Individuelle Gesundheitsleistungen für Krebspatienten

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für Krebspatienten

Nicht jede medizinische Maßnahme wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Das gilt auch für den Bereich der Krebsmedizin. Wer Selbstzahler-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL) in Betracht zieht, sollte sich zuvor Gewissheit über ihre Wirksamkeit und Angemessenheit verschaffen.

IGeL: Leistungen, für die Kassenpatienten privat zahlen

Die deutschen Krankenkassen stehen beim Zuschnitt ihrer Leistungskataloge vor einer grundsätzlichen Herausforderung: Einerseits sollen alle medizinisch gebotenen und hilfreichen Maßnahmen abgedeckt sein; andererseits muss das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachtet werden, damit die Beiträge nicht zu hoch steigen. Als Konsequenz daraus erstatten die Kassen nicht alle Leistungen, die von einzelnen oder auch einem Großteil der Mediziner für sinnvoll erachtet werden. Außen vor bleiben etwa solche, die mehr dem Wohlbefinden als der Gesundung dienen, oder auch solche, für die es kostengünstigere, aber ebenso wirksame Alternativen gibt. Ebenfalls nicht übernommen werden Maßnahmen, deren Nutzen die Kosten nicht rechtfertigen würde. Und schließlich mangelt es in einigen Fällen auch am wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis. Wer dennoch eine dieser Leistungen – Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt – in Anspruch nehmen möchte, muss die Rechnung dafür privat begleichen. Das gilt nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatpatienten, deren Tarife in der Regel ebenfalls gewisse Grenzen setzen.

Das IGeL-Angebot in deutschen Praxen und Kliniken umfasst mittlerweile mehrere Hundert Maßnahmen. Naturgemäß sind nicht alle gleichermaßen bewährt und unumstritten. Viele haben jedoch einen unzweifelhaften Nutzen, der die Selbstzahlung rechtfertigen kann.

IGeL für die Krebsfrüherkennung

Auch in der Krebsmedizin werden IGeL angeboten. Vor allem betrifft das die Früherkennung, für die sich nicht alle heute möglichen Untersuchungen im Leistungskatalog der Krankenkassen finden. Die Gründe dafür, dass eine Methode nicht im Katalog enthalten ist, sind unterschiedlich. Es kann beispielsweise sein, dass die wissenschaftliche Bewertung der Methode noch andauert, denn bei dieser Art von Untersuchungen erfolgt sie über einen langfristigen Zeithorizont. Andere Checks richten sich nicht an die Allgemeinheit, sondern nur an erblich vorbelastete Patienten und werden deshalb außerhalb dieser Risikogruppe nicht erstattet.

Manche Früherkennungsuntersuchungen können sogenannte „falsch positive“ Befunde hervorbringen. Das heißt, es entsteht ein unbegründeter Krebsverdacht, der eine unnötige psychische Belastung sowie weitere intensivere Untersuchungen verursacht. In diesem Zusammenhang muss der Nutzen etablierter IGeL-Früherkennungs-Untersuchungen auf Tumormarker im Blut sorgfältig abgewogen werden. Das gilt etwa für den PSA-Test, der der Früherkennung von Prostatakrebs dient, und für die vaginale Sonografie (Ultraschalluntersuchung), mit der Eierstock- und Gebärmutterkörperkrebs erkannt werden können. Zudem werden in vielen Praxen auch Krebsrisiko-Gentests, Dünnschichtzytologien zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, Bauchraum-Sonografien zum Betrachten der inneren Organe oder „virtuelle“ Darmspiegelungen via Computertomografie angeboten.

Sehr weit wird das IGeL-Spektrum, wenn es um die Krebsbehandlung geht. Sinnvoll sind sicherlich Methoden, die zu Entspannung, erhöhtem Wohlbefinden und/oder besserer psychischer Bewältigung der Krankheitssituation führen. Hier ist es eine Frage der persönlichen Schwerpunkte und des Geldbeutels, welche IGeL man in Anspruch nimmt.

IGeL - Erst klären, dann zahlen

In jedem Fall sollte vor der Buchung einer IGeL eine Reihe von Fragen fundiert beantwortet werden. Dafür sollte man sich Zeit nehmen. Erster Ansprechpartner ist natürlich der Arzt, der zur umfassenden Aufklärung verpflichtet ist. Doch auch die Krankenkassen geben gern Auskunft, beispielsweise über die Gründe dafür, dass eine Leistung nicht erstattet wird. Folgende Fragen sollten im Fokus stehen:

  • Welchen Nutzen bringt die Leistung konkret?
  • Wie viel kostet sie?
  • Ist der Effekt wissenschaftlich belegt?
  • Warum zahlt die Kasse nicht?
  • Gibt es eine ähnliche Leistung, die von der Kasse erstattet wird?

Bei der Krebsfrüherkennung:

  • Wie viele falsche Ergebnisse (positiv wie negativ) bringt die Methode hervor?
  • Steigert die Früherkennung tatsächlich die Behandlungschancen?
  • Welche Risiken birgt die Methode?
  • Welche Folgeuntersuchungen sind bei einem auffälligen Resultat nötig?

Wenn Zweifel am Sinn und Nutzen einer IGeL bestehen, kann es grundsätzlich nicht schaden, eine Zweitmeinung einzuholen – bestenfalls von einer fachkundigen Person, die kein wirtschaftliches Interesse an der jeweiligen Leistungserbringung hat.

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