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Ratgeber Krebsversicherung - Ansprüche auf Sozialleistungen bei Krebserkrankungen
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  • Ansprüche von Krebspatienten

Finanzielle Unterstützung & Sozialleistungen bei Krebserkrankungen

Neben der Sorge um die eigene Gesundheit stellt sich für die meisten Erkrankten auch die Frage: Gibt es finanzielle Unterstützung und Sozialleistungen bei Krebserkrankungen? Was steht mir als Krebspatient zu? Welche Möglichkeiten und Ansprüche ein Patient hat, muss individuell betrachtet werden, da verschiedene Faktoren wie Versichertenstatus und Wohnort eine Rolle spielen.

Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich längere Zeit wegen einer Krebstherapie ausfalle? Reicht das Krankengeld zum Unterhalt meiner Familie? Welche Sozialleistungen sind vom Staat zu erwarten? Werden alle Behandlungskosten übernommen? Was, wenn die Erkrankung in eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit mündet?

Diese und ähnliche Fragen bedrängen die meisten Krebspatienten, nachdem der erste Schock nach der Diagnose verwunden ist. Schließlich steht die Welt auch in diesem persönlichen Ausnahmezustand nicht still. Der Betrieb am Arbeitsplatz läuft weiter, Miete oder Kreditraten sind ebenso zu zahlen wie die alltäglichen Lebenshaltungskosten. Sich im Dickicht der gesetzlichen Regelungen zurechtzufinden kann jedoch eine Herausforderung darstellen. Denn die Ansprüche, die ein Krebspatient hat, richten sich danach, ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist, ob er in der Privatwirtschaft oder als Beamter tätig ist und unterscheiden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland.

Übersicht

Wie lange erhalte ich Krankengeld bei einer Krebserkrankung?

Erwerbsminderungsrente bei Krebs

Zuzahlungen: Was steht mir als Krebspatient zu?

Beratung und Vorsorge sind wichtig

Wie lange erhalten ich Krankengeld bei einer Krebserkrankung?

Angestellte Arbeitnehmer erhalten nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das gilt auch für Krebspatienten. Es beläuft sich auf 70 Prozent des Brutto- und maximal 90 Prozent des Nettolohns und fließt für maximal 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren. Bei Selbstständigen und anderen nicht GKV-pflichtigen Personen hängt es vom Tarif ihrer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ab, ob, in welcher Höhe und wie lange Krankengeld bzw. Krankentagegeld geleistet wird. Die Stellung kündigen darf der Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen: wenn die langfristige gesundheitliche Prognose ungünstig aussieht, eine Wiedereingliederung nicht funktioniert hat und der Betrieb bei einer Weiterbeschäftigung Schaden nehmen würde.

Erwerbsminderungsrente bei Krebs

Wird einem Krebspatienten eine dauerhafte Erwerbsminderung attestiert, greift die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (und, sofern abgeschlossen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung), wenn bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung – wenn weniger als drei Stunden Arbeit täglich zumutbar sind – liegt oft deutlich unter einem Drittel des letzten Bruttogehalts. Bei teilweiser Erwerbsminderung – wenn drei bis sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann – erhalten viele Betroffene nur die halbe Rente.

Die Antragsteller werden von Ärzten der Rentenversicherungsträger begutachtet, welche dann den Grad der Erwerbsminderung festlegen. Entscheidend sind übrigens nicht die Anforderungen eines konkreten Berufs, sondern die Restleistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer also noch irgendeine Tätigkeit ausüben kann, auch eine deutlich schlechter gestellte als die bisherige, muss sich nach dem Willen des Gesetzgebers darum bemühen und jede zumutbare Teilzeitbeschäftigung annehmen – unabhängig vom erlernten Beruf.

Zuzahlungen: Was steht mir als Krebspatient zu?

Für alle im Rahmen der Krebstherapie nötigen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – von Krankengymnastik und Massagen über Prothesen und Rollstühle bis hin zu Fahrtkosten und Haushaltshilfen – müssen gesetzlich versicherte Patienten 10 % der Kosten selbst tragen, mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro. Diese Eigenbeteiligung ist jährlich bei zwei Prozent des Familien-Bruttoeinkommens gedeckelt, für chronisch Kranke bei einem Prozent.

Rehabilitation (Reha) für Krebspatienten

Wenn eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen üblicherweise deren Kosten; bei Privatversicherten hängt die Übernahme vom jeweiligen Tarif ab. Für eine berufliche Rehabilitation sind hingegen die Rentenversicherungsträger und/oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Schwerbehindertenausweis für Krebskranke

Eine Entlastung kann ein Schwerbehindertenausweis bringen, auf den Krebspatienten prinzipiell Anspruch haben. Das für fünf Jahre ausgestellte Dokument verschafft je nach dem festgestellten Grad der Behinderung verschiedenste Vergünstigungen, etwa Ermäßigungen bei der Steuer und im ÖPNV, gegebenenfalls die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sowie im Beruf mehr Urlaubstage und einen umfangreicheren Kündigungsschutz.

Pflegebedürftigkeit

Wird Pflegebedürftigkeit diagnostiziert, leistet die gesetzliche Pflegeversicherung (bei Privatversicherten die private Pflegepflichtversicherung) die vorgeschriebene Unterstützung. Da diese in aller Regel unter den tatsächlichen Kosten bleibt, müssen die Patienten bzw. ihre Angehörigen einen Teil selbst finanzieren – nötigenfalls durch Auflösung bzw. Veräußerung von Vermögen. Darunter fallen Wertpapiere und Bankguthaben ebenso wie teure Kunstgegenstände und Schmuck. Selbst der Verkauf von Immobilien wie ungenutzten Grundstücken oder Ferienhäusern kann erforderlich werden. Reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, um die Pflegekostenlücke zu füllen, springt das Sozialamt ein.

Beratung und Vorsorge sind wichtig

Insbesondere für Privatversicherte und Beamte gelten je nach ihrem (Beihilfe-)Tarif individuelle Regelungen. Ebenso lassen sich die Ansprüche krebskranker Kassenpatienten nur bei einer Einzelfallbetrachtung umfassend überblicken. Daher sollten sich Krebspatienten fundierte Beratung holen, um potenzielle finanzielle Nachteile auszuschließen. Erste Anlaufstellen dafür sind die Sozialdienste der Krankenhäuser. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer neutraler Institutionen, die Rat und Hilfe anbieten. Wichtige Beratungsstellen für Krebspatienten finden Sie in unserem Ratgeber.

Wie diese kurze Einführung schon erkennen lässt, kann es für Krebspatienten neben der gesundheitlichen auch zu einer finanziellen Belastung kommen. Daher kann ein wichtiger Baustein die Krebsversicherung sein. Sie hilft während der Krebsbehandlung die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll zu ergänzen. Denn leider bedeutet das Krankengeld eine Einkommenseinbuße. Dieser stehen dann mit den Behandlungszuzahlungen neue Ausgaben gegenüber. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit steigen die Ausgaben noch weiter an – eine rechtzeitige Vorsorge kann daher im Ernstfall viel wert sein.


Erfahren Sie in unserem Ratgeber Umgang mit Krebspatienten: Tipps für Angehörige mehr dazu, wie Sie Krebspatienten unterstützen können. In unserem Ratgeber Unterschied: Gutartiger & bösartiger Tumor erfahren Sie, wann man von Krebs spricht und wann eine Behandlung notwendig ist. Lesen Sie auch unsere Ratgeber Krebsarten & Heilungschancen bei den häufigsten Krebsarten und Spontanremission bei Krebs.
 

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Mit dem Advigon.Krebs-SCHUTZ erhalten Sie eine Krebsversicherung, die in diesem Umfang einzigartig ist.  Sichern Sie sich Zugang zu besten medizinischen Versorgungen.

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Weitere Themen im Ratgeber

Wie Krebspatienten die beste Klinik und Behandlung für sich finden

Nach einer Krebsdiagnose gilt es, wichtige Weichen zu stellen: Welches Krankenhaus ist das richtige? Worauf ist zu achten? Was macht ein Krebszentrum?

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Internetbasierte Betreuung kann Krebspatienten unterstützen

Neben den körperlichen Strapazen belastet eine Krebserkrankung auch die Psyche der Patienten nachhaltig. Wie niederländische und schweizerische Forscher zeigten, kann eine Web-Anwendung die Lebensqualität zumindest kurzfristig erhöhen.

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Wie geht es nach der Heilung einer Krebserkrankung weiter?

Auch wenn die Therapie zum Erfolg geführt hat: Das Risiko eines Rückfalls oder einer Folgeerkrankung ist für Krebspatienten grundsätzlich gegeben. Daher sollte die Nachsorge großgeschrieben werden.

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