Einzelzimmer im Krankenhaus: Frau im Krankenbett

Einzelzimmer im Krankenhaus: Kosten und Ansprüche als Kassen- und Privatpatient

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt kann die Wahl eines passenden Krankenhauszimmers eine wichtige Rolle für die Genesung spielen. Doch der Wunsch nach einem Privatzimmer mit mehr Privatsphäre und Ruhe ist im Rahmen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht möglich.

Dieser Ratgeber beleuchtet die Leistungsunterschiede zwischen Kassen- und Privatpatienten sowie das Recht und den Anspruch auf eine Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer. Außerdem beleuchten wir die Vorteile eines Einzelzimmers im Krankenhaus, die möglichen Kosten pro Tag, Zuzahlungen und wann diese selbst zu bezahlen sind, sowie die Bedeutung einer Krankenhauszusatzversicherung.

Unterschiede: Was sind Einzelzimmer, Zweibettzimmer und Mehrbettzimmer im Krankenhaus?

  • Einzelzimmer: Ein Einzelzimmer ist ein privates Krankenzimmer, ausgestattet mit einem Bett für einen Patienten. Bei Bedarf kann im Rahmen des Rooming-in im Krankenhaus ein zusätzliches Bett für Begleitpersonen zur Verfügung gestellt werden. Für die Klassifizierung als Einzelzimmer (= Einbettzimmer) spielt die Größe des Raumes eine untergeordnete Rolle, entscheidend ist die Anzahl der Patientenbetten.
  • Zweibettzimmer: In einem Zweibettzimmer stehen zwei Betten, die nur von Patienten belegt werden.
  • Mehrbettzimmer: Mehrbettzimmer sind üblicherweise mit drei oder vier Patientenbetten ausgestattet und stellen in der Regel die Standard-Unterbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar. Es gibt jedoch auch Zimmer mit bis zu acht Betten. Diese werden aufgrund des Infektionsrisikos durch resistente Keime und der allgemeinen Ansprüche der Patienten zunehmend seltener, während Zweibettzimmer zunehmend zum Standard werden.

Vor- und Nachteile der Unterbringung im Einzelzimmer

Die Unterbringung im Einzelzimmer hat diverse Vorteile:

  • Verringerte Infektionsgefahr, da der Kontakt mit Keimen von Mitpatienten unwahrscheinlicher wird.
  • Weniger Konfliktpotential und mehr Ruhe, da Störungen durch Zimmernachbarn ausbleiben.
  • Bieten ein hohes Maß an Privatsphäre.
  • Erhöhter Komfort, beispielsweise durch ein eigenes Bad und mehr Platz.

Es gibt aber auch Nachteile. So sind Einbettzimmer in der Regel deutlich teurer als Mehrbettzimmer. Vor allem bei längeren Krankenhausaufenthalten kann dies außerdem zu Isolation führen, da der Patient in einem Einbettzimmer wenig oder gar keinen Kontakt zu anderen Patienten hat. Auch die Konzentration auf die eigene Krankheit und die Schmerzen wird durch die fehlende Ablenkung verstärkt.

Habe ich ein Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

Grundsätzlich hat kein Patient einen gesetzlichen Anspruch und kein Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Auch kann bei hoher Belegung und aus organisatorischen Gründen nicht immer gewährleistet werden, dass ein freies Einzelzimmer für Sie zur Verfügung steht.

Unterschiede im Anspruch zwischen Kassenpatienten und Privatpatienten

Kassenpatienten ohne eine private Krankenhauszusatzversicherung erhalten nur dann ein Einzelzimmer, wenn für ihre Behandlung und Genesung eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Bei Privatversicherten ist die Unterbringung in einem Einbettzimmer jedoch häufig im Versicherungsschutz enthalten, allerdings sollten Sie im Vorfeld Ihre Versicherungspolice prüfen. Denn auch in einigen Basis-Tarifen der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Kosten für die Unterbringung im Einbettzimmer nicht im Leistungsumfang enthalten.

Einzelzimmer als Leistung in der Krankenhauszusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung erhalten Patienten die Möglichkeit, sich in einem Krankenhauszimmer ihrer Wahl zu erholen, wobei die Kosten für das Einzelzimmer von der Zusatzversicherung übernommen werden. Auf diese Weise können auch gesetzlich Versicherte von diesen Vorteilen profitieren, ohne die Nachteile einer hohen Rechnung für die Unterbringung nach einem Krankenhausaufenthalt in Kauf nehmen zu müssen.

Darüber hinaus bietet eine Krankenhauszusatzversicherung noch weitere Vorteile, wie beispielsweise:

Einzelzimmer im Krankenhaus: Kosten im Überblick

Einzelzimmer sind für Krankenhäuser grundsätzlich mit höheren Kosten verbunden als Krankenhauszimmer mit mehreren Betten. Dies liegt unter anderem daran, dass es weniger wirtschaftlich ist, für jedes Bett mehr Fläche pro Patient, die entsprechende Technik und beispielsweise ein eigenes Bad zur Verfügung zu stellen. Daher führt die Unterbringung von weniger Patienten pro Zimmer zu Einnahmeverlusten. Im Vergleich dazu können in Zimmern mit drei oder vier Betten mehr Behandlungen durchgeführt und abgerechnet werden. Um die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses sicherzustellen, müssen die Einnahmeverluste an die Patienten und deren Krankenkassen weitergegeben werden.

Berechnungsgrundlage der Wahlleistungen im Krankenhaus

Für die Kalkulation von nicht-ärztlichen Wahlleistungen im Krankenhaus, wie beispielsweise die Kosten für Ein- und Zweibettzimmer, wird die Gemeinsame Empfehlung zur Bemessung der Entgelte für Wahlleistungen herangezogen. Sie wurde im Jahr 2002 zwischen dem Verband Privater Krankenversicherungen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft als Bemessungsgrundlage für Krankenhäuser beschlossen. Sie enthält Preisempfehlungen für Komfortelemente aus den Bereichen: Sanitärzone, sonstige Ausstattung, Unterkunft, Verpflegung und Service in der Einrichtung. Um unangemessen hohe Aufschläge für Wahlleistungen zu vermeiden, gilt u. a. das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), in dem Regelungen zu Wahlleistungen im Abschnitt 5 § 17 festgesetzt sind.

Kosten im Bundesdurchschnitt für ein Einzelzimmer im Krankenhaus

Bei den Zuschlägen für ein Einbettzimmer pro Tag gibt es in Deutschland starke regionale Unterschiede. In einem Bericht der PKV aus dem Jahr 2021 variieren die Kosten für ein Einzelzimmer zwischen 89 und 134 €/Tag. Der Bundesdurchschnitt liegt hier bei ca. 119 € pro Tag.

Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag?

Der abrechenbare Gesamtpreis pro Tag und Kosten für ein Einzelzimmer setzt sich immer aus dem Basispreis und den Komfortzuschlägen zusammen. Der Basispreis orientiert sich an einer individuellen Bezugsgröße (BZU) für die Unterbringung. Beispielsweise werden für ein Einbettzimmer 80 % des Basispreises angesetzt und für ein Zweibettzimmer 30 %. Stellt die Klinik das Zweibettzimmer als Standardleistung zur Verfügung, wird das Einbettzimmer mit 45 % des Basispreises berechnet. Komfortelemente können bspw. eine eigene Dusche und WC, Balkon oder ein größeres Zimmer sein.

Diesen Aufpreis müssen Patienten selbst bezahlen, wenn sie keine Krankenhauszusatzversicherung haben

Die Komfortzuschläge werden gemäß "Gemeinsamer Empfehlung Anlage 2 Preisempfehlungen Komfortelemente" berechnet und nur im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Wahlleistungsvereinbarung zwischen Krankenhaus und Patient vereinbart und berechnet. Wenn Sie genaue Informationen über die Kosten für Ein- und Zweibettzimmer in einem bestimmten Krankenhaus benötigen, sollten Sie sich direkt an das Krankenhaus wenden, da diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann. Jedes Krankenhaus hat hier unterschiedliche Kostenaufstellungen

Kostenübernahme durch eine Krankenhauszusatzversicherung

Bei jedem Krankenhausaufenthalt stellt das Krankenhaus sicher, dass alle Grundbedürfnisse in Bezug auf Behandlung, Verpflegung und Unterbringung erfüllt werden. Darüber hinaus werden freiwillige Wahlleistungen angeboten, die zusätzliche Kosten verursachen. Darunter fallen beispielsweise Chefarztbehandlungen und Behandlungen durch Privatärzte, die nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Auch besonders aufwändige und teils auch besonders schonende Untersuchungen werden oft nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und zählen dann ebenfalls zu den Wahlleistungen.

Eine Zusatzversicherung umfasst nicht nur die Kostenübernahme für ein Einbettzimmer, sondern unter anderem auch die freie Krankenhauswahl und die Behandlung durch Spezialisten und Chefärzte. Erfahren Sie hier mehr über alle Vorteile der Advigon Krankenhauszusatzversicherung.

Übrigens:  Unser Baustein SGZ2 hebt für die gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung die Begrenzung auf den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf. Wir übernehmen dann auch Kosten, die über dem Faktor 3,5 berechnet werden.

FAQ – Häufige Fragen zum Einzelzimmer im Krankenhaus

Fühlen Sie sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient. Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine erstklassige Rundumversorgung während eines stationären Aufenthaltes.

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