Ersatzkrankenhausgeld

Was ist das Ersatzkrankenhaustagegeld in der Krankenhauszusatzversicherung

Das Ersatzsatzkrankenhaustagegeld ist eine spezielle Leistung im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung. Wenn Sie freiwillig auf vertraglich vereinbarte Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus verzichten, oder diese vom Krankenhaus nicht ermöglicht werden können, erhalten Sie stattdessen ein Ersatzkrankenhaustagegeld.

Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Ersatzkrankenhaustagegeld?

Was ist das Krankenhaustagegeld? Das Krankenhaustagegeld unterstützt Sie während eines Aufenthaltes im Krankenhaus und hilft Ihnen, zusätzliche Kosten abzudecken, die von Ihrer regulären gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu können beispielsweise Zuzahlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder auch zusätzliche private Ausgaben gehören, die während des Krankenhausaufenthalts anfallen.

Was ist das Ersatzkrankenhaustagegeld? Während das Krankenhaustagegeld somit eine reguläre Leistung ist, um Mehrkosten abzudecken, ist das Ersatzkrankenhaustagegeld eine spezifische Sonderleistung für den Fall, dass Sie auf bestimmte Wahlleistungen Ihres gebuchten Tarifs verzichten müssen. Beide Leistungen können je nach Tarif variieren, bieten jedoch immer eine finanzielle Unterstützung und Absicherung in unterschiedlichen Situationen.

Wie funktioniert das Ersatzkrankenhaustagegeld?

Am Beispiel der Advigon Versicherung kann im Tarif “Klinik Premium” der Krankenhauszusatzversicherung ist beispielsweise ein Ersatztagegeld von 20 € pro Tag angedacht, wenn die Unterbringung in einem Einbettzimmer nicht möglich ist. Verzichten Sie stattdessen auf die privat ärztliche Behandlung, erhalten Sie je nach Tarif folgende Ersatzleistungen:

  • Klinik Clever: 7,50 € pro Tag
  • Klinik Best: 22,50 € pro Tag
  • Klinik Premium: 22,50 € pro Tag

Falls Sie nicht in einem Einzelzimmer untergebracht werden möchten und sich stattdessen für ein Doppelzimmer entscheiden, erhalten Sie im Klinik Premium-Tarif eine Erstattung von 10 € pro Tag. Wenn Sie sogar auf Ihren Anspruch auf ein Doppelzimmer verzichten, erhalten Sie im Klinik Premium-Tarif 20 € pro Tag.

Ersatztagegeld in der Kinderversicherung

Die private Krankenhauszusatzversicherung für Kinder ähnlich zum Erwachsenentarif, jedoch mit einem verstärkten Fokus auf die Bedürfnisse der kleinen Patienten. Im Kindertarif bieten wir ebenfalls ein Ersatztagegeld an. Benötigt Ihr Kind im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine Kur, so erhalten Sie beispielsweise 20 € pro Tag. Und auch beim Verzicht auf chefärztliche Behandlungen erhalten Sie für Ihr Kind einen Ausgleich von 22,50 €/Tag. Dieses Angebot ist besonders attraktiv, da der Monatsbeitrag für Kinder bei nur 4,64 € liegt.

Ersatztagegeld und die gesetzliche Versicherung

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte vom Ersatztagegeld profitieren. Das bedeutet, unabhängig von Ihrer Versicherungsart haben Sie die Möglichkeit, auf Wahlleistungen im Krankenhaus wie die freie Arztwahl oder Chefarztbehandlung zu verzichten und stattdessen das Ersatzkrankenhaustagegeld zu erhalten. Das funktioniert aber nur mit einer Zusatzversicherung, die als ergänzender Schutz zur gesetzlichen Versicherung abgeschlossen wird. Privat Versicherten empfehlen wir, sich bei ihrem Versicherer zu informieren, ob sie bereits über ihren aktuellen Tarif eine Ausgleichszahlung erhalten.

FAQ zum Thema Krankenhaustagegeld & Ersatzzahlungen

Fühlen Sie sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient. Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine erstklassige Rundumversorgung während eines stationären Aufenthaltes.

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