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    Advigon Zahnzusatzversicherung

    Zahnzusatzversicherung

    Unsere Zahnversicherung schützt Kinder und Erwachsene vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt. Unser Angebot ist ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten.

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Zahnzusatzversicherung

Advigon Zahnzusatzversicherung
Stiftung Warentest - Advigon Dental Luxus
Stiftung Warentest - Advigon Dental Premium
Private Zahnzusatzversicherung

Für strahlend schöne Zähne

  • Bis zu 100% Kostenerstattung
  • 100% Erstattung für Kunststoff-Füllungen
  • Keine Wartezeit im Tarif Dental Luxus
  • Von Stiftung Warentest ausgezeichnet
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Zahnzusatzversicherung – Ausgezeichneter Schutz für Ihre Zähne

Gesunde Zähne und ein schönes Lächeln sorgen für eine sympathische Ausstrahlung und steigern Selbstbewusstsein, Wohlbefinden und Lebensqualität. Doch leider ist nicht jeder Mensch von Natur aus mit gesunden, schönen Zähnen gesegnet. Deshalb fragen sich viele Menschen früher oder später, mit wie viel Eigenanteil sie bei einem Zahnarztbesuch rechnen müssen. Die Advigon bietet private Zahnzusatzversicherungen, die ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnitten sind. Damit reduzieren Sie den Eigenanteil bei einer Zahnbehandlung oder einem Zahnersatz beim Zahnarzt deutlich.

Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherung der Advigon im Test sehr gute Ergebnisse bescheinigt: Der neue Tarif "AZL" wurde in der Ausgabe 06/2022 von Finanztest (dem Magazin von Stiftung Warentest) als Testsieger ausgezeichnet mit der Note "SEHR GUT" (0,5) und unser Tarif "Dental Premium" erhielt wiederum die Note „SEHR GUT“ (1,5).

Gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung

  • Mehr Erstattung: Ihnen sind Regelleistung und Festzuschuss viel zu wenig und Sie möchten dennoch mehr Freiheit in der Auswahl Ihrer Behandlung.

  • Kosten planbar machen: Sie investieren lieber monatlich in eine Zahnversicherung als unvorhersehbar große Summen in eine Zahnbehandlung.

  • Reinigen statt Bohren: Sie legen Wert auf Prophylaxe und möchten regelmäßig zur Zahnreinigung.

  • Stiftung Warentest: Unsere Zahnzusatzversicherung wurde in der Ausgabe 06/2022 von Finanztest mit "Sehr gut" ausgezeichnet.

  • Schnelle Erstattungen: Die Rechnungen Ihrer zahnärztlichen Behandlungen können Sie ganz einfach und bequem per RechnungsApp einreichen.

Jetzt online abschließen

Leistungen der Advigon Zahnzusatzversicherung

Die drei verschiedenen Tarife der Advigon Zahnzusatzversicherung ermöglichen einen individuellen Schutz. Wählen Sie zwischen einer preisgünstigen Absicherung für Ihre Zähne bei Zahnersatz und Zahnbehandlung, einer Luxus Variante ohne Wartezeiten und Erstattungen bei erweiterter Schmerztherapie, sowie einer Premium-Absicherung mit Erstattungsleistungen bei Kieferorthopädie. Unsere Tarife im Überblick:

Dental CleverTarife AZB2 + AZE1Dental LuxusTarif AZLDental PremiumTarife AZB3 + AZE4
Zahnprophylaxe
Professionelle Zahnreinigung

Um Mund- bzw. Zahnerkrankungen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige Zahnprophylaxe. Als Zahnprophylaxe gilt die professionelle Zahnreinigung gemäß der Definition der GOZ 1040 sowie die weitere Kontrolle des Übungserfolgs.

80 € pro Reinigung - max. 200 € pro Jahr70 € pro Reinigung - max. 140 € pro Jahr100 € pro Reinigung - max. 200 € im Jahr
Zahnbehandlung
konservierende, chirurgische, parodontologische Leistungen 

Konservierende Leistungen stellen Maßnahmen zur Zahnerhaltung dar wie z.B. Füllungen. Chirurgische Leistungen bezeichnen Eingriffe wie z.B. die Wurzelspitzenresektion. Paradontologische Leistungen stellen Leistungen dar, die zur Diagnose und Behandlung von Paradontitis erforderlich sind.

100%100%100%
Wurzelbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung stellt nur dann eine Kassenleistung dar, wenn ein Zahn nach den Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als erhaltungswürdig eingestuft wird. Häufig bieten Zahnärzte Zusatzleistungen an, die privat abgerechnet werden. Wird ein Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft, sieht die GKV nur das Ziehen des Zahns vor. Sie können statt dem Ziehen eine s Zahnes trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese wäre dann aber komplett selbst zu bezahlen.

100% für Mehrkosten100%100%
Schienen- und Aufbissbehelfe 

Sie dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schützen ebenfalls vor Abnutzung und Abrieb der Zähne z.B. beim Zähneknirschen.

-100%100%
Mikro­invasive Karies­infiltration

Auch Icon® Therapie genannt: Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt.

-100%-
erweiterte Schmerz­therapie

Akupunktur, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

-100%-
Zahnersatz
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Reparatur von Zahnersatz, Inlays, Onlays

Für zahnärztliche Leistungen sowie Laborleistungen erstatten wir regulär 80% der Kosten. Bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durch das Bonusheft erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 85% nach 5 Jahren und 90% nach 10 Jahren..

bis 40 % je nach Bonusheft100% ohne Bonusheftbis 90 % je nach Bonusheft
Zahnersatz-Regelversorgung

Die Regelversorgung ist eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) der Zahnärzte und Krankenkassen entwickelte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Patient kann wählen, ob er nun die Regelversorgung beanspruchen möchte, oder ob er eine gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung als Zahnersatz bevorzugt.

100%100%100%
Kieferorthopädie (bis 18 Jahre)
leichte Fehlstellungen nach KIG 1 oder 2

KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Regelleistungen für Behandlungen schwerer Zahnfehlstellungen, das bedeutet KIG-Einstufungen der Klassen 3, 4 oder 5. Wir übernehmen kieferorthopädische Zusatzleistungen wie z.B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen.

--80 % der Gesamtkosten bis 2.000 € je Kiefer
schwere Fehlstellungen nach KIG 3, 4 oder 5

KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Regelleistungen für Behandlungen schwerer Zahnfehlstellungen, das bedeutet KIG-Einstufungen der Klassen 3, 4 oder 5. Wir übernehmen kieferorthopädische Zusatzleistungen wie z.B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen.

80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer-80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer
Wartezeiten
Zahnersatz & Behandlung  

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 Monatekeine Wartezeit8 Monate
Zahnreinigung (Prophylaxe)
keine Wartezeitkeine Wartezeitkeine Wartezeit
Kieferorthopädie 
8 Monatenicht versichert8 Monate
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Beispiel Monatsbeitrag zur Zahnzusatzversicherung

Dental CleverTarife AZB2 + AZE1Dental LuxusTarif AZLDental PremiumTarife AZB3 + AZE4
Kinder bis 17 Jahre
9,68 €9,20 €18,76 €
Frau / Mann, 25 Jahre
16,89 €9,20 €29,98 €
Frau / Mann, 35 Jahre
20,62 €27,90 €35,81 €
Frau / Mann, 45 Jahre
24,07 €36,90 €41,37 €

Neue Zahnzusatzversicherung Dental Luxus

Stiftung Warentest - Advigon Dental Luxus

Das Beste für Ihr schönstes Lächeln

Die Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Top-Niveau!

  • Testsieger von Stiftung Warentest mit der Note "SEHR GUT (0,5)"
  • Leistungen direkt ab Versicherungsbeginn - ohne Wartezeit
  • 100 % Erstattung für Zahnersatz inklusive Begleitleistungen
  • 100 % Erstattung für Zahnbehandlung
  • 100 % Erstattung für die mikroinvasive Kariesinfiltration, eine Kariesbehandlung ohne Bohren und Schmerzen
  • 100% Erstattung für erweiterte Schmerztherapie wie Akupunktur, Vollnarkose oder Lachgas - bestens geeignet für Angstpatienten
  • Zahnprophylaxe
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Zahnzusatzversicherung: Kosten für Zahnersatz mit und ohne Zahnversicherung

Inlays, Implantate, Kronen oder Kunststoff-Füllungen: Wenn Zähne beschädigt sind, bedarf es hochwertigem Zahnersatz. Je nach Zahnersatzmaterial und Behandlungsart können dabei schnell einige hunderte bis tausende Euro zusammenkommen, von denen die gesetzliche Krankenkasse nur einen geringen Anteil übernimmt. Folgende Beispiele geben Ihnen einen Eindruck davon, welche Kosten mit und ohne Zahnzusatzversicherung auf Sie zukommen können.

zahn-fuellung

Kunststoff-Füllung

einflächige Kunststofffüllung

Kosten Füllung

104 €

Krankenkassenzuschuss

29 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

75 €

Eigenanteil mit Advigon Zahnzusatzversicherung0 €
zahn-implantat

Implantat

Implantat mit Metall-Keramik-Krone

Kosten Zahnimplantat

4.070 €

Krankenkassenzuschuss

487 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

3,583 €

Eigenanteil mit Advigon Zahnzusatzversicherung407 €
zahn-inlay

Inlay

Dreiflächiges Keramik-Inlay

Kosten Inlay

660 € 

Krankenkassenzuschuss

50 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

610 €

Eigenanteil mit Advigon Zahnzusatzversicherung66 €

Angst vor dem Zahnarzt? Das muss nicht sein! Unsere Leistungen für Angstpatienten

Viele Menschen leiden unter Angstzuständen in Verbindung mit dem Zahnarztbesuch. Das kommt besonders bei Behandlungen mit Lokalanästhesie vor, denn in vielen Fällen besteht eine Angst vor Spritzen. Diese Phobie führt bei Angstpatienten häufig zu einer schlechteren Zahngesundheit, da sie Termine immer weiter nach hinten verschieben oder gar auslassen. Um Menschen mit Angst vor Zahnarztbesuchen zu helfen, haben wir von der Advigon im Dental Luxus Tarif unserer Zahnzusatzversicherung spezielle Leistungen zur Erleichterung der Behandlung für Angstpatienten integriert.

Personen mit Zahnarztphobie helfen Maßnahmen wie Vollnarkose, Akupunktur, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf) oder Lachgas-Sedierung, um die Behandlung erträglicher zu machen – dabei handelt es sich um Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Unsere Zahnversicherung für Angstpatienten umfasst außerdem die mikroinvasive Kariesinfiltration, auch Icon® Therapie genannt. Diese Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium kommt ohne Bohren oder lokale Betäubung aus und ist damit schmerzfrei.

Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen die anfallenden Kosten nur zu einem geringen Teil. Dabei setzt die GKV auf die sogenannte Regelversorgung, das heißt, es werden stets nur Kosten für eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung beim Zahnarzt erstattet. Legen Sie Wert auf qualitativ bessere Materialien und eine leistungsstärkere Behandlung, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Ob bei Zahnvorsorge, Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie, überall können zusätzliche Rechnungen mit hohen Eigenanteilen anfallen. Möchten Sie trotzdem Wahlfreiheit in Ihrer Behandlung und dennoch keine horrenden Rechnungen aus eigener Tasche zahlen müssen, ist eine Zahnzusatzversicherung notwendig.

Gesetzliche Leistungen bei Zahnbehandlung

Entfernen von Karies oder das Füllen der dadurch entstandenen Löcher werden von der Krankenkasse bezahlt. Jedoch nur, wenn der Zahnarzt das günstigste Füllmaterial verwendet. Das bedeutet Amalgam im Seitenzahnbereich (Backenzähne) und Komposit im Frontzahnbereich bei Schneide- und Eckzähnen. Amalgam ist eine silbrige Füllung, wohingegen Komposit ein zahnfarbener, keramikähnlicher Kunststoff ist. Wer unabhängig der Frage, welcher Zahn behandelt wird, zahnfarbene Füllungen möchte, hat Pech. Denn zahnfarbene Kompositfüllungen zahlt die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) nur im sichtbaren Bereich an den Frontzähnen und nicht an den Seitenzähnen. Die Kompositfüllungen dürfen dabei nur im Einschichtverfahren hergestellt werden. Das Füllmaterial wird dabei in nur einem Schritt eingefüllt und ausgehärtet. Komposit aber schrumpft beim Aushärten, es entstehen sogenannte Randspalten: Ein möglicher Bakterienherd, der das Risiko neuer Karies birgt. Dieses Risiko lässt sich durch das Auftragen in mehreren Schichten (sogenannte Mehrschichttechnik) verringern – ein empfehlenswertes Vorgehen, das aber aufwendig und teurer ist.

Fazit:

  • Wer Amalgam vermeiden will, weil es teilweise aus Quecksilber besteht und die gesundheitlichen Risiken noch immer kontrovers diskutiert werden, bezahlt die Zusatzkosten für eine hochwertigere Füllung selbst.
  • Wer im Backenzahnbereich lieber zahnfarbene Füllungen möchte statt silbrig glänzendes Amalgam, zahlt das auch aus eigener Tasche.


Übrigens:

  • Wer sich bei größeren Löchern für ein Inlay entscheidet, wird ebenfalls privat zur Kasse gebeten. Bei Inlays als Einlagefüllungen besteht ein geringeres Folgerisiko für Karies. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt aber nur den Betrag, den sie für die preisgünstigste Füllung zahlen würde.
  • Auch die professionelle Zahnreinigung zählt nicht zur Regelversorgung – auch diese müssen Sie ohne Zusatzversicherung privat zahlen.
Festkostenzuschuss bei Zahnersatz

Bei Zahnersatz handelt es sich um all die Versorgungen, die außerhalb des Mundes angefertigt werden und bei einem zweiten Zahnarzttermin eingesetzt werden. Das sind Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten bei Zahnersatz nur einen festen Zuschuss. Die Höhe dieses Festkostenzuschusses richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. Für fast jeden zahnärztlichen Befund empfiehlt die gesetzliche Krankenkasse eine Regelversorgung. Sie stellt die Standardbehandlungsart zum gegebenen Befund dar. Neben der Regelversorgung haben Patienten die Möglichkeit, hochwertigere Materialien für den Zahnersatz zu wählen. Sie können sich demnach für eine komplett andere Versorgung, etwa Implantate anstelle einer Brücke entscheiden. Der Kassenzuschuss bleibt stets gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung viel teurer wird. Denn seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Festzuschüsse für Zahnersatz in Abhängigkeit des Befunds und nicht mehr in Abhängigkeit der tatsächlichen Behandlungskosten.

Der Festkostenzuschuss liegt bei 60 % der Kosten für die Regelversorgung. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und die sorgfältige Führung des Bonusheftes erhöhen Sie den Krankenkassenzuschuss auf bis zu 70 %. Dennoch tragen Sie selbst bei einer Standardversorgung zwischen 30 und 40 % der Kosten selbst. Abhängig von der Behandlungsart können schnell einige Hundert Euro zusammenkommen, bei Zahnersatz sind Rechnungen in vierstelliger Höhe keine Seltenheit:

  • Eine Brücke schließt eine unschöne Lücke zwischen zwei Zähnen, dafür fallen Kosten in Höhe von rund 2.100,– Euro an. Übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung 60 Prozent, zahlen Sie 840,– Euro aus eigener Tasche.
  • Teuer wird es auch bei einer Einzelkrone: Für die Behandlung werden bis zu 1.300,– Euro fällig. Für den Patienten bedeutet das einen Eigenanteil von bis zu 520,– Euro.
Gesetzliche Leistungen bei Kieferorthopädie

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Der kieferorthopädische Behandlungsbedarf bzw. der Grad der Fehlstellung wird in KIGs, den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen gemessen. Bei KIG 1 und 2 handelt es sich um leichte Fehlstellungen, bei denen gesetzliche Krankenkassen keine Leistungen übernehmen. Diese Behandlungskosten sind über unser Versicherungspaket Dental Premium gedeckt. Bei kleinen Patienten mit KIG 3, 4 und 5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Das ist der Fall, wenn die Fehlstellung der Zähne und des Kiefers das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Die Krankenkasse zahlt dabei 80 Prozent, der Rest muss von den Eltern im Voraus geleistet werden. Nach Abschluss einer erfolgreichen Behandlung wird der vorgeleistete Betrag von der Krankenkasse zurück erstattet. Mehrkosten – privatärztliche Kosten – entstehen, wenn beispielsweise zahnfarbene Brackets, selbstligierende Brackets oder superelastische Bögen gewünscht werden. Das sind überwiegend kosmetische Leistungen bzw. Leistungen mit einem höheren Komfort für den Träger der Spange. An solche Kosten beteiligt sich die Krankenkasse nicht. Diese Mehrkosten können Sie über unsere Advigon Zahnzusatzversicherungstarife geltend machen.

Wann zahlt die Advigon Zahnzusatzversicherung – wann nicht?

Die Advigon als Versicherer zahlt Ihnen, je nach Zahntarif:

  • Zahnersatz wie Implantate, Brücken und Kronen
  • Zahnbehandlungen wie Parodontose- und Wurzelbehandlungen oder Füllungen
  • Prophylaxe
  • erweiterte Schmerztherapie (u. a. Akupunktur und Vollnarkose)
  • kieferorthopädische Maßnahmen bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
  • bis zu den Höchstsätzen nach GOÄ bzw. GOZ (Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte)

Unabhängig vom Zahntarif zahlt die Advigon als Versicherer nicht, wenn:

  • bereits zu Versicherungsbeginn zahnmedizinische Maßnahmen begonnen oder angeraten worden sind
  • es sich um nicht medizinisch notwendige Maßnahmen (z.B. Bleaching) handelt





Downloads zur Zahnversicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahnzusatzversicherung und unseren Tarifen zum Speichern oder Ausdrucken. 

Verbraucherinformation Krankenzusatzversicherung

Verbraucherinformation Dental Luxus

Werbeblatt Dental Luxus

Zahnzusatzversicherung bequem online abschließen

Ihre neue Zahnzusatzversicherung können Sie bei der Advigon ganz bequem zu Hause abschließen – über unseren Rechner. Dort beantworten Sie lediglich vier kleine Gesundheitsfragen und geben Ihr Geburtsdatum an und sehen direkt, welcher monatliche Beitrag bei jedem der drei Tarife für Sie anfällt. Sie müssen sich dann nur noch für eine der drei Tarif-Varianten entscheiden und Ihre persönlichen Daten eingeben. Fertig – Ihre neue Zahnzusatzversicherung ist abgeschlossen. Sie machen sich Sorgen um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten? Wir bei der Advigon verstehen das. Daher möchten wir Ihnen versichern, dass dank der TLS-Verschlüsselung Ihre Daten sicher sind. Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Jetzt online abschließen


FAQ - Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?

Bei der Zahnversicherung zahlen Sie einen monatlichen Beitrag. Nehmen Sie eine zahnmedizinische Behandlung in Anspruch, dann kommt zunächst die gesetzliche Krankenkasse zum Zuge und zahlt ihren Anteil. In der Regel bleibt dann ein Betrag übrig, den Sie ohne Zahnversicherung komplett privat zahlen müssen.

Muss man bei der Zahnzusatzversicherung in Vorkasse gehen? Ja, den Eigenanteil müssen Sie zunächst selbst zahlen. Sie können die Rechnung allerdings direkt bei uns einreichen, nachdem Sie sie erhalten haben – und wir überweisen unsere Erstattung.

Was muss ich bei der Zahnzusatzversicherung einreichen? Es reicht, wenn Sie die Rechnung des Zahnarztes oder Kieferorthopäden einreichen – postalisch, per Mail oder in der RechnungsApp.

Wie lange dauert die Erstattung der Zahnzusatzversicherung? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 5-7 Werktage. Bei der Dauer der Leistungsregulierung kommt es neben der Qualität der Belege auch auf die Höhe des Rechnungsbetrags an.

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvol?

Ein schönes und gesundes Gebiss sorgt für ein gepflegtes Erscheinungsbild. Insbesondere wenn bereits Füllungen, Kronen oder Brücken vorhanden sind, ist im weiteren Verlauf mit aufwendigeren Behandlungen zu rechnen. Ein erhöhtes Risiko besteht unter anderem bei:

  • Patienten mit älteren Füllungen
  • Patienten mit wurzelbehandelten Zähnen
  • Patienten mit älteren Kronen oder Brücken

Damit die Zahnsanierung beim Zahnarzt bezahlbar bleibt, ist eine Zahnzusatzversicherung dringend zu empfehlen. Bei Kindern entstehen häufig hohe Kosten durch kieferorthopädische Behandlungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten bei Kindern nur bei einer extremen Fehlstellung, leichte Korrekturen zahlen die Eltern selbst. Um Ihren Kindern ein gesundes und makelloses Gebiss zu ermöglichen, ist die Zahnzusatzversicherung eine ausgezeichnete Wahl.

Doch auch GKV-Versicherte (Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung), die bisher keine größeren Behandlungen an ihrem Gebiss vornehmen lassen mussten, liegen mit den Tarifen der Advigon richtig. Selbst bei einer Erhöhung der Festkostenzuschüsse – wie von der Großen Koalition im Koalitionsvertrag vorgesehen – bleiben hohe Eigenanteile. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn eine bessere Versorgung als die Regelversorgung gewählt wird. Wer nicht auf zweckmäßige und kostengünstige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung setzen will, sollte eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abschließen.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Für fast jede Altersklasse lohnt sich ein umfassender Zahnschutz aus den folgenden Gründen:

  • Zahnzusatzversicherung für Rentner: Eine Zahnzusatzversicherung ist für Über-60-Jährige ebenfalls höchst sinnvoll! Denn auch hier erhalten Sie noch Leistungen für Behandlungen, die aktuell noch nicht absehbar sind – und sichern sich so für die Zukunft vor hohen Eigenanteilen ab.
  • Zahnzusatzversicherung für junge Leute: Auch für Studierende und Auszubildende lohnt sich eine Zahnversicherung – denn Sie profitieren von einem noch guten Gesundheitszustand und damit guten Konditionen und niedrigen Beiträgen.
  • Zahnzusatzversicherung für Kinder: Bei Kindern fallen insbesondere die Kosten für die Kieferorthopädie ins Gewicht. Gerade hier können Sie beträchtlich am Eigenanteil für diese Behandlungen sparen.
Wann sollte der Zahnschutz abgeschlossen werden?

Idealerweise entscheiden Sie sich für einen Advigon Tarif bereits in jungem Alter. Durch das frühe Eintrittsalter profitieren Sie von attraktiven Konditionen. Hat der Zahnarzt bereits zu bestimmten Behandlungen geraten oder die Maßnahmen schon begonnen, sind diese nicht im Versicherungsschutz enthalten. Fehlende Zähne führen zu einem Risikozuschlag.

Was sollte eine Zahnzusatzversicherung abdecken?

Die Frage, welche Zahnzusatzversicherung die richtige ist, hängt einerseits von Ihrem Gesundheitszustand und dem Ihrer Zähne ab – und zum zweiten von den Leistungen, die Sie als notwendig erachten.

Zahnzusatzversicherung – worauf sollte ich achten? Prüfen Sie grundsätzliche alle Details der Zahnzusatzversicherung: Laufzeit, Beiträge, Leistungen und die zugehörige prozentuale Übernahme, Zahnstaffel und sonstige Begrenzungen der Erstattung sowie die Wartezeit. Idealerweise sind die Erstattungsbeiträge der Zahnzusatzversicherung bei Implantaten, Kronen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Veneers und sonstigen Behandlungen und Zahnersatz möglichst hoch (mindestens 80 - 100%).

Welche Kosten übernimmt die Zahnzusatzversicherung bei Zahnbehandlungen?

Mit den Advigon Zahnschutztarifen stocken Sie die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Zahnbehandlungen auf.

Abhängig von Ihrer Tarifwahl erhalten Sie sogar eine Kostenerstattung von 100 Prozent der Gesamtkosten, wobei die gesetzlichen Leistungen angerechnet werden. Die Erstattungen beziehen sich auf konservierende Maßnahmen zum Zahnerhalt, chirurgische Leistungen wie eine Wurzelresektion oder parodontologische Leistungen zur Behandlung von Zahnfleischentzündungen.

Zudem übernehmen wir Kosten für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt. Abhängig von den Tarifen erhalten Sie 80,– oder 100,– EUR pro Maßnahme für die Zahnprophylaxe. Die Erstattung ist auf einem Maximalbetrag von 200,– EUR im Jahr begrenzt.

Je nach Tarif werden auch die Kosten für Schienen und Aufbissbehelfe sowie kieferorthopädische Behandlungen erstattet.

Kann ich auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Bonusheft abschließen?

Selbstverständlich! Sie brauchen nicht zwangsweise für eine Zahnzusatzversicherung ein Bonusheft. Wer allerdings seit langen Jahren sein Bonusheft gut pflegt, erfährt in den Tarifen "Dental Clever" und "Dental Premium" bei der Erstattung seiner Rechnungen Vorteile: Die höchstmögliche Erstattung pro Tarif erreichen Sie, wenn das Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt wurde.

Übernimmt die Advigon Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Erwachsene?

Ist eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene sinnvoll, wenn es um kieferorthopädische Leistungen geht? Bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden kieferorthopädische Leistungen nicht übernommen. Aber für Kinder ist eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie sinnvoll – in jedem Fall!

Sind bei der Zahnzusatzversicherung die Leistungen in den ersten Jahren begrenzt? Und gibt es Wartezeiten?

In den ersten fünf Versicherungsjahren gelten im Rahmen der Zahnstaffel Erstattungshöchstgrenzen, die sich aus Ihrer konkreten Tarifwahl ergeben. Nach Ablauf des fünften Versicherungsjahres oder bei unfallbedingten Behandlungen entfallen diese Grenzen.
Der Tarif "Dental Luxus" kennt keine Wartezeiten und erstattet direkt ab Versicherungsbeginn.
In den Tarifen "Dental Clever" und "Dental Premium" besteht eine Wartezeit von 8 Monaten – z. B. bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen. Eine Ausnahme bilden Rechnungen für Prophylaxebehandlungen: Diese können Sie direkt zur Erstattung einreichen, hier gelten keine Wartezeiten.
Anspruch auf Kostenerstattungen für Zahnersatzleistungen, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Leistungen haben Sie nach einer Wartezeit von acht Monaten, die mit Versicherungsabschluss beginnt. Diese Wartezeit entfällt, wenn es sich um eine unfallbedingte Behandlung handelt.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Ratgeberartikel Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und mit Sofortleistung

Warum ist eine regelmäßige Prophylaxe so wichtig? Und übernimmt die Advigon die Kosten?

Erkranktes Zahnfleisch und Parodontose führen häufig zu Beschwerden und im schlimmsten Fall zu Zahnverlust. Durch regelmäßige professionelle Zahnreinigungen minimieren Sie das Risiko von Erkrankungen und tragen zum langfristigen Zahnerhalt bei. Abhängig von Ihrem individuellen Zahnstatus ist die Prophylaxe ein- bis zweimal jährlich sinnvoll. Insbesondere Patienten, bei denen ein erhöhtes Parodontose- oder Kariesrisiko besteht, profitieren von der Zahnreinigung. Auch bei Implantaten, Brücken oder einer Zahnspange sollte die Prophylaxe durchgeführt werden.
In puncto Zahnreinigung sind Sie hier auf der sicheren Seite: Wir übernehmen insgesamt bis zu 200,– EUR im Jahr für die professionelle Reinigung Ihres Gebisses. Abhängig vom Tarif sind die Kostenübernahmen pro Maßnahme dabei auf 70,–, 80,– oder 100,– EUR im Jahr beschränkt.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung bei gesunden Zähnen?

Ja, denn es besteht stets ein Unfallrisiko. Durch einen rechtzeitigen Vertragsabschluss können zudem Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse vermieden werden. Es ist also durchaus sinnvoll, mit gesunden Zähnen und bereits im jungen Alter eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne abschließen?

Ja, das ist bis zu einer Anzahl von drei fehlenden Zähnen möglich. Teilen Sie uns bei Vertragsabschluss deshalb bitte mit, wie viele Zähne fehlen. Wir passen unser Angebot dann direkt daran an. Nutzen Sie online den Tarifrechner für die Zahnzusatzversicherung und geben Sie einfach die Anzahl der fehlenden Zähne bei der Gesundheitsfrage Nummer 4 an. Ihre dortigen Angaben werden dann in die Beitragsberechnung miteinbezogen.

Ist eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen teuer?

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt und bereits fehlende Zähne hat, der zahlt einen etwas höheren Beitrag. Pro fehlendem Zahn (oder mit herausnehmbarem Zahnersatz versorgten Zahn) erhöht sich der Beitrag monatlich um 2,50 € bzw. um 6 € beim Tarif Dental Luxus. Das gilt nicht für Weisheitszähne oder einem erfolgten Lückenschluss!

Was ist mit fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gemeint?

Fehlende, nicht ersetzte Zähne sind im Grunde Zahnlücken. Das heißt, dass ein Zahn gezogen wurde und es keinen Ersatz in Form einer Brücke, Prothese, Krone oder eines Implantats gab. Ist ein Zahn auf natürliche Weise nicht angelegt und die Lücke nicht via Zahnkontakt geschlossen, handelt es sich ebenfalls um einen fehlenden Zahn.

Was ist ein Lückenschluss?

Liegt ein fehlender Zahn vor, so gibt es zwei Möglichkeiten, die Lücke in der Zahnreihe zu schließen. Einerseits kann durch Zahnersatz der fehlende Zahn ersetzt werden oder aber es kann im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung (zum Beispiel unter Einsatz einer Zahnspange) versucht werden, die Lücke mit den vorhandenen Zähnen zu schließen. Ziel der Maßnahme ist es eine durchgängige Zahnreihe mit aneinanderliegenden Zähnen zu erreichen. Da die Lücke dann geschlossen ist, weil die umstehenden Zähne zueinander rücken, gibt es keinen weiteren Behandlungsbedarf durch Implantate oder anderen Zahnersatz. Und damit muss aufgrund eines Lückenschlusses nicht explizit eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne abgeschlossen werden und der Beitrag ist nicht erhöht.

Zahnratgeber

Ob Informationen zur Kieferorthopädie für Kinder, Zahnimplantat Kosten oder Wartezeiten in der Zahnzusastzversicherung. Hier erhalten Sie Ihre Antworten rund um die Zahnzusatzversicherung der Advigon.

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