeschlossen, er bricht nicht durch.
    • Verlagerung: Ein sich im Kiefer entwickelnder Zahn (Zahnkeim) oder ein herausgewachsene Zahn liegt schief.

Worin unterscheiden sich festsitzende und lose Zahnspange von einem Aligner?

Bei einer festsitzenden Zahnspange werden Brackets an den einzelnen Zähnen befestigt. Diese dienen als Anker für die Bögen aus Metall, die an diesen Brackets befestigt sind und sie miteinander verbinden. Die Bögen üben dauerhaft Druck auf die Zähne aus, um die Fehlstellung zu korrigieren und die Zähne zu verschieben. Durch kleine Zug- oder Druckfedern kann dann eingestellt werden, in welche Richtung der Druck ausgeübt werden soll. Es gibt auch die Möglichkeit, die Brackets auf der Innenseite der Zähne zu befestigen. Brackets aus Keramik oder Kunststoff kommen der Zahnfarbe näher und sind weniger auffällig. Nach der Behandlung mit einer festen Spange folgt immer eine Nachbehandlung mit einem Retainer – für die langfristige Stabilisierung der gerichteten Zähne.

Die lose Zahnspange besteht aus einer Kunststoffplatte, die in den Ober- oder Unterkiefer geklemmt wird. Dank Klammern um die Zahnreihe bleibt sie an Ort und Stelle. Durch Schrauben und Drahtfedern wird Druck auf die Zahnreihe und die Zähne ausgeübt. Die lose Zahnspange muss regelmäßig nachjustiert werden. Sie sollte mindestens 15 Stunden am Tag getragen werden und sollte nur zum Essen und beim Sport herausgenommen werden.

Aligner-Therapie: die unauffälligste Zahnspange
Bei der Aligner-Therapie wird ein 3D-Modell der Zähne angefertigt und der Korrekturprozess in einzelne Schritte unterteilt. Für jeden Schritt wird eine durchsichtige Kunststoffschiene angefertigt. Auch diese üben den zur Korrektur der Fehlstellung erforderlichen Druck aus. Diese Schiene muss rund 22 Stunden am Tag getragen werden. Nur zum Essen sollte der Aligner herausgenommen werden – und bei Kontaktsportarten, bei welchen die Gefahr besteht, dass die Zahnspange Schaden nehmen könnte (wie Boxen, Hockey oder Rugby). Die Schienen werden circa zwei Wochen lang getragen, bevor eine neue Behandlungsstufe beginnt und eine neue Schiene angefertigt wird.

Dank der durchsichtigen Schiene ist ein Aligner die unauffälligste Zahnspange, sind aber keine Regelversorgung. Aligner können ab dem 11. Lebensjahr eingesetzt werden – für das sogenannte “späte Wechselgebiss” (zwischen 11 und 13) ist ein Aligner perfekt, um das folgende Wachstum zur Korrektur zu nutzen.

Wie schneidet die Zusatzversicherung für Kieferorthopädie im Vergleich ab?

Stiftung Warentest hat den Zahnzusatzversicherungs-Tarif “Dental Premium” der Advigon mit “SEHR GUT” bewertet! Der Test wurde im Juni 2022 durchgeführt und der Tarif wurde mit einer 1,5 benotet.

Gibt es Wartezeiten nach dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Für die Kostenübernahme von Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie haben Sie eine Wartezeit von 8 Monaten nach Vertragsabschluss.
Für Zahnreinigungen/Prophylaxe gibt es keine Wartezeit. Ebenso entfallen die Wartezeiten bei Kinder und Jugendlichen bei Zahnbehandlungen nach einem Unfall.

Zudem haben wir mit Dental Luxus einen Tarif im Portfolio, der in allen Leistungen keine Wartezeiten enthält.

Zahnratgeber

Ob Informationen zur Kieferorthopädie für Kinder, Zahnimplantat Kosten oder Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung. Hier erhalten Sie Ihre Antworten rund um die Zahnzusatzversicherung der Advigon.

Zum Zahnratgeber

Im folgenden Video haben wir Ihnen nochmal genau erklärt:

  • Warum lohnt sich eine Zahnspangen-Versicherung für Kinder?
  • Welche Kosten übernimmt die GKV?
  • Was leistet die Zusatzversicherung bei der Kieferorthopädie für Kinder?

So funktioniert die Zahnzusatzversicherung mit Zahnspange für Kinder

Im folgenden Video haben wir Ihnen nochmal genau erklärt:

  • Warum lohnt sich eine Zahnspangen-Versicherung für Kinder?
  • Welche Kosten übernimmt die GKV?
  • Was leistet die Zusatzversicherung für Kinder bei der Kieferorthopädie?

Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie für Ihr Kind abschließen: So einfach ist es!

Unsere Zahnzusatzversicherung für Kinder können Sie ganz bequem online abschließen. Dafür können Sie zunächst über unseren Rechner den monatlichen Beitrag für Ihr Kind berechnen lassen und den gewünschten Tarif auswählen. Für die kieferorthopädischen Leistungen mit KIG 1 und 2 wählen Sie einfach den Baustein "Dental Premium" – für die besten KFO-Leistungen. Die Gesundheitsfragen können Sie direkt im Anschluss beantworten. So kommen Sie mit nur wenigen Klicks zur Advigon Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie Leistungen.

Dank der TSL-Verschlüsselung sind Ihre Daten sicher – Sie brauchen sich nicht um Ihre Gesundheitsdaten zu sorgen. Mehr dazu können Sie in unserer Datenschutzerklärung nachlesen. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

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Drescheweg 1, FL-9490 Vaduz
Tel. +49 40 5555-4020
info@advigon.com

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