Wahlleistungen Krankenhaus

Wahlleistungen im Krankenhaus: Beispiele und Kosten

Mit verschiedenen zusätzlichen Leistungen lässt sich der stationäre Krankenhausaufenthalt deutlich angenehmer gestalten. So können Sie beispielsweise in einem Einbettzimmer ruhiger entspannen und sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Doch was sind Wahlleistungen im Krankenhaus und zahlen gesetzliche und private Krankenversicherungen die anfallenden Kosten? Wir geben Ihnen in diesem Ratgeber hilfreiche Informationen zu ärztlichen und medizinischen Wahlleistungen im Krankenhaus und zeigen Beispiele.

Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

In § 12 Abs. 1 SGB V ist das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung definiert: So müssen Krankenhausleistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Für Sie bedeutet das: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankenhaus – jedoch nicht für mehr. Möchten Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die über die Regelleistungen hinausgehen, können Sie das im Rahmen der Wahlleistungen tun. Diese müssen im Regelfall selbst bezahlt werden.

Beispiele: Welche Wahlleistungen gibt es im Krankenhaus?

Welche Wahlleistungen ein Krankenhaus anbietet, ist sehr individuell ausgeprägt. Grundsätzlich lassen sie sich jedoch in die drei Bereiche unterteilen. Dabei handelt es sich um Unterkunft & Verpflegung, ärztliche sowie medizinische Leistungen.

1 Unterkunft und Verpflegung

Unterkünfte im Krankenhaus sind zweckmäßig eingerichtet und bieten oft Platz für bis zu vier Patienten. Mit viel Ruhe und einem umfassenden Serviceangebot können Sie jedoch zu Ihrer schnellen Genesung beitragen. Profitieren Sie etwa von diesen Wahlleistungsangeboten:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, gegebenenfalls auf einer gesonderten Privatstation
  • Rooming-in Krankenhaus, also die Mitaufnahme einer Begleitperson im Zimmer
  • eigene Sanitärzelle mit separater Dusche bis hin zum Badezimmer mit Hotelstandard und viel Stauraum für Pflegeartikel und Handtücher
  • hochwertige Ausstattung des Patientenzimmers (z. B. Kühlschrank, Haustelefon, moderner Fernsehapparat mit Flachbildschirm, Pay-TV)
  • größeres Patientenzimmer mit guter Lage (z. B. Balkon, Terrasse, allgemein zugängliche Patientenküche oder Aufenthaltsräume)
  • bessere Verpflegung (z. B. Menüauswahl bzw. erweitertes Menüangebot)
  • Komfortzuschläge für verschiedene Services durch persönliche Serviceassistenten (z. B. Tageszeitung, täglicher Wechsel der Handtücher, Wäscheservice)
  • Übernachtung bereits am Vortag einer Operation in der Klinik

2 Ärztliche Wahlleistungen

Grundsätzlich erfolgt die Behandlung im Krankenhaus durch den diensthabenden Stationsarzt. Ist Ihnen eine persönliche Chefarztbehandlung wichtig, können Sie mit dem betreffenden Arzt einen Arztzusatzvertrag abschließen.

Dann kümmern sich in allen Bereichen Chefärzte und Chefärztinnen um Ihre Behandlung in der Fachklinik, bei Verhinderung deren Vertretungen. Alternativ können Sie auch jeden anderen Arzt für eine Wahlarztbehandlung wählen, beispielsweise einen auf Ihre Erkrankung oder Operation spezialisierten Oberarzt. Für Sie bedeutet das: eine feste Bezugsperson während Ihres Klinikaufenthalts und eine hohe Qualität der Krankenhausleistungen.

3 Medizinische Wahlleistungen und Beispiele

Unter den Begriff der medizinischen Wahlleistungen im Krankenhaus fallen alle Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind. Über mögliche Angebote lassen Sie sich am besten von Ihrem behandelnden Arzt oder dem Stationsarzt im Krankenhaus beraten. Beispiele für medizinische Wahlleistungen im Krankenhaus sind etwa:

  • medizinisch nicht zwingend erforderliche Operationen (z. B. Entfernung eines gutartigen Muttermals)
  • Schönheitsoperationen (z. B. Begradigung der Nasenscheidewand)
  • erweiterte bildgebende Diagnostik und Laborleistungen
  • zusätzliche Wunschleistungen (z. B. Krankengymnastik zur Selbstzahlung, Massagen, Vitaminpräparate)

Gibt es besondere Wahlleistungen für Entbindungen?

Auf Entbindungsstationen gibt es häufig spezielle Familienzimmer. Gegen einen Zuschlagspreis können hier – während des gesamten Klinikaufenthalts der Mutter – der werdende Vater sowie gegebenenfalls bereits vorhandene Kinder übernachten.

Sind Transportkosten auch Wahlleistung?

Grundsätzlich trägt Ihre Krankenversicherung die Kosten für den Transport zum Krankenhaus und wieder nach Hause, wenn eine Gehbehinderung vorliegt oder Sie infolge einer Erkrankung die Anreise nicht selbst organisieren können. Ihr Arzt stellt Ihnen dann einen Transportschein für einen Krankentransport oder ein Taxi aus.

Eine selbst zu zahlende Wahlleistung liegt allerdings vor, wenn Sie den Weg zum Krankenhaus prinzipiell selbst mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestreiten könnten.

So schließen Sie mit dem Krankenhausträger eine Wahlleistungsvereinbarung

Ehe Sie Wahlleistungen als Patient in Anspruch nehmen können, müssen Sie mit der Krankenhausgesellschaft eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen. Dabei gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Anmeldung des Bedarfs: Bei geplanten Aufenthalten können Sie Ihren Wunsch nach Wahlleistungen bereits vor der Krankenhausaufnahme ansprechen. Natürlich können Sie auch nach der Patientenaufnahme noch Komfortleistungen buchen, beispielsweise wenn Sie im Mehrbettzimmer schlecht schlafen.
  2. Patientenberatung: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder dem Krankenhauspersonal beraten, welche zusätzlichen Leistungen für Sie sinnvoll sein könnten und welche medizinischen Wahlleistungen empfohlen werden. Lassen Sie sich die Vertragsbestimmungen und Formalitäten erklären.
  3. Aufklärung über die zusätzlichen Kosten: Die Krankenhausgesellschaft ist verpflichtet, Sie über die Kosten für eine Zusatzverpflegung, die freie Arztwahl oder ein besseres Zimmer aufzuklären. Das Arzthonorar für eine wahlärztliche Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Diese dürfen Sie bei Interesse einsehen.
  4. Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung: Zusätzliche Arztleistungen und andere Wahlangebote kann das Krankenhaus nur abrechnen, wenn ihm eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung vorliegt. Diese muss sowohl von Ihnen als Patient, als auch einem Vertreter des Krankenhauses unterschrieben werden. Aus der schriftlichen Vereinbarung gehen die vereinbarten Leistungen und die anfallenden Kosten hervor. Die Kündigung des Vertrags ist täglich möglich, auch mündlich.

Wann sind Wahlleistungen im Krankenhaus sinnvoll?

Um zu entscheiden, ob Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen sollten und diese für Sie sinnvoll sind, sollten Sie stets den persönlichen Nutzen gegenüber den Behandlungskosten abwägen. Dies gilt besonders, wenn Sie keinen Erstattungsanspruch gegenüber einer Versicherung haben. Auch ohne Wahlleistungen werden Sie im Krankenhaus eine gute Versorgung erfahren. Dennoch kann es Situationen geben, in denen Wahlleistungen im Krankenhaus sinnvoll sind.

Haben Sie einen hohen Ruhebedarf oder leiden Sie unter Schlafstörungen, werden Sie sich in einem Einbettzimmer sicher besser erholen als im Mehrbettzimmer.

Eine Chefarztbehandlung lohnt sich, wenn Sie sich für eine besondere Operation oder bei einer schwerwiegenden Erkrankung einem Spezialisten mit langjähriger Erfahrung anvertrauen wollen.

Wahlleistungen im Krankenhaus: Kosten im Überblick

Die Kliniken dürfen die Preise für Wahlleistungen weitgehend selbst festlegen. Häufig bewegen sie sich innerhalb dieser Spannen:

Wahlleistung im KrankenhausKosten (pro Nacht)
Einbettzimmer100 bis 200 EUR
Zweibettzimmer50 bis 100 EUR
Rooming-in einer Begleitperson100 bis 200 EUR
Familienzimmer (Entbindung)125 bis 200 EUR
Wahlmenü15 bis 25 EUR

Fragen Sie am besten vor Ihrem Klinikaufenthalt nach einer Preisliste, um sich in Ruhe mit den Wahlleistungen auseinandersetzen zu können.

Die Kosten für eine wahlärztliche Behandlung richten sich zunächst nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Jede Leistung ist hier einer Gebührenziffer und einem Gebührensatz zugewiesen. Chefärzte dürfen regulär das bis zu 3,5-Fache des Einfachsatzes abrechnen. Die Höhe der Gesamtkosten hängt von Ihrer Behandlung ab .

Kostendeckung für Wahlleistungen

Das Krankenhaus stellt Ihnen nach Ihrem Aufenthalt eine Rechnung über die Wahlleistungen aus. Es gibt verschiedene Optionen für die Kostendeckung:

Gesetzliche Krankenversicherung
War die Leistungserbringung medizinisch indiziert, übernimmt Ihre Krankenkasse auch Kosten für Wahlleistungen, beispielsweise ein Einzelzimmer bei Infektionskrankheiten. Freiwillige Wahlleistungen bezahlt die GKV nicht.

Krankenhauszusatzversicherung (GKV)
Eine Krankenhauszusatzversicherung deckt, je nach gewähltem Tarif, eine Vielzahl von Wahlleistungen ab, etwa die Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Private Krankenversicherung (PKV)
In vielen PKV-Tarifen profitieren Privatpatienten von Wahlleistungen ohne Aufpreis. Prüfen Sie vor Ihrer Einweisung, welche Leistungen enthalten sind. Insbesondere in Basistarifen ist für Privatversicherte oft eine hohe Eigenbeteiligung vorgesehen.

Beihilfe für Beamte 
Stehen Sie in einem Beamtenverhältnis, sollten Sie den Umfang möglicher Wahlleistungen und der Erstattung der berücksichtigungsfähigen Kosten vorab mit Ihrem Dienstherrn oder der Beihilfestelle klären. Die Regelungen zum Beamtenstatus variieren je nach Bundesland.

Selbstzahlung 
Greift keine der vorangegangenen Optionen, müssen Sie die Kosten als Wahlleistungspatient selbst zahlen.
 

Fühlen Sie sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient. Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine erstklassige Rundumversorgung während eines stationären Aufenthaltes.

Krankenhauszusatz­versicherung

Welchen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen Wahlleistungen?

Grundsätzlich werden Wahlleistungen immer individuell zwischen dem Patienten und dem Krankenhaus vereinbart. Dennoch sind dabei die gängigen Rechtsvorschriften einzuhalten. Relevant ist hier etwa § 17 Krankenhausentgeltgesetz. Der Paragraf fordert eine explizite schriftliche Wahlleistungsvereinbarung über Leistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen. Zudem muss der Wahlleistungspatient vor dem Abschluss über die anfallenden Kosten informiert worden sein.

Erstattung der Kosten bei Kassenpatienten mit einer Krankenhauszusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung können Kassenpatienten wie Privatversicherte behandelt werden. Sie dürfen Wahlleistungen wie die Chefarztbehandlung, ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder medizinisch nicht erforderliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Die Rechnung des Krankenhauses reichen Sie einfach bei Ihrer Krankenhauszusatzversicherung ein und erhalten von der Abrechnungsstelle nach der Prüfung Ihre Erstattung.

Mit der Advigon Krankenhauszusatzversicherung gewinnen Sie die Sicherheit, Entscheidungen zu Ihrer medizinischen Wahlversorgung nicht mehr von den Kosten abhängig machen zu müssen. Nehmen Sie vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, wird ein Ersatzkrankenhaustagegeld gezahlt.

Häufige Fragen zu Wahlleistungen im Krankenhaus

Weitere Themen im Ratgeber
Freie Arztwahl

Die freie Arztwahl ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und im Gesetz verankert. Informieren Sie sich hier.

Es ist nicht immer gleich Krebs!

Die Zellen im Körper wandeln und erneuern sich fortwährend. Gut zu wissen ist: Wann bedeutet eine solche Veränderung eine Vorstufe zum Krebs? Und wann sollte behandelt werden? 

Hausmittel gegen Zahnschmerzen

Die Ursachen für Zahnschmerzen und wie Sie mit üblichen Hausmitteln dagegen ankämpfen können.

Hinweis: 
Die Webseite ist mit der notwendigen Sorgfalt und bestem Wissen erstellt worden, so auch der Inhalt dieses Artikels. Regelmäßig werden die Inhalte überprüft und aktualisiert. Dennoch kann die Advigon keine Garantie übernehmen, dass die vermittelten Informationen fehlerfrei, vollständig und aktuell sind. Sie dienen dem Leser als erste Orientierung.