Angst vor dem Zahnarzt ist weit verbreitet und reicht von leichtem Unbehagen bis hin zu einer behandlungsvermeidenden Dentalphobie. Für Betroffene stehen vor allem drei Fragen im Vordergrund:
- Welche Beruhigungs‑ und Narkoseformen gibt es?
- Wann zahlt die Krankenkasse?
- Wie kann eine Zahnzusatzversicherung zusätzliche Kosten übernehmen?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Vollnarkose oder vergleichbare Sedierungsformen in der Regel nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, also eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist, etwa bei größeren chirurgischen Eingriffen oder einer diagnostizierten schweren Zahnarztangst.
Wunschleistungen oder Komfort‑Behandlungen aus allein aufgrund von Angst vor dem Zahnarzt sind meist Selbstzahler‑Leistungen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier sinnvoll sein, die erweiterte Schmerztherapie (z. B. Lachgas, Dämmerschlaf, Akupunktur, Vollnarkose) mit abzusichern.