Chefarztbehandlung

Chefarztbehandlung: Kosten und Erstattung im Überblick

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus wünscht sich jeder Patient, möglichst schnell wieder ganz gesund zu werden. Es gibt ein gutes Gefühl, wenn sich der Chefarzt persönlich um die Behandlung kümmert. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt jedoch im Regelfall nur für die Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt auf. Erfahren Sie hier, welche Kosten für die Chefarztbehandlung anfallen, wann Ihre Krankenversicherung diese trägt und wie Sie die Wahlleistung „Chefarzt“ in Anspruch nehmen können.

Was ist eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

Im Regelfall übernehmen im Krankenhaus die jeweils diensthabenden Stationsärzte die Behandlungen und Visiten. Viele Patienten erhoffen sich die bestmögliche Versorgung durch die Behandlung eines renommierten Spezialisten. Ein Chefarzt oder eine Chefärztin verfügt über langjährige medizinische Erfahrung in dessen Fachgebiet, übernimmt jedoch auch vielfältige Managementaufgaben im Bereich des Patientenmanagements, der Verwaltung und der Personalführung. Meist verfügt dieser Wahlarzt über Erfahrungen mit komplexeren Operationen oder selten auftretenden Krankheitsbildern.

Die Bezeichnung Chefarztbehandlung entspringt dem Volksmund – genau genommen handelt es sich dabei um die Zusatzleistung der Wahlfreiheit. Buchen Sie die Chefarztbehandlung, erhalten Sie die freie Arztwahl und dürfen selbst entscheiden, welcher Arzt Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts behandeln soll.

Wahlfreiheit: Spezialisten für die Behandlung wählen

Wichtig zu wissen: Ihr Wahlarzt muss nicht zwingend der Chefarzt oder die Chefärztin sein. Häufig sind auch Oberärzte ausgewiesene Spezialisten für bestimmte Operationen, wie etwa eine Kreuzbandrekonstruktion. In Ihrem Wahlleistungsvertrag können Sie festlegen lassen, wer Ihre Behandlung konkret übernehmen soll. Dies kann jeder Arzt des Krankenhauses sein.

Was kostet eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

Die Kosten einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus lassen sich im Vorfeld Ihres Aufenthalts nicht genau beziffern. Es ist unklar, welche Behandlungen im Rahmen des Krankenhausaufenthaltes genau anfallen werden, daher gibt es dafür keine festen Pauschalen.

Aufwand für die Chefarztbehandlung: Kosten nach GOÄ

Die Kosten für eine Chefarztbehandlung richten sich im Krankenhaus nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese sieht feste Basisgebühren für eine Vielzahl definierter medizinischer Leistungen vor. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit einem Mehrfachen des Satzes, je nach Aufwand:

  • Einfachsatz (x 1,0): Der Einfachsatz entspricht den Basiskosten.
  • Regelhöchstsatz (x 2,3): Bis zum Regelhöchstsatz kann das Krankenhaus Kosten für die Behandlung ansetzen. Dafür werden die Basiskosten mit dem gewählten Faktor wie beispielsweise 1,5 multipliziert.
  • Höchstsatz (x 3,5): Für die Chefarztbehandlung wird bis zum 3,5-Fachen der Basisgebühr fällig. Möchte der Chefarzt den Höchstsatz ausreizen, muss er dies jedoch schriftlich begründen.
  • Ausnahmefälle: In Ausnahmefällen ist auch ein höherer Ansatz der Kosten für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus möglich. Eine Abrechnung über dem 3,5 fachen Satz (Höchstsatz) ist nur dann möglich, wenn der Leistungserbringer den Patienten über eine Honorarvereinbarung auf einen höheren Satz aufmerksam gemacht hat.

Wie hoch die Kosten für die Chefarztbehandlung pro Tag ausfallen, lässt sich pauschal nicht angeben. Dies hängt stark von der gewählten Behandlung ab. Eine Operation verursacht andere Kosten als etwa nicht-invasive Methoden.

Chefarztbehandlung: Kosten am Beispiel erklärt

Den möglichen Kostenrahmen für die Behandlung vom Wahlarzt gemäß GOÄ zeigt das folgende Beispiel. 
Bei Anke Maier soll eine Arthroskopie am Sprunggelenk durchgeführt werden. Folgende Gebühren sieht die GOÄ vor:

GebührenArthroskopie
Basiskosten gemäß GOÄ Ziffer 330029,14 EUR
Abrechnung Krankenhaus (x 2,5)67,03 EUR
Kosten Chefarztbehandlung (x 3,5)102 EUR

Für eine einfache Visite liegen die Basiskosten bei 4,08 Euro. Ein Chefarzt oder Ärztin dürfte somit bis zu 14,28 Euro abrechnen.

Vorteile und Nachteile: Ist die Chefarztbehandlung sinnvoll?

Bei der Entscheidung für Wahlleistungen sollten Sie stets den Nutzen und die Kosten einer Chefarztbehandlung gegenüberstellen. Nicht immer ist die Behandlung sinnvoll.

Vorteile:

  • Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und besonderen fachlichen Kompetenz des Wahlarztes.
  • Sie erfahren eine kontinuierliche Behandlung statt unterschiedlicher Ansätze durch wechselnde Stationsärzte.
  • Als Patient haben Sie einen festen Ansprechpartner während der gesamten Verweildauer im Krankenhaus.

Nachteile:

  • Der Chefarzt hat viele Management- und Verwaltungsaufgaben und somit weniger Zeit für die medizinische Betreuung von Patienten.
  • Für die Wahlleistungen fallen erhöhte Kosten an, die sich ohne Krankenhauszusatzversicherung zur Kostenfalle entwickeln können.
  • Oftmals haben die Oberärzte sogar mehr Routine, insbesondere bei Standardeingriffen, weil der Chefarzt viel Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringt.

Wie erhalte ich eine Chefarztbehandlung?

Unabhängig von Ihrem Versicherungsschutz sieht der Weg zur persönlichen Chefarztbehandlung immer identisch aus:

1. Schritt: Sie informieren das Krankenhaus darüber, dass Sie eine Chefarztbehandlung wünschen.

2. Schritt: Sie schließen mit dem Krankenhaus eine schriftliche Wahlleistungsvereinbarung ab. Diese regelt, welchen Arzt Sie mit welchen Leistungen beauftragen, welche Kosten für die Chefarztbehandlung voraussichtlich anfallen und gegebenenfalls welche weiteren optionalen Krankenhausleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen (z. B. Einzelzimmer).

3. Schritt: Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt rechnet die Klinik die Kosten für die Chefarztbehandlung pro Tag mit Ihnen ab. Sie können die Chefarztbehandlung selbst bezahlen oder bei Ihrer privaten Zusatzversicherung bzw. privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.

Wer zahlt die Kosten für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus?

Die Kosten für eine Behandlung durch einen Chefarzt, oder eine Ärztin können mitunter recht hoch ausfallen, es stellt sich stets die Frage nach der Finanzierung. Wer die zusätzliche Leistung bezahlt, hängt von Ihrem aktuellen Versicherungsschutz ab:
 

  • Gesetzliche Krankenkasse: Sind Sie als Kassenpatient gesetzlich versichert, übernimmt die Versicherung die Kosten leider nicht. Sie müssen die Chefarztbehandlung selbst bezahlen, wenn sie nicht medizinisch indiziert war. War die Behandlung durch den Chefarzt erforderlich, weil kein anderer Arzt mit der Behandlungsmethode vertraut ist, kommt die gesetzliche Krankenversicherung für den Mehraufwand auf.
  • Krankenhauszusatzversicherung: Haben Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, kann diese die Kosten für die Chefarztbehandlung übernehmen. Klären Sie im Vorfeld, welche Wahlleistungen in Ihrem Zusatztarif enthalten sind.
  • Private Krankenversicherung: In vielen Tarifen in der privaten Krankenversicherung ist die Chefarztbehandlung standardmäßig enthalten. Die Kosten werden dann im Rahmen des Tarifs ganz oder teilweise übernommen. Als Privatpatient sollten Sie jedoch vorab stets prüfen, welche Wahlleistungen in Ihrem Tarif enthalten sind, um später nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie vorab bei der Versicherung nach, in welchem Umfang Zusatzentgelte für die Behandlung durch den Chefarzt enthalten sind.

Kostenerstattung bei Kassenpatienten mit einer Krankenhauszusatzversicherung

Zu den Wahlleistungen im Krankenhaus, die Patienten und Patientinnen beanspruchen können, gehört nicht nur die Freiheit bei der Wahl des Arztes. Es gibt zahlreiche weitere Wunschleistungen, die Sie direkt mit dem Krankenhaus vereinbaren können. Diese gehen über die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommene medizinische Grundversorgung hinaus. Typische Beispiele dafür sind:

  • Wahlleistungen bei der Unterkunft (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, besondere Ausstattung oder Serviceleistungen)
  • Medizinische Wahlleistungen ohne medizinische Notwendigkeit (z. B. besondere Diagnose- oder neuartige Behandlungsverfahren)
  • Freie Arztwahl

Zunächst einmal sind Sie verpflichtet, Ihre Chefarztbehandlung selbst zu bezahlen. Haben Sie jedoch eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen und die Wartezeit erfüllt, können Sie sich die Kosten im Rahmen des gewählten Tarifs ganz oder teilweise erstatten lassen. Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie die Rechnung des Krankenhauses und diese reichen Sie dann bei Ihrem Versicherer ein. Nach einer Prüfung der Kosten werden Ihnen die vom Vertrag abgedeckten Leistungen ausgezahlt.

Mit einer privaten Zusatzversicherung sichern Sie sich nicht nur den Anspruch auf einen Wahlarzt, sondern haben viele weitere Zusatzleistungen, mit denen Sie Ihre schnelle Genesung unterstützen können. Darunter fallen beispielsweise kostenlose Zweitmeinungen durch spezialisierte Experten. Erfahren Sie hier mehr zur Advigon Krankenhauszusatzversicherung.
 

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