Krankenhauszusatzversicherung für Kinder – nur das Beste für Ihr Kind
Kinder sind vom ersten Tag an neugierig und voller Entdeckergeist. Sie lernen durch Ausprobieren und können Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Da ist ein Unfall beim Toben, Klettern und Spielen schnell passiert. Aber auch Infekte oder andere Erkrankungen lassen sich nicht vermeiden, denn besonders im Kindergarten oder in der Schule ist die Ansteckungsgefahr groß. Ob durch Unfall oder Krankheit verursacht: der Schrecken ist enorm, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss. Und natürlich möchten die Eltern das Beste für Ihr Kind.
Mit unserer stationären Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich eine Premium-Krankenversicherung für Ihr Kind. Durch sie erhalten kleine Patienten eine leistungsstarke Behandlung durch Privatärzte und haben Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer – und das zu einem Preis von 4,64 € im Monat.
Alle Themen auf einen Blick
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Freie Arztwahl: Anstelle des diensthabenden Artztes möchten Sie sich für eine Chefarztbehandlung oder einen Spezialisten Ihrer Wahl entscheiden.
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Freie Krankenhauswahl: Wählen Sie selbst das Krankenhaus und Ihr Kind muss nicht, wie von der gesetzlichen Krankenkasse vorgesehen, in die nächstgelegene Klinik.
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Privatpatientenstatus: Setzen Sie auf Individualität anstatt auf Standardtherapie. Dadurch können Sie den Heilungsprozess beschleunigen.
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Rooming-In: Begleiten Sie Ihr Kind zu den Untersuchungen und bleiben Sie auch über Nacht an der Seite Ihres Kindes.
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Attraktiver Preis von 4,64 €: für Kinder unter 14 Jahre
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Sinnvolles Geschenk: Die Versicherung eignet sich übrigens nicht nur zum Schutz der eigenen Kinder. Sie kann auch von Dritten wie zum Beispiel von Taufpaten oder Großeltern abgeschlossen werden.
Mit unserer Krankenhauszusatzversicherung für die Kleinen ergänzen Sie sinnvoll die sogenannte Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Falle eines Klinikaufenthaltes Ihres Kindes haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Kind stationär optimal versorgt wird und somit schnell wieder auf die Beine kommt.
Kostenübernahme für die Begleitperson des Kindes im Krankenhaus
Sie möchten bei einem Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes stets an seiner Seite sein? Unser Tarif "Klinik Premium" ermöglicht das sogenannte Rooming-In und übernimmt bei Kindern bis zu 12 Jahren die Unterbringungskosten nach Vorleistungen der GKV. Somit können Eltern ohne zusätzliche Kosten ihre Kinder im Krankenhaus begleiten – und dies auch über Nacht.
Ist eine Krankenhauszusatzversicherung bereits für Babys und ihre Mütter sinnvoll?
Auch für Babys können Sie bereits mit der Krankenhauszusatzversicherung einen Schutz vereinbaren, der weit über die gesetzliche Grundversorgung hinausgeht. Ist ein Elternteil bereits seit 3 Monaten bei uns versichert, kann das Kind sofort ohne Risikozuschlag oder jegliche Wartezeit mit in die Versicherung aufgenommen werden.
Sind Sie als Mutter über den Klinik-Premium-Tarif versichert, erhalten Sie während der stationären Entbindung ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro am Tag – für bis zu 21 Tage.
Und letztlich übernehmen wir für die Begleitperson die Unterbringungs- und Verpflegungskosten (Rooming-In), sollte Ihr Baby im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen. Sie profitieren dabei nicht nur von der Sicherheit für Ihre Familie, sondern auch von der freien Arzt- und Krankenhausauswahl für Ihr Kind. Das gilt nicht nur für die Zeit nach der Entbindung oder im Säuglingsalter – sondern für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung Kind zum Speichern oder Ausdrucken.
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Krankenhauszusatzversicherung für Kinder.
Wer als gesetzlich Versicherter bei einem Krankenhausaufenthalt mehr als die gesetzliche Grundversorgung erwartet und Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchte, liegt mit dem Tarif "Klinik Premium" für Kinder goldrichtig. Ein stationärer Aufenthalt kann unabhängig vom Alter erforderlich werden, insofern lohnt sich der zusätzliche Versicherungsschutz für jeden. Kleinkinder und Kinder unter 14 Jahren profitieren von Leistungen wie z.B. Rooming-In und Chefarztbehandlung und dies zu besonders attraktiven Konditionen – bereits ab 4,64 Euro im Monat. Bei Rooming-In können Sie als Elternteil im gleichen Zimmer wie das Kind untergebracht werden, wobei wir jeweils 100 % der Unterbringungskosten für die Begleitperson übernehmen.
Sie erhalten nach einer sogenannten "allgemeinen" Wartezeit von drei Monaten Leistungen aus der Krankenzusatzversicherung für Kinder.
Für die folgenden Leistungen gilt eine verlängerte, sogenannte "besondere" Wartezeit von acht Monaten:
- Psychotherapie
- Zahnbehandlungen
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
Handelt es sich um einen stationären Aufenthalt infolge eines Unfalls, entfallen alle Wartezeiten – die allgemeinen wie auch die besonderen.
Wenn Sie auf vertraglich vereinbarte Leistungen verzichten, erhalten Sie stattdessen ein Ersatzkrankenhaustagegeld. Nehmen Sie beispielsweise die Option einer Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer nicht in Anspruch, bezahlt Ihnen die Advigon in der Tarifoption "Klinik Premium" ersatzweise ein Krankenhaustagegeld von 20 € pro Tag.
Alle Krankenhausersatztagegelder im Überblick:
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Klinik Clever |
Klinik Best |
Klinik Premium |
Verzicht privatärztliche Behandlung |
7,5 € pro Tag |
22,5 € pro Tag |
22,5 € pro Tag |
Verzicht Einbettzimmer, stattdessen Unterbringung im Zweibettzimmer |
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10 € pro Tag |
Verzicht Zweibettzimmer, stattdessen Unterbringung in allgemeiner Abteilung |
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20 € pro Tag |
Gesetzlich Versicherte werden bei einem stationären Krankenhausaufenthalt in der Regel in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Wer bei einem Klinikaufenthalt auf das Privileg einer Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer setzt, muss dies aus eigener Tasche zahlen oder über eine Zusatzkrankenversicherung entsprechend absichern. Wahlweise entscheiden Sie sich für einen Tarif, der die Kosten der Unterbringung im 2-Bettzimmer (Tarifoption Klinik Clever oder Klinik Best) oder Einzelzimmer (Tarifoption Klinik Premium) abdeckt.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung. Sie stellt somit die Grundlage für die privatärztliche Abrechnung dar. Ärzte müssen sich an die amtliche Gebührenordnung halten, können jedoch über einen Hebel die Kosten entsprechend anpassen. Beim 3,5-fachen Satz handelt es sich um den sogenannten Höchstsatz, das 2,3-fache wird als Regelhöchstsatz bezeichnet. Bei besonders schwierigen und zeitaufwendigen Maßnahmen kann ein Gebührensatz von mehr als 3,5 angezeigt sein. Der behandelnde Arzt muss in diesem Fall vorab mit Ihnen einen weiteren eigenen Behandlungsvertrag schließen und Sie darüber aufklären.
- Gebührensätze bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz werden über die Advigon Tarife Klinik Clever und Klinik Best bezahlt.
- Gebührensätze über den 3,5-fachen GOÄ-Satz können über den Advigon Zusatztarif Klinik Premium bezahlt werden.
Unsere Krankenhauszusatzversicherung für Kinder können Sie bequem online abschließen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Rechner, mit dem Sie direkt Ihren persönlichen monatlichen Beitrag berechnen können und Ihren gewünschten Tarif auswählen können. Zusätzlich können Sie die Gesundheitsfragen direkt online beantworten. Mit wenigen Klicks und Aufwand kommen Sie so zum Abschluss Ihrer Kinder-Krankenhauszusatzversicherung. Auch unsere Gesundheitsfragen sind schnell beantwortet, da es sich bei dieser Versicherung nur um drei Fragen handelt. Ihre Daten sind dabei sicher und werden TLS-verschlüsselt übertragen. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Wir freuen uns Sie und Ihr Kind als neue Kunden begrüßen zu dürfen.
Wünschen Sie eine individuelle Produktberatung? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter 040 5555-4020 oder über das folgende Kontaktformular:
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