Ausländische-Gäste
Krankenversicherung

Für ausländische Gäste

  • Reisekrankenpolice für Deutschland sowie vorübergehende Reisen in die EU & alle Schengen-Staaten
  • Erfüllt zu 100 % die Schengen Visa Anforderungen
  • Bis zu fünf Jahre Versicherungsschutz
  • Individueller Rundum-Schutz zum besten Preis
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Krankenversicherung für ausländische Gäste

Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste

Ein Unternehmen der HanseMerkur - Desktop

Wenn Sie Deutschland als Urlaubsland kennenlernen möchten oder eine Zeit lang in der Bundesrepublik arbeiten, dann brauchen Sie eine Krankenversicherung für ausländische Gäste. Diese spezielle Reisekrankenpolice ist Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Schengen-Visums und Ihre Einreise nach Deutschland, beispielsweise als Nicht-EU-Bürger. Hier erfahren Sie, wie Sie sich bei Advigon mit einem günstigen Tagessatz optimal absichern.

Kurz erklärt - Was ist die Krankenversicherung für ausländische Gäste?

  • Eine Krankenversicherung ist für jeden, der sich in Deutschland aufhält, verpflichtend.
  • Wer nicht kraft Gesetzes durch seinen Arbeitgeber oder durch die Einschreibung als ordentlicher Student der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, ist angehalten, sich individuell zu versichern.
  • Häufig reicht eine herkömmliche Reisekrankenversicherung, die der Besucher in seinem Heimatland – etwa für einen 14-tägigen Urlaub im Ausland – abschließt, bei Weitem nicht aus, um einen ausreichenden Versicherungsschutz hierzulande zu gewährleisten.
  • Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist ein Visum Pflicht. Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen für den Erhalt Ihres Visums.
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Gute Gründe für die Advigon Krankenversicherung

Die Advigon Krankenversicherung für ausländische Gäste ist die richtige Wahl, wenn Sie als Tourist oder bei einem längerfristigen Aufenthalt einen Versicherungsschutz wünschen, der Sie vor den hohen Kosten in Deutschland im Falle von Krankheit oder eines Unfalls schützt. Teure Leistungen wie beispielsweise der Rücktransport ins Heimatland, die durchaus in den finanziellen Ruin führen können, lassen sich durch die Policen der Advigon absichern. Dabei ist unser Tarif „Ausländische Gäste“ so ausgelegt, dass er die Anforderungen für den Antrag eines Schengen-Visums zu 100 Prozent erfüllt.

Das Beste daran: Sie genießen nicht nur in Deutschland einen erstklassigen Versicherungsschutz, sondern sind auch abgesichert, wenn Sie sich temporär in einem anderen EU-Land aufhalten. Das gilt ebenfalls für Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und weitere Länder, die die Schengen-Bestimmungen derzeit lediglich zum Teil anwenden.

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Die leistungsfähige Advigon Krankenversicherung für ausländische Gäste

Wenn Sie einen Besuch in Deutschland planen, bietet Ihnen unsere Auslandskrankenversicherung bis zu fünf Jahre lang besten Versicherungsschutz – und das schon ab 2,40 Euro pro Tag. Dabei können Sie aus zwei unterschiedlichen Varianten wählen.

Ausländische Gäste Basic
Bestseller
Ausländische Gäste Profi
Ambulante Behandlung
Ambulante Heilbehandlungskosten

Erstattungen bis zu den Regelhöchstsätzen der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 2,3-fachen Gebührensatz.

Krankentransport zur ambulanten Behandlung
Verordnete Medikamente und Verbandmittel
Strahlen- Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
500 € / Jahr
Verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen
300 € / Jahr
Hilfsmittel (nicht unfallbedingt)
nicht versichert500 € / Jahr
Sehhilfen

Brillen und Kontaktlinsen

nicht versichert200 € / Jahr
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebskrankheiten
nicht versichert300 € / Jahr
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen

nicht versichert
Stationäre Heilbehandlung in der allgemeinen Pflegeklasse

allgemeine Pflegeklasse = Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen, d.h. ohne privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

Operationen
Wahlweise Krankenhaustagegeld (bei stationärer Behandlung) 

Wahlweise anstatt der Behandlungskosten und des Krankentransports. Für jeden Tag in stationärer Behandlung bis max. 14 Tage (inkl. Aufnahme- & Entlassungstag).

75 €75 €
Schmerzstillende Zahnbehandlungen

Erstattungen bis zu den Regelhöchstsätzen der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum 2,3-fachen Gebührensatz.

500 € / Jahr1.000 € / Jahr
Zahnvorsorgeuntersuchungen
nicht versichert200 € / Jahr
Zahnersatz mit 80 % des Rechnungsbetrages 
nicht versichert1.250 € / Jahr
Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen aufgrund von Beschwerden

Aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden, Frühgeburt, Fehlgeburt sowie nach medizinisch begründetem Schwangerschaftsabbruch. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlungsnotwendigkeit bei Beginn des Versicherungsvertrages noch nicht feststand.

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und Entbindungen

Nach 6 Monaten Wartezeit. Die Wartezeit berechnet sich vom Versicherungsbeginn und bei Vertragsverlängerung vom Verlängerungsbeginn an.

nicht versichert
Krankentransport vom und zum Krankenhaus 

Rücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus an Ihren Wohnort, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Überführung in das Heimatland oder Bestattung in der Bundesrepublik Deutschland

Erstattung der notwendigen Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten Person durch die Überführung des Verstorbenen in das Heimatland entstehen, oder Übernahme der Kosten für eine Bestattung in Deutschland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären.

10.000 €10.000 €
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Behandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, besteht Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit weiter.

3 Monate3 Monate
Selbstbehalt pro Versicherungsfall
25 €25 €
Beitrag 0 - 64 Jahre
2,40 € / Tag3,40 € / Tag
Beitrag 65 - 74 Jahre
8,60 € / Tag12,70 € / Tag
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24-Stunden Reise-Notruf-Hotline

In dringenden Notfällen auf Reisen steht allen Advigon-Versicherten unsere weltweite Notfall-AssistanceLine zur Verfügung. Zu jeder Zeit, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.

Tel: +49 621 5490-1906

Mit dem neuen Versicherungs-Pass für Apple- und Android-Geräte haben Sie stets vollen Überblick über Ihre Versicherungspolicen.

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FAQ - Häufige Fragen zur Krankenversicherung für ausländische Gäste

Für wen eignet sich die Krankenversicherung für Ausländische Gäste?

Der Advigon Tarif „Ausländische Gäste“ gehört ins Gepäck aller Reisenden, die als Tourist oder als Arbeitskraft einen längeren Aufenthalt in Deutschland anstreben. Das gilt für Saisonarbeiter aus dem Ausland, die im Schengenraum temporär einer Berufstätigkeit nachgehen, wie für Expatriates, die als Angestellte einer internationalen Firma einige Monate oder Jahre in Deutschland bleiben. Neben dem Freelancer gehören Langzeittouristen zum Kundenkreis für unsere Incoming Reiseversicherung. Wenn Sie ein Visum beantragen möchten, zählt die Krankenversicherung für ausländische Gäste zu den Grundvoraussetzungen für einen längeren Aufenthalt in Deutschland. Verlassen Sie sich hier auf die Police der Advigon und profitieren Sie von einem breiten Leistungsspektrum zu attraktiven Beiträgen.

Wo gilt die Versicherung überall?

Der Versicherungsschutz gilt während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland.

Er gilt ebenso für vorübergehende Reisen in die Staaten der Europäischen Union, die Schengen-Staaten, nach Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Sofern die beantragte Versicherungsdauer kürzer als 1 Jahr ist, sind Reisen in Ihr Heimatland nicht versichert. Heimatland ist das Land, in dem sich Ihr ständiger Wohnsitz vor Ihrem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland befand.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten besteht abweichend auch für Reisen ins Heimatland Versicherungsschutz. Insgesamt besteht dieser Schutz aber je Versicherungsjahr für alle Heimatreisen zusammen für maximal 6 Wochen.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Versicherungsfall?

Pro Versicherungsfall fällt eine Selbstbeteiligung von 25 Euro an.

Wann kann ich die Versicherung abschließen?

Sie können die Incoming-Krankenversicherung jederzeit vor Ihrer Abreise und nach Ihrer Einreise online abschließen.

Kann die Versicherung frühzeitig beendet werden?

Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland vorzeitig abbrechen, können Sie die Versicherung beenden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Flugtickets und sonstige Nachweise über das vorzeitige Reiseende aufbewahren.

Kann die Versicherung verlängert werden?

Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten und Sie bereits eine Vorversicherung hatten, können Sie jederzeit Ihre Versicherung über unsere Online Buchung bis zu einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren verlängern. Die Wartezeiten entfallen für Sie und die möglichen Vorerkrankungen werden aus dem vorherigen Vertrag anerkannt.

Downloads zur Krankenversicherung "Ausländische Gäste"

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Advigon Krankenversicherung "Ausländische Gäste" zum Speichern oder Ausdrucken. 

Informationsblatt "Ausländische Gäste" 

Produktesteckblatt "Ausländische Gäste"

Verbraucherinformation Incoming Versicherung