Das Ersatzsatzkrankenhaustagegeld ist eine spezielle Leistung im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung. Wenn Sie freiwillig auf vertraglich vereinbarte Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus verzichten, oder diese vom Krankenhaus nicht ermöglicht werden können, erhalten Sie stattdessen ein Ersatzkrankenhaustagegeld.