Krankenhauszusatzzahlungen: Was kostet ein Krankenhausaufenthalt wirklich?

Ein Krankenhausaufenthalt ist selten geplant – und doch kommen auf gesetzlich Versicherte dabei regelmäßig Kosten zu, die viele unterschätzen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung gibt es eine Reihe weiterer Zahlungen, die Patientinnen und Patienten selbst tragen müssen, wenn sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick darüber, welche Krankenhauszusatzzahlungen anfallen können – und welche davon eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt.

Was sind Krankenhauszusatzzahlungen?

Der Begriff „Krankenhauszusatzzahlung" fasst alle Kosten zusammen,  die gesetzlich Versicherte bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zusätzlich zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommenen Leistungen leisten müssen. Die GKV übernimmt die medizinisch notwendige Grundversorgung – also Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt, notwendige Medikamente, Untersuchungen und Therapien. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen privat bezahlt werden.

Es lassen sich zwei Kategorien unterscheiden: Zum einen gibt es die gesetzliche Zuzahlung, die alle volljährigen GKV-Versicherten unabhängig von ihren Wünschen leisten müssen. Zum anderen gibt es Wahlleistungen, die Patienten freiwillig zusätzlich in Anspruch nehmen können, beispielsweise ein Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt. Diese Leistungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden und werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. 

Die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus

Die Basis-Zuzahlung ist gesetzlich in § 39 SGB V geregelt und gilt für alle gesetzlich versicherten Erwachsenen ab 18 Jahren. Sie beträgt 10 Euro pro Kalendertag und ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt – also höchstens 280 Euro im Jahr. Ab dem 29. Aufenthaltstag im selben Kalenderjahr entfällt die Zuzahlung vollständig. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei sehr geringem Einkommen oder wenn die persönliche Belastungsgrenze (2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%) überschritten wird – kann eine Befreiung von der Zuzahlung beantragt werden.

Hinweis: Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Krankenhaustag – bis maximal 28 Tage pro Jahr – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung und wird auch von einer privaten Krankenhauszusatzversicherung nicht übernommen.

Alle Krankenhauszusatzzahlungen im Überblick

Neben der gesetzlichen Zuzahlung gibt es eine Reihe weiterer Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen können, wenn die entsprechenden Wahlleistungen gewünscht sind:

Wahlleistung: Chefarzt- oder Wahlarztbehandlung

Die GKV übernimmt im Krankenhaus die medizinisch notwendige Behandlung im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen. Wer darüber hinaus eine Behandlung durch den Chefarzt, die Chefärztin oder einen bestimmten spezialisierten Arzt bzw. Ärztin als Wahlleistung in Anspruch nehmen möchte, muss hierfür in der Regel eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus abschließen und die zusätzlichen Kosten selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – häufig zum 2,3- bis 3,5-fachen Satz. Je nach Eingriff und Spezialist können Mehrkosten von mehrere hundert bis einige tausend Euro anfallen.

Wahlleistung: Ein- oder Zweibettzimmer

Im Rahmen der GKV-Regelversorgung haben Patientinnen und Patienten keinen Anspruch auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer. Die Unterbringung erfolgt standardmäßig im Mehrbettzimmer. Wer mehr Privatsphäre und Ruhe wünscht, vereinbart mit dem Krankenhaus die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder Zweibettzimmer als Wahlleistung – die Kosten dafür trägt die GKV nicht.

Transportkosten zum Krankenhaus

Die Kosten für den Krankentransport übernimmt die GKV unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Notfällen oder ärztlich verordneten Fahrten. Versicherte leisten dabei in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens aber 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt. Ist der Transport als nicht medizinisch notwendig eingestuft, müssen Patientinnen und Patienten die Kosten selbst tragen.

Kosten für Rooming-in (Begleitperson)

Wird ein Kind stationär behandelt, möchten Eltern oft rund um die Uhr an seiner Seite bleiben. Die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson (Rooming-in) werden von der GKV jedoch nicht in jedem Fall vollständig übernommen – insbesondere bei älteren Kindern. Je nach Krankenhaus können dadurch zusätzliche Kosten zwischen 50 und 150 Euro pro Nacht entstehen.

Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld

Ein Krankenhaustagegeld oder Kurtagegeld gehört nicht zu den regulären Leistungen der GKV. Wer bei einem medizinisch notwendigen Krankenhaus- und Kuraufenthalt ein zusätzliches Tagegeld erhalten möchte, muss privat vorsorgen.

Kosten bei ambulanten Operationen

Ambulante Operationen sind grundsätzlich von der GKV abgedeckt, wenn sie medizinisch notwendig und im Leistungskatalog enthalten sind. In der Praxis können jedoch zusätzliche Kosten entstehen: Etwa, wenn neue oder innovative Behandlungsmethoden noch nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind oder bestimmten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Eine Zusatzversicherung kann, abhängig vom gewählten Tarif, diese Lücke schließen und schützt Sie vor unerwarteten Zuzahlungen.

Übersicht: Was zahlt die GKV – was nicht?

LeistungGKVEigenanteilKrankenhauszusatzversicherung
Medizinisch notwendige BehandlungZutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend
Gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus (10 €/Tag; max. 280 € im Jahr)Nicht zutreffendZutreffendGgf. über eine Krankenhaustagegeldversicherung
Chefarzt-/WahlarztbehandlungNicht zutreffendZutreffendZutreffend
Ein- oder ZweibettzimmerNicht zutreffendZutreffendZutreffend
TransportkostenNur in AusnahmefällenZutreffendZutreffend
(bei manchen Tarifen Höhe gedeckelt)
Rooming-in für Begleitperson bei KindernMit EinschränkungenZutreffendZutreffend
(bei manchen Tarifen)
KurtagegeldNicht zutreffendZutreffendZutreffend
(zeitlich begrenzt)

Werden bestimmte Leistungen der privaten Krankenhauszusatzversicherung (z. B. Behandlung durch Privatarzt, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer), wird ein Ersatztagegeld gezahlt.

Eine Krankenhauszusatzversicherung schließt gezielt die Lücken des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Der Tarif Klinik Premium Plus (SGK) der Advigon leistet beispielsweise für:

  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.
  • Chefarzt- oder Wahlarztbehandlung – Kostenerstattung auch über den 3,5-fachen GOÄ-Satz hinaus.
  • Ersatzkrankenhaustagegeld von 50 Euro pro Tag, wenn Wahlleistungen nicht genutzt werden oder möglich sind.
  • Transportkosten zum und vom Krankenhaus bis 300 EUR.
  • Freie Krankenhauswahl – unabhängig von den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Kurtagegeld von 40 Euro pro Tag bei Kuraufenthalten.
  • Entbindungstagegeld von 50 Euro pro Tag.
  • Rooming-in für eine Begleitperson bei Kindern unter 13 Jahren.

Familien profitieren besonders: In der Krankenhauszusatzversicherung können Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre für 4,50 Euro im Monat versichert werden. 

Fühlen Sie sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient. Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine erstklassige Rundumversorgung während eines stationären Aufenthaltes.

Krankenhauszusatz­versicherung

Praxisbeispiel: Das kann ein Krankenhausaufenthalt kosten

Markus ist 38 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert. Privat hat er eine Krankenhauszusatzversicherung bei der Advigon abgeschlossen. Wegen einer Verletzung an der rechten Schulter, inklusive Bänderabriss und Knochensplitterung, wird er ins Krankenhaus eingeliefert. 

Zehn Tage lang wird er vollstationär im Krankenhaus behandelt. Er entscheidet sich für eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einzelzimmer. 

LeistungenKostenÜbernahme GKVÜbernahme Advigon*
Zuschlag Chefarztbehandlung2.000 €Nicht zutreffend100 %
Zuschlag Einzelzimmer1.000 €Nicht zutreffend100 %
Eigenanteil ohne Advigon*3.100 € 
(inkl. 10 €/Tag gesetzliche Zuzahlung)
Eigenanteil mit Advigon*100 € 
(inkl. 10 €/Tag gesetzliche Zuzahlung)

*Advigon Krankenhauszusatzversicherung „Klinik Premium Plus“ (SGK)

Wann lohnt sich eine Krankenhauszusatzversicherung?

Eine Krankenhauszusatzversicherung lohnt sich vor allem für alle, denen bei einem Krankenhausaufenthalt mehr Komfort und die freie Arztwahl wichtig sind. Wer zum Beispiel auf Chefarztbehandlung oder ein ruhiges Einzel- oder Zweibettzimmer nicht verzichten möchte, ist mit einer Zusatzversicherung auf der sicheren Seite.

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