Junge mit Zahnzusatzversicherung für Kinder und Zahnspange
Stiftung Warentest - Advigon Dental Premium
Zahnzusatzversicherung für Kinder

Für gesunde und gerade Kinderzähne

  • Erstattung bei allen Zahnfehlstellungen (KIG 1-5)
  • Rundumschutz 
  • KFO-Leistungen bereits ab 9,68 EUR pro Monat
  • Bis 80 % Kostenübernahme bei Kieferorthopädie
  • Für Kinder bis 17 Jahre
Beitrag berechnen
Keine
Wartezeit bei
Kieferortho­pädie

Bis zum 31.03.2025 entfällt die Wartezeit für kieferorthopädische Leistungen sowie Zahnbehandlungen in den Tarifen AZB3 (Dental Premium) und AZB2 (Dental Clever) für Kinder bis einschließlich 15 Jahre.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Für ein strah­lendes Kinder­lä­cheln

Stiftung Warentest - Advigon Dental Premium

Kinder wachsen schnell – so schnell, dass Sie als Eltern geradezu dabei zusehen können, wie Ihr Kind größer wird. Bei den schnellen Veränderungen ist es nicht verwunderlich, wenn die Zähne dabei ein wenig schief wachsen. Was bei Kindern vielleicht noch niedlich erscheinen mag, stört spätestens in der Pubertät, wenn ästhetische Aspekte wichtiger werden. Zahnfehlstellungen sollten außerdem frühzeitig behandelt werden, damit sich diese nicht bis ins Erwachsenenleben halten und dort ernsthafte gesundheitliche Probleme beispielsweise am Kiefergelenk verursachen.

Die Lösung für Fehlstellungen der Zähne ist eine Zahnspange. Die Krankenkasse übernimmt aber nur die Basisversorgung und dies, wenn eine schwere Zahnfehlstellung zu korrigieren ist. Mit einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie übernimmt die Advigon diese Kosten für Sie – damit Sie sich nicht entscheiden müssen zwischen dem Preis und dem Lächeln Ihres Kindes.

Ein Unternehmen der HanseMerkur - Desktop

Unsere Zahnversicherung wurde von der unabhängigen und objektiven Verbraucherschutzorganisation Stiftung Warentest mit der Note „SEHR GUT“ ausgezeichnet

Gute Gründe für die Zahnversicherung für Kinder der Advigon

  • Alle Leistungen der Zahnzusatzversicherung auch für Kinder: Von Prophylaxe über zahnmedizinische Behandlung und Zahnspange bis hin zu Zahnersatz – mit der Versicherung für die Kieferorthopädie erhält Ihr Kind automatisch auch alle anderen Leistungen der Zusatzversicherung.
  • Leichte Zahnkorrekturen versichert: Ohne eine Zahnzusatzversicherung für Kinder zahlen Sie diese Kosten für die Zahnbehandlung komplett selbst. Die gesetzlichen Krankenkassen stufen diese Leistungen als ästhetischen Eingriff ein und leistet deshalb nicht.
  • Mehr Auswahl, mehr Möglichkeiten, mehr Komfort: Sie legen Wert darauf, dass die Zahnspange nicht nur zweckmäßig ist, sondern Ihr Kind sich damit auch wohlfühlen kann.
  • Hochwertige Materialien: Sie möchten für Ihr Kind keine Edelstahl-Brackets, sondern lieber welche aus Keramik oder Kunststoff.
  • Planbare Kosten: Sie leisten lieber einen kleinen monatlichen Beitrag zur Versicherung als auf einen Schlag viel Geld für eine Zahnspange.
  • Relevanz kieferorthopädischer Behandlungen: Studien zeigen, dass fast die Hälfte der Kinder und Jugendlichen kieferorthopädische Maßnahmen benötigt, die schnell mehrere Tausend Euro kosten können. Die Zahnzusatzversicherung reduziert Ihren Eigenanteil erheblich.
Beitrag berechnen

Nehmen Sie die Leistungen der Kinder-Zusatzversicherung längere Zeit nicht in Anspruch, zahlen Sie weniger Beitrag und werden somit für Ihre Gesundheit belohnt. 

Zahnzusatzversicherung für Kinder: Die Leistungen im Überblick

Unsere Zahnversicherung für Kinder „Dental Premium“ zählt zu den besten Tarifen im Bereich der Kieferorthopädie. Dieser Tarif bietet umfassende Leistungen für alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) und deckt damit auch Fälle ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung als rein kosmetisch bewertet werden. Darüber hinaus sorgt der Tarif „Dental Clever“ dafür, dass Sie bei Zahn- und Kieferfehlstellungen der KIG-Stufen 3, 4 oder 5 vor hohen Eigenkosten geschützt sind.

Alle Tarife der Advigon Zusatzversicherung für Kinder im Vergleich

Dental CleverDental MediumDental Luxus
Beste KFO-Leistungen
 Dental Premium
Tarife AZB2 + AZE1Tarif AZMTarif AZLTarife AZB3 + AZE4
Kieferorthopädie
leichte Fehlstellungen nach KIG 1 oder 2

KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Bei leichten Zahnfehlstellungen nach KIG 1 oder 2 haben Sie keinen Leistungsanspruch gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

80 % der Gesamtkosten bis 2.000 € je Kiefer
schwere Fehlstellungen nach KIG 3, 4 oder 5

KIG = Kieferorthopädische Indikationsgruppe (Schweregrad einer Fehlstellung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Regelleistungen für Behandlungen schwerer Zahnfehlstellungen, das bedeutet KIG-Einstufungen der Klassen 3, 4 oder 5. Wir übernehmen kieferorthopädische Zusatzleistungen wie z.B. Gold-, Keramik- oder Metallbrackets und unsichtbare Zahnspangen. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.

80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer80 % der KFO-Zusatzleistungen bis 600 € je Kiefer
Professionelle Zahnreinigung 

Um Mund- und Zahnerkrankungen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige Zahnprophylaxe. Als Zahnprophylaxe gilt die professionelle Zahnreinigung gemäß der Definition der GOZ 1040 sowie die weitere Kontrolle des Übungserfolgs.

80 € pro Reinigung - max. 200 € pro Jahrmax. 90 € pro Jahr70 € pro Reinigung - max. 140€ pro Jahr100 € pro Reinigung - max. 200 € im Jahr
konservierende, chirurgische, parodontologische Leistungen 

Konservierende Leistungen stellen Maßnahmen zur Zahnerhaltung dar wie z.B. Füllungen. Chirurgische Leistungen bezeichnen Eingriffe wie z.B. die Wurzelspitzenresektion. Paradontologische Leistungen stellen Leistungen dar, die zur Diagnose und Behandlung von Paradontitis erforderlich sind.

100 %75 %100 %100 %
Wurzelbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung stellt nur dann eine Kassenleistung dar, wenn ein Zahn nach den Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als erhaltungswürdig eingestuft wird. Häufig bieten Zahnärzte Zusatzleistungen an, die privat abgerechnet werden. Wird ein Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft, sieht die GKV nur das Ziehen des Zahns vor. Sie können statt dem Ziehen eine s Zahnes trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese wäre dann aber komplett selbst zu bezahlen.

100 % für Mehrkosten75 %100 %100 % für Mehrkosten
Schienen- und Aufbissbehelfe 

Sie dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schützen ebenfalls vor Abnutzung und Abrieb der Zähne z.B. beim Zähneknirschen.

75 %100 %100%
Mikro­invasive Karies­infiltration

Auch Icon® Therapie genannt: Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt.

75 %100 %
erweiterte Schmerz­therapie

Akupunktur, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

75 %100 %
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Reparatur von Zahnersatz, Inlays, Onlays

Für zahnärztliche Leistungen sowie Laborleistungen erstatten wir regulär 80% der Kosten. Bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durch das Bonusheft erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 85% nach 5 Jahren und 90% nach 10 Jahren..

bis 40 %75 %100 %bis 90 %
Zahnersatz-Regelversorgung

Die Regelversorgung ist eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) der Zahnärzte und Krankenkassen entwickelte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Patient kann wählen, ob er nun die Regelversorgung beanspruchen möchte, oder ob er eine gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung als Zahnersatz bevorzugt.

100 %100 %100 %100 %
Zahnersatz 

Keine Wartezeit bei Unfällen.

8 Monatekeine Wartezeitkeine Wartezeit8 Monate
Zahnbehandlung
keine Wartezeitkeine Wartezeitkeine Wartezeitkeine Wartezeit
Kieferorthopädie
keine Wartezeitkeine Wartezeit
Zahnreinigung (Prophylaxe)
keine Wartezeitkeine Wartezeitkeine Wartezeitkeine Wartezeit
Beispiel Monatsbeitrag
9,68 € bis 17 Jahre5,69 € bis 17 Jahre 9,20 € bis 17 Jahre18,76 € bis 17 Jahre
Online abschließen Online abschließen Online abschließen Online abschließen

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Vergleich Zahnzusatzversicherung Kinder - Was deckt die gesetzliche Krankenversicherung ab

Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert die Regelversorgung. Diese muss laut Sozialgesetzbuch (SGB) ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. In der Grundversorgung werden ästhetische Belange oder modernere Behandlungsmethoden in der Regel nicht berücksichtigt – alles, was über diese Regelversorgung hinausgeht, müssen die Patienten aus eigener Tasche zahlen.

Kieferorthopädie

Der Kieferorthopäde bewertet zunächst den Schweregrad der Fehlstellung, indem er sie in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) von 1 bis 5 einordnet. Je höher die KIG, umso schwerwiegender ist die Fehlstellung. Die GKV übernimmt nur dann die Kosten der Regelversorgung für Zahnspangen, wenn

  • die Behandlung in die KIG 3, 4, oder 5 eingestuft wird
  • der Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag liegt.

GKV übernimmt folgende Leistungen:

  • Regelversorgung bei Einstufungen nach KIG 3, 4, 5
  • festsitzenden Spangen mit Edelstahl-Brackets
  • Herausnehmbare Zahnspange aus Kunststoff
  • Erstattung bis zum Ende des 17. Lebensjahres

20 % der Kosten müssen Sie zunächst selbst zahlen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die GKV den Eigenanteil zurück.


Keine Erstattung durch die GKV:

  • bei Einstufungen nach KIG 1 und 2 
  • bei kieferorthopädischen Mehrleistungen

Beispiele für kieferorthopädische Mehrleistungen:

  • farblose Bögen
  • elastische Titanlegierungen der Bögen
  • innenliegende Zahnspangen bzw. Incognito-Zahnspangen
  • Speed Brackets, Mini-Brackets, zahnfarbene oder selbstligierende Brackets
  • Schutzlack, der vor Karies schützt
  • Invisalign-Schienen zur Zahnkorrektur ohne Brackets


Erfahren Sie hier mehr zur KIG Einstufung.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

Im Untersuchungsprogramm für Kleinkinder übernimmt die GKV maximal 3 Untersuchungen in einem Abstand von mindestens 12 Monaten bei Kindern zwischen zweieinhalb und sechs Jahren (vom 30. bis zum 72. Lebensmonat).

Individualprophylaxe

GKV übernimmt folgende Leistungen:

  • Erstellung Mundhygienestatus 1 x im Kalenderjahr
  • Aufklärungsgespräch zur Mundgesundheit 1 x im Kalenderjahr
  • Fluodierung der Zähne
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Backenzähnen
  • Erstattung zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr


Keine Erstattung durch die GKV:

  • präventive Maßnahmen während des Zahnwechsels, bei schlechter Mundhygiene oder schädlichen Essgewohnheiten
  • Fertigung und Anwendung einer Schiene als Fluoridträger
  • Versiegelung weiterer Zähne wie Schneide- oder Eckzähne
  • antibakterielle Behandlung des Zahnfleischs

Füllungen

Ein mit Karies befallener Kinderzahn sollte schnellstmöglich behandelt werden. Es wird Karies entfernt und der Zahn anschließend mit einer Füllung wieder geschlossen.

GKV übernimmt folgende Leistungen:

  • Selbstadhäsiven Füllungen wie zum Beispiel Glasionomerzemente.

Keine Erstattung durch die GKV:

  • Die Mehrkosten bei Kompositfüllungen im Frontzahnbereich, die besondere ästhetische Ansprüche genügen sollen – etwa durch eine Farboptimierung – werden nicht von der GKV getragen.

Kronen für Kinder

Bei Kinderkronen gelten dieselben Regelungen wie für Erwachsene: Erstattet wird die reine Regelversorgung mit einem Festzuschuss in Höhe von 50 %. Alles weitere, wie hochwertigere Materialien oder eine Narkose des Kindes, wird nicht übernommen.

FAQ - Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

Wie viel kostet eine Zahnspange ohne eine Zahnzusatzversicherung?

Insgesamt kann eine Zahnspange, je nach Art, Schweregrad der Fehlstellungen, Dauer der Behandlung und verwendetem Material, zwischen 1.500 und im schlimmsten Fall 15.000 Euro kosten. Eine lose Zahnspange kostet dabei 600 Euro aufwärts

Nach Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bleiben Eltern dennoch auf Kosten sitzen: Bei kleineren Korrekturen sind mit rund 500 Euro zu rechnen, bei einer festsitzenden Zahnspange mit ca. 1.500 Euro. Bei Defekten des Kiefergelenks kann es passieren, dass Kosten bis zu 6.000 Euro auf Sie zukommen. Dazu kommt, dass die gesetzliche Krankenkasse nur die KIG 3 bis 5 übernimmt. Bei leichten Fehlstellungen müssten Sie alles aus eigener Tasche zahlen.

Was sind kieferorthopädische Indikationsgruppen?

Die Art und das Ausmaß von Zahn- und Kieferfehlstellungen werden in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) der Gruppe 1 bis 5 eingeteilt. Dabei dokumentiert der Kieferorthopäde millimetergenau die Fehlstellungen.

  • KIG 1: Leichte Zahnfehlstellungen mit primär ästhetischer Bedeutung
  • KIG 2: Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die behandlungsbedürftig sind, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden
  • KIG 3: Ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die medizinisch behandelt werden müssen
  • KIG 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die unbedingt zeitnah behandelt werden müssen
  • KIG 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, die umgehend behandelt werden müssen

Wann sollte man mit kieferorthopädischen Behandlungen beginnen?

Der Behandlungsstart hängt von der Schwere der Fehlstellungen ab – da sollten Sie einen Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden konsultieren und mit diesem besprechen, was dieser für sinnig erachtet. Schwere Fehlstellungen, gerade auch jene, die den Kiefer betreffen, sollten so früh wie möglich behandelt werden. Aber auch leichtere Zahnfehlstellungen sollten Sie mit dem Kieferorthopäden besprechen. Geht es nur um leichte Korrekturen, ist es wichtig, auch mit Ihrem Kind zu reden. 

Eine Zahnspange ist kein kleiner Eingriff und die Mitarbeit und Motivation des Kindes sollte unbedingt vorhanden sein. Ansonsten empfiehlt sich, zwischen 11 und 13 Jahren mit den Maßnahmen zu beginnen: Die Kinder verstehen, warum die Zahnspange wichtig ist und können mitarbeiten, dazu kann das folgende Wachstum zur Korrektur der Fehlstellung genutzt werden. Warten Sie aber weit länger damit, umso mehr wirken sich Fehlstellungen auf die Gesundheit der Zähne aus. Wird dies nicht behandelt, entwickeln sich Karies, Zahnfleischentzündungen oder gar Kieferfehlstellungen. Diese können häufig Ursache von Kieferschmerzen sein.

Welche Zahn- und Kieferfehlstellungen gibt es?

Grundsätzlich bedeutet eine Fehlstellung, dass sich Zähne nicht dort befinden, wo sie eigentlich sein sollten oder die Größe oder Lage der Kiefer nicht zueinander passen.

Die häufigsten Fehlstellungen sind dabei:

  • Offener Biss: Beim Aufeinanderbeißen der Zähne ist eine Lücke zwischen den Kanten der Frontzähne.
  • Kreuzbiss: Die seitlichen Zähne des Unterkiefers legen sich beim Zusammenbeißen vor die Zähne des Oberkiefers. Das kann auch einzelne Zähne betreffen.
  • Frontzahn-Überbiss: Die oberen Schneidezähne ragen über die des Unterkiefers hinaus.
  • Frontzahn-Vorbiss: Die unteren Schneidezähne ragen über die des Oberkiefers hinaus.
  • Tiefer Biss: Die Schneidezähne des Oberkiefers verdecken beim
  • Engstand: Die Zähne haben nicht genügend Platz. Sie wachsen nicht vollständig heraus, verbleiben im Kiefer oder stehen schief oder gedreht.
  • Durchbruchstörungen:
    • Retention: Der Zahn bleibt im Kiefer eingeschlossen, er bricht nicht durch.
    • Verlagerung: Ein sich im Kiefer entwickelnder Zahn (Zahnkeim) oder ein herausgewachsene Zahn liegt schief.

Dazu gibt es auch kraniofaziale Fehlbildungen wie die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, bei welcher im Zuge der Behandlung eine Zahnspange vonnöten sein kann.

Worin unterscheiden sich festsitzende und lose Zahnspange von einem Aligner?

Bei einer festsitzenden Zahnspange werden Brackets an den einzelnen Zähnen befestigt. Diese dienen als Anker für die Bögen aus Metall, die an diesen Brackets befestigt sind und sie miteinander verbinden. Die Bögen üben dauerhaft Druck auf die Zähne aus, um die Fehlstellung zu korrigieren und die Zähne zu verschieben. Durch kleine Zug- oder Druckfedern kann dann eingestellt werden, in welche Richtung der Druck ausgeübt werden soll. Es gibt auch die Möglichkeit, die Brackets auf der Innenseite der Zähne zu befestigen. Brackets aus Keramik oder Kunststoff kommen der Zahnfarbe näher und sind weniger auffällig. Nach der Behandlung mit einer festen Spange folgt immer eine Nachbehandlung mit einem Retainer – für die langfristige Stabilisierung der gerichteten Zähne.

Die lose Zahnspange besteht aus einer Kunststoffplatte, die in den Ober- oder Unterkiefer geklemmt wird. Dank Klammern um die Zahnreihe bleibt sie an Ort und Stelle. Durch Schrauben und Drahtfedern wird Druck auf die Zahnreihe und die Zähne ausgeübt. Die lose Zahnspange muss regelmäßig nachjustiert werden. Sie sollte mindestens 15 Stunden am Tag getragen werden und sollte nur zum Essen und beim Sport herausgenommen werden.

Aligner-Therapie: die unauffälligste Zahnspange
Bei der Aligner-Therapie wird ein 3D-Modell der Zähne angefertigt und der Korrekturprozess in einzelne Schritte unterteilt. Für jeden Schritt wird eine durchsichtige Kunststoffschiene angefertigt. Auch diese üben den zur Korrektur der Fehlstellung erforderlichen Druck aus. Diese Schiene muss rund 22 Stunden am Tag getragen werden. Nur zum Essen sollte der Aligner herausgenommen werden – und bei Kontaktsportarten, bei welchen die Gefahr besteht, dass die Zahnspange Schaden nehmen könnte (wie Boxen, Hockey oder Rugby). Die Schienen werden circa zwei Wochen lang getragen, bevor eine neue Behandlungsstufe beginnt und eine neue Schiene angefertigt wird.

Dank der durchsichtigen Schiene ist ein Aligner die unauffälligste Zahnspange, sind aber keine Regelversorgung. Aligner können ab dem 11. Lebensjahr eingesetzt werden – für das sogenannte “späte Wechselgebiss” (zwischen 11 und 13) ist ein Aligner perfekt, um das folgende Wachstum zur Korrektur zu nutzen.

Wie schneidet die Zusatzversicherung für Kieferorthopädie im Vergleich ab?

Stiftung Warentest hat den Zahnzusatzversicherungs-Tarif “Dental Premium” der Advigon mit “SEHR GUT” bewertet! Der Test wurde im August 2024 durchgeführt und der Tarif wurde mit einer 1,5 benotet.

Bis wann erhalten Kinder Leistungen zur Kieferorthopädie von der Zahnzusatzversicherung?

Bei der Advigon gibt es die Kostenerstattung bei kieferorthopädischen Leistungen, wenn die KFO-Behandlung bis zum 18. Geburtstag zumindest begonnen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie auch die gesetzlichen Kassenleistungen. Bei Erwachsenen zahlt die Krankenkasse nur, wenn es sich um außergewöhnlich schwere Kieferfehlstellungen handelt, die Operationsbedarf haben (oder Fehlstellungen in ähnlichem Grad).

Informieren Sie sich über die Zahnzusatzversicherung der Advigon.

So funktioniert die Zahnzusatzversicherung mit Zahnspange für Kinder

Im folgenden Video haben wir Ihnen nochmal genau erklärt:

  • Warum lohnt sich eine Zahnspangen-Versicherung für Kinder?
  • Welche Kosten übernimmt die GKV?
  • Was leistet die Zusatzversicherung für Kinder bei der Kieferorthopädie?

Zusatzversicherung Zähne – ausgezeichneter Schutz für Ihre Zähne

Advigon Zahnzusatzversicherung für Erwachsene

Ein schönes Lächeln und gesunde Zähne sorgen für eine sympathische Ausstrahlung und steigern so Ihr Selbstbewusstsein. Doch leider ist nicht jeder Mensch von Natur aus mit gesunden, schönen Zähnen gesegnet. Damit Sie Ihre Kosten im Auge behalten können, bietet die Advigon eine Zusatzversicherung für Zähne an. Diese Krankenzusatzversicherung bietet zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die folgenden Leistungen:

  • TESTSIEGER Stiftung Warentest
  • Bis 100 % Kostenübernahme
  • Inkl. erweiterter Schmerztherapie
  • Sofortleistungen ohne Wartezeit
  • Rundumschutz ab 5,69 EUR pro Monat


Zur Zahnzusatzversicherung für Erwachsene


Downloads zur Kinder-Zahnzusatzversicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zahnzusatzversicherung für Kinder zum Speichern oder Ausdrucken. 

Flyer Zahnzusatzversicherung Kinder

Werbeblatt Zahnzusatzversicherung Kinder

Verbraucherinformation Krankenzusatzversicherung

Angebot anfordern
Online abschließen