Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus wünscht sich jeder Patient, möglichst schnell wieder ganz gesund zu werden. Es gibt ein gutes Gefühl, wenn sich der Chefarzt persönlich um die Behandlung kümmert. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt jedoch im Regelfall nur für die Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt auf. Erfahren Sie hier, welche Kosten für die Chefarztbehandlung anfallen, wann Ihre Krankenversicherung diese trägt und wie Sie die Wahlleistung „Chefarzt“ in Anspruch nehmen können.