Advigon Zahnzusatzversicherung für Erwachsene
Advigon Tarif Dental Luxus für Zahnzusatzversicherungen – Testsieger Stiftung Warentest
Private Zahnzusatzversicherung

Das Beste für Ihr schönstes Lächeln

  • TESTSIEGER Stiftung Warentest 
  • Bis zu 100% Kostenübernahme
  • Inkl. erweiterte Schmerztherapie
  • Sofortleistungen ohne Wartezeit
  • Rundumschutz ab 5,69 EUR pro Monat
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Ohne
Wartezeit

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung – Ausgezeichneter Schutz für Ihre Zähne

Advigon Tarif Dental Luxus für Zahnzusatzversicherungen – Testsieger Stiftung Warentest

Gesunde Zähne und ein schönes Lächeln sorgen für eine sympathische Ausstrahlung und steigern Selbstbewusstsein, Wohlbefinden und Lebensqualität. Doch leider ist nicht jeder Mensch von Natur aus mit gesunden, schönen Zähnen gesegnet. Deshalb fragen sich viele Menschen früher oder später, mit wie viel Eigenanteil sie bei einem Zahnarztbesuch rechnen müssen. Die Advigon bietet private Zahnzusatzversicherungen, die ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnitten sind. Damit reduzieren Sie den Eigenanteil bei einer Zahnbehandlung oder einem Zahnersatz beim Zahnarzt deutlich.

Stiftung Warentest hat die Zahnzusatzversicherung der Advigon im Test sehr gute Ergebnisse bescheinigt: Der Tarif "AZL" wurde in der Ausgabe 08/2024 von Finanztest (dem Magazin von Stiftung Warentest) als Testsieger ausgezeichnet mit der Note "SEHR GUT" (0,5).

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Vorversicherungszeit von einem anderen Versicherer bei einem Wechsel in die Tarife AZM und AZL anerkannt werden.


Vorteile einer privaten Zahnzusatzversicherung

  • Mehr Erstattung: Ihnen sind Regelleistung und Festzuschuss viel zu wenig und Sie möchten dennoch mehr Freiheit in der Auswahl Ihrer Behandlung.

  • Rundumschutz: Unsere Tarife leisten bei Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe und erweiterter Schmerztherapie.

  • Individuell: Wählen Sie zwischen von einer preisgünstigen Absicherung bis hin zu einer Luxusvariante.

  • Schnell: Ohne Wartezeiten!

  • Günstig: Bereits ab 5,69 EUR im Monat!

  • Erweiterte Schmerztherapie: Bestens geeignet für Angstpatienten - z.B. Akupunktur, Vollnarkose oder Lachgas.

  • Angebot für Wechsler: Wenn Sie von einer anderen Zahnversicherung nahtlos zur Advigon wechseln, können die Erstattungshöchstgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

  • Kosten planbar machen: Sie investieren lieber monatlich in eine Zahnversicherung als unvorhersehbar große Summen in eine Zahnbehandlung.

  • Schnelle Erstattungen: Die Rechnungen Ihrer zahnärztlichen Behandlungen können Sie ganz einfach und bequem per RechnungsApp einreichen.

  • Stiftung Warentest: Unsere Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (Tarif AZL) wurde in der Ausgabe 08/2024 von Finanztest mit "Sehr gut" ausgezeichnet.

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Advigon Zahnzusatzversicherung: Alle Leistungen im Überblick

Die zwei verschiedenen Tarife der Advigon Zahnzusatzversicherung ermöglichen einen individuellen Schutz. Wählen Sie zwischen Dental Medium, einer preisgünstigen Absicherung, die 75 % der Kosten auf Zahnersatz, Inlays, Implantate und Schmerzlindernde Leistungen übernimmt oder der luxuriösen Zahnzusatzversicherung Dental Luxus, die 100 % der Kosten beim Zahnarzt erstattet. Bei Dental Medium und Dental Luxus können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung ganz ohne Wartezeiten in Anspruch nehmen. 
 

Unsere Tarife AZM und AZL für die Zahnzusatzversicherung im Überblick

Dental Medium
Bestseller
Dental Luxus
Tarif AZMTarif AZL
Zahnprophylaxe
Professionelle Zahnreinigung

Um Mund- bzw. Zahnerkrankungen vorzubeugen, empfiehlt sich eine regelmäßige Zahnprophylaxe. Als Zahnprophylaxe gilt die professionelle Zahnreinigung gemäß der Definition der GOZ 1040 sowie die weitere Kontrolle des Übungserfolgs.

max. 90 € pro Jahr70 € pro Reinigung - max. 140 € pro Jahr
Zahnbehandlung
konservierende, chirurgische, parodontologische Leistungen 

Konservierende Leistungen stellen Maßnahmen zur Zahnerhaltung dar wie z.B. Füllungen. Chirurgische Leistungen bezeichnen Eingriffe wie z.B. die Wurzelspitzenresektion. Paradontologische Leistungen stellen Leistungen dar, die zur Diagnose und Behandlung von Paradontitis erforderlich sind.

75 %100%
Wurzelbehandlung

Eine Wurzelkanalbehandlung stellt nur dann eine Kassenleistung dar, wenn ein Zahn nach den Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als erhaltungswürdig eingestuft wird. Häufig bieten Zahnärzte Zusatzleistungen an, die privat abgerechnet werden. Wird ein Zahn nicht als erhaltungswürdig eingestuft, sieht die GKV nur das Ziehen des Zahns vor. Sie können statt dem Ziehen eine s Zahnes trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese wäre dann aber komplett selbst zu bezahlen.

75 % 100%
Schienen- und Aufbissbehelfe 

Sie dienen der Korrektur und Stabilisation des Kiefergelenks bzw. der Bisslage. Sie schützen ebenfalls vor Abnutzung und Abrieb der Zähne z.B. beim Zähneknirschen.

75 %100%
Mikro­invasive Karies­infiltration

Auch Icon® Therapie genannt: Dabei handelt es sich um eine Behandlungsmethode zur Beseitigung von Karies im Frühstadium, die ohne Bohren, ohne lokale Betäubung und somit ohne Schmerzen auskommt.

75 %100%
erweiterte Schmerz­therapie

Akupunktur, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf)

75 %100%
Zahnersatz
Prothesen, (Teil-) Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, Reparatur von Zahnersatz, Inlays, Onlays

Für zahnärztliche Leistungen sowie Laborleistungen erstatten wir regulär 80% der Kosten. Bei Nachweis von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen durch das Bonusheft erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 85% nach 5 Jahren und 90% nach 10 Jahren..

75 %100% 
Zahnersatz-Regelversorgung

Die Regelversorgung ist eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) der Zahnärzte und Krankenkassen entwickelte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Der Patient kann wählen, ob er nun die Regelversorgung beanspruchen möchte, oder ob er eine gleichartige Versorgung oder andersartige Versorgung als Zahnersatz bevorzugt.

100%100%
Wartezeiten
keine Wartezeitkeine Wartezeit

Vorversicherungslaufzeit: mind. 48 Monate

Vorversicherungslaufzeit: mind. 48 Monate

Mindestleitungen des Vorversicherungstarifs für Zahnbehandlung- und Ersatz: mind. 75 %

Mindestleistungen des Vorversicherungstarifs für Zahnbehandlung- und Ersatz: 100 %

Vorversicherungstarif ohne jährliche Höchstgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz 

Vorversicherungstarif ohne jährliche Höchstgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz 

Vertragsbeendigung der Vorversicherung 

Vertragsbeendigung der Vorversicherung
Frau / Mann bis 25 Jahre 
5,69 €9,20 €
Frau / Mann 30 Jahre
14,98 €27,90 €
Frau / Mann 45 Jahre
22,60 €36,90 €
Frau / Mann 55 Jahre
27,10 €43,90 €
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Zahnzusatzversicherung – Tarif Dental Luxus

Advigon Tarif Dental Luxus für Zahnzusatzversicherungen – Testsieger Stiftung Warentest

Das Beste für Ihr schönstes Lächeln

Die Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Top-Niveau!

Dental Luxus

  • Testsieger von Stiftung Warentest mit der Note "SEHR GUT (0,5)"
  • Leistungen direkt ab Versicherungsbeginn - ohne Wartezeit
  • 100 % Erstattung für Zahnersatz inklusive Begleitleistungen
  • 100 % Erstattung für Zahnbehandlung
  • 100 % Erstattung für die mikroinvasive Kariesinfiltration, eine Kariesbehandlung ohne Bohren und Schmerzen
  • 100 % Erstattung für erweiterte Schmerztherapie wie Akupunktur, Vollnarkose oder Lachgas - bestens geeignet für Angstpatienten
  • Zahnprophylaxe bis 140 EUR im Jahr
  • Bereits ab 9,20 EUR
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Zahnzusatzversicherung – Tarif Dental Medium

Dental Medium

  • Leistungen direkt ab Versicherungsbeginn - ohne Wartezeit

  • 75 % Erstattung für Zahnersatz inklusive Begleitleistungen

  • 75 % Erstattung für Zahnbehandlung

  • 75 % Erstattung für die mikroinvasive Kariesinfiltration, eine Kariesbehandlung ohne Bohren und Schmerzen

  • 75 % Erstattung für erweiterte Schmerztherapie wie Akupunktur, Vollnarkose oder Lachgas - bestens geeignet für Angstpatienten

  • Zahnprophylaxe bis 90 EUR im Jahr

  • Bereits ab 5,69 EUR

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Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

 Zahnzusatzversicherung im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen die anfallenden Kosten nur zu einem geringen Teil. Dabei setzt die GKV auf die sogenannte Regelversorgung, das heißt, es werden stets nur Kosten für eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung beim Zahnarzt erstattet. Legen Sie Wert auf qualitativ bessere Materialien und eine leistungsstärkere Behandlung, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Ob bei Zahnvorsorge, Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Kieferorthopädie, überall können zusätzliche Rechnungen mit hohen Eigenanteilen anfallen. Möchten Sie trotzdem Wahlfreiheit in Ihrer Behandlung und dennoch keine horrenden Rechnungen aus eigener Tasche zahlen müssen, ist eine Zahnzusatzversicherung notwendig.

Gesetzliche Leistungen bei Zahnbehandlung

Entfernen von Karies oder das Füllen der dadurch entstandenen Löcher werden von der Krankenkasse bezahlt. Jedoch nur, wenn der Zahnarzt das günstigste Füllmaterial verwendet. Ab 1. Januar 2025 werden Amalgamfüllungen nicht mehr bezahlt. Das Verbot tritt vor dem Hintergrund der sogenannten EU-Quecksilberverordnung in Kraft. Übernommen werden selbstadhäsive Füllungen wie sogenannte Glasionomerzemente.

Fazit:

  • Wer besondere Füllungen wünscht, bezahlt die Zusatzkosten für eine hochwertigere Füllung selbst.

 

Übrigens:

  • Wer sich bei größeren Löchern für ein Inlay entscheidet, wird ebenfalls privat zur Kasse gebeten. Bei Inlays als Einlagefüllungen besteht ein geringeres Folgerisiko für Karies. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt aber nur den Betrag, den sie für die preisgünstigste Füllung zahlen würde.
  • Auch die professionelle Zahnreinigung zählt nicht zur Regelversorgung – auch diese müssen Sie ohne Zusatzversicherung privat zahlen.
Festkostenzuschuss bei Zahnersatz

Bei Zahnersatz handelt es sich um all die Versorgungen, die außerhalb des Mundes angefertigt werden und bei einem zweiten Zahnarzttermin eingesetzt werden. Das sind Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten bei Zahnersatz nur einen festen Zuschuss. Die Höhe dieses Festkostenzuschusses richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. Für fast jeden zahnärztlichen Befund empfiehlt die gesetzliche Krankenkasse eine Regelversorgung. Sie stellt die Standardbehandlungsart zum gegebenen Befund dar. Neben der Regelversorgung haben Patienten die Möglichkeit, hochwertigere Materialien für den Zahnersatz zu wählen. Sie können sich demnach für eine komplett andere Versorgung, etwa Implantate anstelle einer Brücke entscheiden. Der Kassenzuschuss bleibt stets gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung viel teurer wird. Denn seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Festzuschüsse für Zahnersatz in Abhängigkeit des Befunds und nicht mehr in Abhängigkeit der tatsächlichen Behandlungskosten.

Der Festkostenzuschuss liegt bei 60 % der Kosten für die Regelversorgung. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und die sorgfältige Führung des Bonusheftes erhöhen Sie den Krankenkassenzuschuss auf bis zu 70 %. Dennoch tragen Sie selbst bei einer Standardversorgung zwischen 30 und 40 % der Kosten selbst. Abhängig von der Behandlungsart können schnell einige Hundert Euro zusammenkommen, bei Zahnersatz sind Rechnungen in vierstelliger Höhe keine Seltenheit:

  • Eine Brücke schließt eine unschöne Lücke zwischen zwei Zähnen, dafür fallen Kosten in Höhe von rund 2.100,– Euro an. Übernimmt die Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung 60 Prozent, zahlen Sie 840,– Euro aus eigener Tasche.
  • Teuer wird es auch bei einer Einzelkrone: Für die Behandlung werden bis zu 1.300,– Euro fällig. Für den Patienten bedeutet das einen Eigenanteil von bis zu 520,– Euro.

Wechselangebot - Wechseln und sofort profitieren

Wenn Sie sich für einen Wechsel zu unserer Zahnzusatzversicherung entscheiden, möchten wir, dass Sie sofort von unseren umfassenden Leistungen profitieren. Deshalb ist uns die Anerkennung Ihrer Vorversicherungszeiten besonders wichtig. Ein Wechsel zu Advigon bedeutet, dass Sie sich keine Sorgen um erneute Leistungsbegrenzungen zum Start Ihrer Versicherung bei der Advigon machen müssen. Ihre bereits bei einem anderen Versicherer erworbene Versicherungszeit nehmen wir vollständig an. Dies gilt für unsere Tarife AZM und AZL, sodass Sie nahtlos und ohne Unterbrechung den bestmöglichen Schutz genießen können.

Einfach gewechselt: Die Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Vorversicherungszeiten

Unser Ziel ist es, Ihren Wechsel zu einer unserer Zahnzusatzversicherungen so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb fragen wir Sie schon bei der Beantragung nach eventuell bestehenden Vorversicherungen und deshalb erkennen wir alle Arten von Zahnversicherungen an:

  • Zahnzusatzversicherungen in Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung oder der freien Heilfürsorge,
  • Zahnversicherungen im Rahmen einer privaten Krankenvollversicherung, oder
  • Zahnversicherungen im Rahmen eines Beihilfeergänzungstarifs.

Um Ihnen sofortigen, unlimitierten Erstattungszugang zu unserer Tarife AZM oder AZL zu ermöglichen, erfüllt Ihre Vorversicherung folgenden Kriterien:

  • Ihre Vorversicherung besteht schon mindestens seit 48 Monaten. 
  • In Ihrer Vorversicherung waren Leistungen für Zahnbehandlung und -ersatz zu
    • mindestens 75 % (wenn Sie sich für den Abschluss des Tarifs AZM entscheiden) bzw.
    • 100 % (wenn Sie sich für den Abschluss von Tarif AZL entscheiden) enthalten.
  • Zum Zeitpunkt des Wechsels zu uns hatten Sie Anspruch auf einen mit AZM bzw. AZL vergleichbaren Versicherungsschutz ohne jährliche Höchstgrenzen für Zahnbehandlung und -ersatz.
  • Ihre Vorversicherung wird zum beantragten Versicherungsbeginn von AZM bzw. AZL beendet. Dies stellt sicher, dass es zu keinem Überlappen von Versicherungsschutz kommt und sichert den nahtlosen Übergang zu Ihrem neuen Zahnzusatzschutz bei uns.

Wann zahlt die Advigon Zahnzusatzversicherung – wann nicht?

Die Advigon als Versicherer zahlt Ihnen, je nach Zahntarif:

  • Zahnersatz wie Implantate, Brücken und Kronen
  • Zahnbehandlungen wie Parodontose- und Wurzelbehandlungen oder Füllungen
  • Prophylaxe
  • erweiterte Schmerztherapie (u. a. Akupunktur und Vollnarkose)
  • kieferorthopädische Maßnahmen bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
  • bis zu den Höchstsätzen nach GOÄ bzw. GOZ (Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte)

Unabhängig vom Zahntarif zahlt die Advigon als Versicherer nicht, wenn:

  • bereits zu Versicherungsbeginn zahnmedizinische Maßnahmen begonnen oder angeraten worden sind
  • es sich um nicht medizinisch notwendige Maßnahmen (z.B. Bleaching) handelt





Zahnversicherung für Kinder - für ein strahlendes Kinderlächeln

Junge mit Zahnzusatzversicherung für Kinder und Zahnspange

Bewahren Sie das strahlende Lächeln Ihrer Kinder. Eine gute zahnärztliche Versorgung durch einen einfühlsamen Arzt, der Ihrem Kind die Angst nehmen kann und sich ohne Zeitdruck und mit hochwertigen Materialien den Kinderzähnen widmet, ist oft eine Versorgung, die nur Privatpatienten erhalten. Ergänzen Sie mit der Krankenzusatzversicherung für den Zahnarzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung und ermöglichen so Ihrem Kind auch als Kassenpatient die bestmögliche Behandlung. 

  • Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
  • Erstattung unsichtbarer Zahnspangen, Mini- oder Speed-Brackets
  • Mehrmals im Jahr zur Zahnreinigung bei festsitzenden Spangen
  • von Stiftung Warentest mit “sehr gut” ausgezeichnet
  • mit dem Premium-Tarif Leistungen bei allen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIGs)

Profitieren Sie von leistungsstarken Zahnzusatz-Tarifen für Kinder, direkt von Vertragsbeginn: Keine Wartezeit bei Kieferorthopädie bis 31.03.2025 für Kinder mit einem Alter bis zu 15 Jahren!

Zur Zahnzusatzversicherung für Kinder

Downloads zur Zahnversicherung

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Verbraucherinformation Dental Medium und Dental Luxus

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