Ersatzkrankenhausgeld

Was ist das Ersatzkrankenhaustagegeld in der Krankenhauszusatzversicherung

Das Ersatzsatzkrankenhaustagegeld ist eine spezielle Leistung im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung. Wenn Sie freiwillig auf vertraglich vereinbarte Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus verzichten, oder diese vom Krankenhaus nicht ermöglicht werden können, erhalten Sie stattdessen ein Ersatzkrankenhaustagegeld.

Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Ersatzkrankenhaustagegeld?

Was ist das Krankenhaustagegeld? Das Krankenhaustagegeld unterstützt Sie während eines Aufenthaltes im Krankenhaus und hilft Ihnen, zusätzliche Kosten abzudecken, die von Ihrer regulären gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu können beispielsweise Zuzahlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder auch zusätzliche private Ausgaben gehören, die während des Krankenhausaufenthalts anfallen.

Was ist das Ersatzkrankenhaustagegeld? Während das Krankenhaustagegeld somit eine reguläre Leistung ist, um Mehrkosten abzudecken, ist das Ersatzkrankenhaustagegeld eine spezifische Sonderleistung für den Fall, dass Sie auf bestimmte Wahlleistungen Ihres gebuchten Tarifs verzichten müssen. Beide Leistungen können je nach Tarif variieren, bieten jedoch immer eine finanzielle Unterstützung und Absicherung in unterschiedlichen Situationen.

Wie funktioniert das Ersatzkrankenhaustagegeld?

Bei der Advigon Versicherung ist beispielsweise im Tarif “Klinik Premium Plus” der Krankenhauszusatzversicherung ein Ersatztagegeld von 50 Euro pro Tag angedacht, wenn die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer nicht möglich ist und Sie in einer allgemeinen Abteilung untergebracht werden. Verzichten Sie auf die chefärztliche Behandlung, erhalten Sie je ebenfalls 50 Euro pro Tag als Ersatzleistung.

Ersatztagegeld in der Kinderversicherung

Die private Krankenhauszusatzversicherung für Kinder ähnlich zum Erwachsenentarif, jedoch mit einem verstärkten Fokus auf die Bedürfnisse der kleinen Patienten. Im Kindertarif bieten wir ebenfalls ein Ersatztagegeld an. Benötigt Ihr Kind im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung eine Kur, so erhalten Kinder unter 13 Jahre beispielsweise 20 Euro pro Tag (Kinder ab 13 Jahre 40 Euro pro Tag). Beim Verzicht auf einen Privatarzt oder bei Unterbringung im Mehrbettzimmer erhalten Kinder unter 13 Jahre 25 Euro pro Tag (Kinder ab 13 Jahre 50 Euro pro Tag). Dieses Angebot ist besonders attraktiv, da der Monatsbeitrag für Kinder bei nur 4,50 € liegt.

Ersatztagegeld und die gesetzliche Versicherung

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte vom Ersatztagegeld profitieren. Das bedeutet, unabhängig von Ihrer Versicherungsart haben Sie die Möglichkeit, auf Wahlleistungen im Krankenhaus wie die freie Arztwahl oder Chefarztbehandlung zu verzichten und stattdessen das Ersatzkrankenhaustagegeld zu erhalten. Das funktioniert aber nur mit einer Zusatzversicherung, die als ergänzender Schutz zur gesetzlichen Versicherung abgeschlossen wird. Privat Versicherten empfehlen wir, sich bei ihrem Versicherer zu informieren, ob sie bereits über ihren aktuellen Tarif eine Ausgleichszahlung erhalten.

FAQ zum Thema Krankenhaustagegeld & Ersatzzahlungen

Fühlen Sie sich im Krankenhaus wie ein Privatpatient. Unsere Krankenhaus-Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine erstklassige Rundumversorgung während eines stationären Aufenthaltes.

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