Häufig gestellte Fragen zur Coronavirus-Pandemie in Bezug auf die Advigon Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste und Young Travel. (Stand 23.03.2020)
Häufig gestellte Fragen zur Coronavirus-Pandemie in Bezug auf die Advigon Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste und Young Travel. (Stand 23.03.2020)
Ist ein versichertes Ereignis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zurückzuführen, so besteht im tariflichen Umfang Versicherungsschutz.
Ja, senden Sie uns einfach eine E-Mail mit den entsprechenden Unterlagen an: client-services@advigon.com
Jeder Reisende hat das Recht von einem Vertrag zurück zu treten. Wie zuvor beschrieben hebt die Advigon den Auslandskrankenversicherungsvertrag auf. Andere Leistungsträger (z.B. Reiseveranstalter) sind grundsätzlich berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu erheben. Unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt keine Annullierungskosten bei Absage Ihrer Reise.
Wichtig ist, sich häufig gründlich die Hände zu waschen. Beachten Sie auch, dass das Tragen von Fingerringen und Nagellack die Wirkung von Wasch- und Desinfektionsmitteln beeinträchtigt! Sie sollten nicht in die Hand husten oder niesen, sondern in den Ellenbogen bzw. ein Taschentuch verwenden. Die Taschentücher entsorgen Sie gleich in einem geschlossenen Mülleimer. Sorgen Sie für frische Luft durch mehrmals tägliches Stosslüften von jeweils 5-10 Minuten.
Bei Fieber und Husten sollten Sie zu Hause bleiben und im Verdachtsfall einer Ansteckung einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung zunächst nur telefonisch kontaktieren. Dadurch verhindern Sie die Ansteckung Dritter.
Informationen zum Coronavirus und zur weltweiten Reisewarnung finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes und auf der Homepage des Robert Koch-Instituts unter:
Weitere wichtige Hygienetipps um eine Infektion vorzubeugen können Sie hier downloaden: