Bis zum 31.12.2024 entfällt die Wartezeit für kieferorthopädische Leistungen sowie Zahnbehandlungen in den Tarifen AZB3 (Dental Premium) und AZB2 (Dental Clever) für Kinder bis einschließlich 15 Jahre.
Kinder wachsen schnell und mit ihnen wachsen auch ihre Zähne. Es ist ganz normal, dass bei diesem Prozess gelegentlich Zahnfehlstellungen auftreten. Während diese bei kleinen Kindern vielleicht noch niedlich erscheint, kann sie in der Pubertät und im Erwachsenenalter zu ästhetischen Problemen und gesundheitliche Komplikationen führen.
Die Lösung für Fehlstellungen der Zähne ist eine Zahnspange. Die Krankenkasse übernimmt aber nur die Basisversorgung und dies nur, wenn eine schwere Zahnfehlstellung zu korrigieren ist. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kinder inkl. Kieferorthopädie übernimmt Advigon die Kosten für anfallende Behandlungen – damit Sie sich nicht entscheiden müssen zwischen dem Preis und dem Lächeln Ihres Kindes.
Unsere Zahnversicherung wurde von der unabhängigen und objektiven Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest mit der Note „SEHR GUT“ ausgezeichnet.
Profitieren Sie von leistungsstarken Zahnzusatz-Tarifen für Kinder, direkt ab Vertragsbeginn: Keine Wartezeit nur bis 31.12.2024 für Kinder mit einem Alter von bis zu 15 Jahren!
Für kieferorthopädische Behandlungen ist die Zahnzusatzversicherung für Kinder sehr wichtig. Laut der KIGGS-Studie (Langzeitstudie des Robert Koch-Instituts zur gesundheitlichen Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland) sind 47,6 % der Mädchen und 36,1 % der Jungen im Alter von 11 bis 13 Jahren in kieferorthopädischer Behandlung. Bei der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahren sind es immerhin 39,2 % der Mädchen und 34,7 % der Jungen. Gerade aber kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen kommen schnell Tausende von Euro zusammen, die Sie je nach Schwere der Fehlstellung selbst zahlen. Daher lohnt sich durchaus eine Versicherung für eine Zahnspange für Kinder, welche hier ansetzt und Kosten übernimmt. Damit sinkt Ihr Eigenanteil drastisch, wie Sie gleich in den Leistungsbeispielen sehen können.
Mit unserer Zahnversicherung für Kinder "Dental Premium" erhalten Sie einen der besten Kindertarife im Bereich der KFO. Der Tarif "Dental Premium" leistet bei allen kieferorthopädischen Behandlungsgraden (KIG 1 bis 5) und leistet demnach auch dann, wenn die Zahnfehlstellung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung als eher kosmetisch eingestuft wird. Aber auch "Dental Clever" bewahrt Sie vor hohen Eigenbeteiligungen, wenn eine Zahn- bzw. Kieferfehlstellung nach KIG 3, 4 oder 5 besteht.
Dental Clever | Dental Medium | Dental Luxus |
Beste KFO-Leistungen
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Tarife AZB2 + AZE1 | Tarif AZM | Tarif AZL | Tarife AZB3 + AZE4 |
Kieferorthopädie | |||
leichte Fehlstellungen nach KIG 1 oder 2 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Bei leichten Zahnfehlstellungen nach KIG 1 oder 2 haben Sie keinen Leistungsanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs. | |||
80 % der Gesamtkosten bis 2.000 € je Kiefer | |||
schwere Fehlstellungen nach KIG 3, 4 oder 5 KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe (Schweregrad einer Fehlstellung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Regelleistungen für Behandlungen schwerer Zahnfehlstellungen, das bedeutet KIG-Einstufungen der Klassen 3, 4 oder 5. Wir übernehmen kieferorthopädische Zusatzleistungen wie z.B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs. | |||
80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer | 80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer | ||
Zahnprophylaxe | |||
Professionelle Zahnreinigung Um Mund- und Zahnerkrankungen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige Zahnprophylaxe. Als Zahnprophylaxe gilt die professionelle Zahnreinigung gemäß der Definition der GOZ 1040 sowie die weitere Kontrolle des Übungserfolgs. | |||
80 € pro Reinigung - max. 200 € pro Jahr | max. 90 € pro Jahr | 70 € pro Reinigung - max. 140€ pro Jahr | 100 € pro Reinigung - max. 200 € im Jahr |
Zahnbehandlung | |||
konservierende, chirurgische, parodontologische Leistungen Konservierende Leistungen stellen Maßnahmen zur Zahnerhaltung dar wie z.B. Füllungen. Chirurgische Leistungen bezeichnen Eingriffe wie z.B. die Wurzelspitzenresektion. Paradontologische Leistungen stellen Leistungen dar, die zur Diagnose und Behandlung von Paradontitis erforderlich sind. | |||
100 % | 75 % | 100 % | 100 % |
Wurzelbehandlung Eine Wurzelkanalbehandlung stellt nur dann eine Kassenleistung dar, wenn ein Zahn nach den Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als erhaltungswürdig eingestuft wird. Häufig bieten Zahnärzte Zusatzleistungen an, die privat abgerechnet werden. Wird ein Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft, sieht die GKV nur das Ziehen des Zahns vor. Sie können statt dem Ziehen eine s Zahnes trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese wäre dann aber komplett selbst zu bezahlen. | |||
100 % für Mehrkosten | 75 % | 100 % | 100 % für Mehrkosten |
Schienen- und Aufbissbehelfe Sie dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schützen ebenfalls vor Abnutzung und Abrieb der Zähne z.B. beim Zähneknirschen. | |||
75 % | 100 % | 100% | |
Mikroinvasive Kariesinfiltration Auch Icon® Therapie genannt: Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt. | |||
75 % | 100 % | ||
erweiterte Schmerztherapie Akupunktur, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) | |||
75 % | 100 % | ||
Zahnersatz | |||
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Reparatur von Zahnersatz, Inlays, Onlays Für zahnärztliche Leistungen sowie Laborleistungen erstatten wir regulär 80% der Kosten. Bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durch das Bonusheft erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 85% nach 5 Jahren und 90% nach 10 Jahren.. | |||
bis 40 % | 75 % | 100 % | bis 90 % |
Zahnersatz-Regelversorgung Die Regelversorgung ist eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) der Zahnärzte und Krankenkassen entwickelte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Patient kann wählen, ob er nun die Regelversorgung beanspruchen möchte, oder ob er eine gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung als Zahnersatz bevorzugt. | |||
100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Wartezeiten | |||
Zahnersatz Keine Wartezeit bei Unfällen. | |||
8 Monate | keine Wartezeit | keine Wartezeit | 8 Monate |
Zahnbehandlung | |||
keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Kieferorthopädie | |||
keine Wartezeit | keine Wartezeit | ||
Zahnreinigung (Prophylaxe) | |||
keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit | keine Wartezeit |
Beispiel Monatsbeitrag | |||
9,68 € bis 17 Jahre | 5,69 € bis 17 Jahre | 9,20 € bis 17 Jahre | 18,76 € bis 17 Jahre |
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Wenn eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung bereits in den Startlöchern steht, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind abschließen, so werden diese Behandlungskosten vom Versicherer nicht mehr übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung ist also nicht nachträglich abschließbar. Umso wichtiger, dass eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie für Kinder auch frühzeitig abgeschlossen wird – noch bevor eventuelle Fehlstellungen und damit einhergehende Behandlungen ersichtlich sind. Allerdings lässt sich recht früh erkennen, ob Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung braucht: spätestens, wenn die Milchzähne ausfallen und die bleibenden Zähne durchbrechen. Idealerweise schließen Sie die Kinderzahnzusatzversicherung zwischen dem dritten und vierten Geburtstag des Kindes ab. Denn zu diesem Zeitpunkt ist das Milchgebiss schon komplett entwickelt, aber eine kieferorthopädische Behandlung ist in der Regel noch nicht absehbar.
Beitrag berechnenDie gesetzliche Krankenversicherung garantiert die Regelversorgung. Diese muss laut Sozialgesetzbuch (SGB) ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. In der Grundversorgung werden ästhetische Belange oder modernere Behandlungsmethoden in der Regel nicht berücksichtigt – alles, was über diese Regelversorgung hinausgeht, müssen die Patienten aus eigener Tasche zahlen.
Der Kieferorthopäde bewertet zunächst den Schweregrad der Fehlstellung, indem er sie in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) von 1 bis 5 einordnet. Je höher die KIG, umso schwerwiegender ist die Fehlstellung. Die GKV übernimmt nur dann die Kosten der Regelversorgung für Zahnspangen, wenn
GKV übernimmt folgende Leistungen:
20 % der Kosten müssen Sie zunächst selbst zahlen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die GKV den Eigenanteil zurück.
Keine Erstattung durch die GKV:
Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:
Erfahren Sie hier mehr zur KIG Einstufung.
Im Untersuchungsprogramm für Kleinkinder übernimmt die GKV maximal 3 Untersuchungen in einem Abstand von mindestens 12 Monaten bei Kindern zwischen zweieinhalb und sechs Jahren (vom 30. bis zum 72. Lebensmonat).
GKV übernimmt folgende Leistungen:
Keine Erstattung durch die GKV:
Ein mit Karies befallener Kinderzahn sollte schnellstmöglich behandelt werden. Es wird Karies entfernt und der Zahn anschließend mit einer Füllung wieder geschlossen.
GKV übernimmt folgende Leistungen:
Bei Kindern unter 15 Jahren und bei Milchzähnen darf seit Juli 2018 kein Amalgam mehr verwendet werden – hier kommt auch Kunststoff oder Glasionomerzement zum Einsatz.
Keine Erstattung durch die GKV:
Bei Kinderkronen gelten dieselben Regelungen wie für Erwachsene: Erstattet wird die reine Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 %. Alles weitere, wie hochwertigere Materialien oder eine Narkose des Kindes, wird nicht übernommen.
Leichte Zahnkorrektur bei Andrea
Andrea leidet an einem "offenen Biss", das heißt, ihre Schneidezahnkanten von Ober- und Unterkiefer treffen beim Zubeißen nicht aufeinander, sondern weisen einen kleinen Abstand auf. Durch den offenen Biss hat sie Probleme beim Abbeißen und Sprechen, denn der Kaumechanismus und die Kieferfunktion wird durch diese Öffnung gestört. Deswegen geht sie mit ihren Eltern zum Kieferorthopäden, welcher eine Behandlungsnotwendigkeit nach KIG 2 feststellt. Die erforderliche Zahnspange kostet 4.782 Euro. Die Krankenkasse beteiligt sich nicht an diesen Kosten.
Die Advigon Zahnversicherung übernimmt 80% der Gesamtkosten (bis 2.000 € pro Kiefer), d.h. 3.825,60 Euro. Für Andreas Eltern bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 956,40 Euro.
Für leichte Zahnkorrekturen nach den Indikationsgruppen 1 und 2 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung nichts.Mittelschwere Zahnkorrektur bei Daniela
Daniela ist 12 Jahre alt – und hat zu seinem Leidwesen schiefe Zähne. Deswegen geht sie mit Ihren Eltern zum Kieferorthopäden, welcher sie in der KIG 3 einordnet und ihr eine Zahnspange empfiehlt. Daniela möchte keine feste Zahnspange mit den Metall-Brackets und den Metall-Bögen und ihr Kieferorthopäde erzählt ihr von der Aligner-Therapie, die 4.339,94 Euro kostet. Nach Anfrage bei der Krankenkasse erfahren Danielas Eltern, dass diese Leistung nicht von der Krankenkasse übernommen wird, sondern nur der Betrag, der für eine reguläre feste Zahnspange anfällt – 2.886,94 Euro. Die kieferorthopädischen Mehrleistungen von 1.453 Euro werden von der Advigon Zahnversicherung zu 80 % (bis 600 Euro pro Kiefer) übernommen. Danielas Eltern erhalten somit 1.162,40 Euro und müssen nur 290,60 Euro selbst übernehmen.
Für mittelschwere bis sehr schwere Zahnkorrekturen nach den Indikationsgruppen 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten in Höhe der Regelleistungen.Natürlich sehen gerade Zähne schlicht schöner aus und wirken direkt gepflegter. Doch abgesehen von der Ästhetik gibt es auch eine Vielzahl von medizinischen Gründen, die für eine Korrektur von Zahnfehlstellungen spricht:
Bei Fehlstellungen können sich in entstehenden Nischen und Ecken der Zähne Ablagerungen sammeln, die Zähne und Zahnfleisch angreifen und zu Krankheiten führen. Eine gerade, korrekte Zahnreihe ist dazu auch einfacher zu reinigen, um genau diese Ablagerungen zu verhindern oder zu entfernen. Wird kontinuierlich Druck auf einen schief stehenden Zahn ausgeübt, kann das die Wurzel schwächen oder beschädigen. Und wenn die Zahnreihen nicht perfekt aufeinander liegen, wird eine Schonhaltung eingenommen. Diese ist dann nicht korrekt und nicht gerade und belastet auf Dauer das Kiefergelenk. Und dass gerade Zähne die Lebensqualität verbessern, hat sogar eine Studie aus dem November 2018 des IGES-Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums herausgefunden. Gerade Zähne sind also nicht nur schön, sondern auch gesund.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder zum Speichern oder Ausdrucken.
Flyer Zahnzusatzversicherung Kinder
Insgesamt kann eine Zahnspange, je nach Art, Schweregrad der Fehlstellungen, Dauer der Behandlung und verwendetem Material, zwischen 1.500 und im schlimmsten Fall 15.000 Euro kosten. Eine lose Zahnspange kostet dabei 600 Euro aufwärts. Nach Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bleiben Eltern dennoch auf Kosten sitzen: Bei kleineren Korrekturen sind mit rund 500 Euro zu rechnen, bei einer festsitzenden Zahnspange mit ca. 1.500 Euro. Bei Defekten des Kiefergelenks kann es passieren, dass Kosten bis zu 6.000 Euro auf Sie zukommen. Dazu kommt, dass die gesetzliche Krankenkasse nur die KIG 3 bis 5 übernimmt. Bei leichten Fehlstellungen müssten Sie alles aus eigener Tasche zahlen.
Die Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) der Gruppe 1 bis 5 eingeteilt. Dabei dokumentiert der Kieferorthopäde millimetergenau die Fehlstellungen.
Der Behandlungsstart hängt von der Schwere der Fehlstellungen ab – da sollten Sie einen Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden konsultieren und mit diesem besprechen, was dieser für sinnig erachtet. Schwere Fehlstellungen, gerade auch jene, die den Kiefer betreffen, sollten so früh wie möglich behandelt werden. Aber auch leichtere Zahnfehlstellungen sollten Sie mit dem Kieferorthopäden besprechen. Geht es nur um leichte Korrekturen, ist es wichtig, auch mit Ihrem Kind zu reden. Eine Zahnspange ist kein kleiner Eingriff und die Mitarbeit und Motivation des Kindes sollte unbedingt vorhanden sein. Ansonsten empfiehlt sich, zwischen 11 und 13 Jahren mit den Maßnahmen zu beginnen: Die Kinder verstehen, warum die Zahnspange wichtig ist und können mitarbeiten, dazu kann das folgende Wachstum zur Korrektur der Fehlstellung genutzt werden. Warten Sie aber weit länger damit, umso mehr wirken sich Fehlstellungen auf die Gesundheit der Zähne aus. Wird dies nicht behandelt, entwickeln sich Karies, Zahnfleischentzündungen oder gar Kieferfehlstellungen. Diese können häufig Ursache von Kieferschmerzen sein.
Grundsätzlich bedeutet eine Fehlstellung, dass sich Zähne nicht dort befinden, wo sie eigentlich sein sollten oder die Größe oder Lage der Kiefer nicht zueinander passen.
Die häufigsten Fehlstellungen sind dabei:
Dazu gibt es auch kraniofaziale Fehlbildungen wie die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, bei welcher im Zuge der Behandlung eine Zahnspange vonnöten sein kann.
Bei einer festsitzenden Zahnspange werden Brackets an den einzelnen Zähnen befestigt. Diese dienen als Anker für die Bögen aus Metall, die an diesen Brackets befestigt sind und sie miteinander verbinden. Die Bögen üben dauerhaft Druck auf die Zähne aus, um die Fehlstellung zu korrigieren und die Zähne zu verschieben. Durch kleine Zug- oder Druckfedern kann dann eingestellt werden, in welche Richtung der Druck ausgeübt werden soll. Es gibt auch die Möglichkeit, die Brackets auf der Innenseite der Zähne zu befestigen. Brackets aus Keramik oder Kunststoff kommen der Zahnfarbe näher und sind weniger auffällig. Nach der Behandlung mit einer festen Spange folgt immer eine Nachbehandlung mit einem Retainer – für die langfristige Stabilisierung der gerichteten Zähne.
Die lose Zahnspange besteht aus einer Kunststoffplatte, die in den Ober- oder Unterkiefer geklemmt wird. Dank Klammern um die Zahnreihe bleibt sie an Ort und Stelle. Durch Schrauben und Drahtfedern wird Druck auf die Zahnreihe und die Zähne ausgeübt. Die lose Zahnspange muss regelmäßig nachjustiert werden. Sie sollte mindestens 15 Stunden am Tag getragen werden und sollte nur zum Essen und beim Sport herausgenommen werden.
Aligner-Therapie: die unauffälligste Zahnspange
Bei der Aligner-Therapie wird ein 3D-Modell der Zähne angefertigt und der Korrekturprozess in einzelne Schritte unterteilt. Für jeden Schritt wird eine durchsichtige Kunststoffschiene angefertigt. Auch diese üben den zur Korrektur der Fehlstellung erforderlichen Druck aus. Diese Schiene muss rund 22 Stunden am Tag getragen werden. Nur zum Essen sollte der Aligner herausgenommen werden – und bei Kontaktsportarten, bei welchen die Gefahr besteht, dass die Zahnspange Schaden nehmen könnte (wie Boxen, Hockey oder Rugby). Die Schienen werden circa zwei Wochen lang getragen, bevor eine neue Behandlungsstufe beginnt und eine neue Schiene angefertigt wird.
Dank der durchsichtigen Schiene ist ein Aligner die unauffälligste Zahnspange, sind aber keine Regelversorgung. Aligner können ab dem 11. Lebensjahr eingesetzt werden – für das sogenannte “späte Wechselgebiss” (zwischen 11 und 13) ist ein Aligner perfekt, um das folgende Wachstum zur Korrektur zu nutzen.
Stiftung Warentest hat den Zahnzusatzversicherungs-Tarif “Dental Premium” der Advigon mit “SEHR GUT” bewertet! Der Test wurde im Juni 2022 durchgeführt und der Tarif wurde mit einer 1,5 benotet.
Bei der Advigon gibt es die Kostenerstattung bei kieferorthopädischen Leistungen, wenn die KFO-Behandlung bis zum 18. Geburtstag zumindest begonnen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch die gesetzlichen Kassenleistungen. Bei Erwachsenen zahlt die Krankenkasse nur, wenn es sich um außergewöhnlich schwere Kieferfehlstellungen handelt, die Operationsbedarf haben (oder Fehlstellungen in ähnlichem Grad).
Informieren Sie sich über die Zahnzusatzversicherung der Advigon.
Unsere Zahnzusatzversicherung für Kinder können Sie ganz bequem online abschließen. Dafür können Sie zunächst über unseren Rechner den monatlichen Beitrag für Ihr Kind berechnen lassen und den gewünschten Tarif auswählen. Für die kieferorthopädischen Leistungen mit KIG 1 und 2 wählen Sie einfach den Baustein "Dental Premium" – für die besten KFO-Leistungen. Die Gesundheitsfragen können Sie direkt im Anschluss beantworten. So kommen Sie mit nur wenigen Klicks zur Advigon Zahnzusatzversicherung für Kinder mit Kieferorthopädie Leistungen.
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