Young Travel_Keyvisual
Young Travel

Krankenversicherung für junge Leute bis 35 Jahre

  • Versicherungsschutz in Deutschland und für vorübergehende Reisen weltweit
  • Erfüllt alle Visa-Anforderungen der EU
  • Bis zu fünf Jahre Versicherungsschutz
  • Einfacher Online-Abschluss bis zu 31 Tage nach Einreise möglich
Versicherung abschließen

Krankenversicherung "Young Travel"

Für ausländische Studenten, Praktikanten & Au-pairs

Ein Unternehmen der HanseMerkur - Desktop

Deutschland ist nicht nur landschaftlich und kulturell sehr reizvoll – auch das deutsche Bildungssystem genießt weltweit hohes Ansehen. Genau deshalb planen viele junge Leute aus dem Ausland einen längeren Aufenthalt in der Bundesrepublik. Mit der Krankenversicherung „Young Travel“ bist du auf deiner Reise perfekt abgesichert!

Kurz erklärt – Was ist die Krankenversicherung für ausländische Studenten und Au-pairs?

  • In Deutschland gibt es ein sehr gutes Gesundheitssystem, das alle Bürger vor den finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls schützen soll. Deshalb ist eine Krankenversicherung in Deutschland Pflicht.
  • Bei einem längeren Aufenthalt von mehr als 90 Tagen benötigst du grundsätzlich ein Visum. Die Incoming-Krankenversicherung erfüllt die Anforderungen für den Erhalt deines Visums.
  • Bei einem Unfall oder Krankheit wirst du dank „Young Travel“ in Deutschland medizinisch erstklassig betreut.
  • Du brauchst dir keine Sorgen um Geld zu machen und kannst deinen Aufenthalt in Deutschland zu 100 % genießen – ob im Studium oder auf der Party!
Jetzt online abschließen

Für wen eignet sich die Krankenversicherung „Young Travel“?

Für wen eignet sich die Krankenversicherung „Young Travel“

Die Krankenversicherung „Young Travel“ bietet dir starke Leistungen zu einem äußerst günstigen Preis. Das Produkt eignet sich für alle Ausländer bis zum Alter von 35 Jahren, die Deutschland einen längeren Besuch abstatten möchten: für Au-Pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, Teilnehmer an „Work&Travel“- Programmen oder sonstige Personen, die nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in die Bundesrepublik Deutschland reisen. Dabei erfüllt das Leistungsspektrum der Krankenversicherung „Young Travel“ alle Visa-Anforderungen der Europäischen Union, ebenso wie die Ansprüche von Austauschprogrammen und Au-pair-Agenturen. Das gilt natürlich auch, wenn du Deutschland lediglich als junger Tourist besuchst.

Die leistungsfähige Advigon Krankenversicherung "Young Travel"

Wenn du einen Besuch oder eine Reise in Deutschland planst, bietet dir unsere Auslandskrankenversicherung "Young Travel" bis zu fünf Jahre lang besten Versicherungsschutz – und das schon ab 1,19 Euro pro Tag. Dabei kannst du aus den zwei unterschiedlichen Varianten "Young Travel Basic" und "Young Travel Profi" wählen.

Young Travel Basic
Bestseller
Young Travel Profi
Ambulante Behandlung
Ambulante Heilbehandlungskosten

Erstattungen bis zu den Regelhöchstsätzen der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 2,3- fachen Gebührensatz. Im Tarif Profi bis zum Höchstsatz der GOÄ, dem 3,5-fachen Gebührensatz.

Krankentransport zur ambulanten Behandlung
Strahlen- Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
Verordnete Medikamente und Verbandmittel
80 %
Verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen
nicht versichert
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebskrankheiten
nicht versichert200 € / Jahr
Ambulante psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung

Bis zu 5 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

nicht versichert1.000 € / Jahr
Stationäre Heilbehandlung in der allgemeinen Pflegeklasse

allgemeine Pflegeklasse = Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen, d.h. ohne privatärztliche Behandlung (Chefarzt)

Operationen
Wahlweise Krankenhaustagegeld (bei stationärer Behandlung)

Wahlweise anstatt der Behandlungskosten und des Krankentransports. Für jeden Tag in stationärer Behandlung bis max. 14 Tage (inkl. Aufnahme- & Entlassungstag).

75 €75 €
Krankenbesuch bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen

Wenn fest steht, dass Ihr Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauert, organisieren wir auf Wunsch die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Dabei übernehmen wir die entstehenden Kosten des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise.

nicht versichert 1.000 €
Schmerzstillende Zahnbehandlungen

Gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte bis 2,3. Im Tarif Profi bis 3,5.

250 € / Jahr
Unfallbedingter Zahnersatz
500 €2.000 €
Zahnersatz mit 50 % des Rechnungsbetrages
nicht versichert2.000 € / Jahr
Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen aufgrund von Beschwerden

Aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden, Frühgeburt, Fehlgeburt sowie nach medizinisch begründetem Schwangerschaftsabbruch. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlungsnotwendigkeit bei Beginn des Versicherungsvertrages noch nicht feststand.

Schwangerschaftsuntersuchungen
250 € / Jahr
Entbindungen inkl. Untersuchungs- und Behandlungskosten durch Hebammen
Krankentransport vom und zum Krankenhaus 

Rücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus an Ihren Wohnort, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Begleitperson bei Krankenrücktransport

Kosten für eine Begleitperson sowie eine gegebenenfalls erforderliche Arztbegleitung, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist.

Überführung in das Heimatland oder Bestattung in der Bundesrepublik Deutschland

Erstattung der notwendigen Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten Person durch die Überführung des Verstorbenen in das Heimatland entstehen, oder Übernahme der Kosten für eine Bestattung in Deutschland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären.

20.000 €
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit

Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Behandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, besteht Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit weiter. 

Beitrag vom 1. bis 365. Tag
1,19 €1,75 €
Beitrag vom 366. bis 1.825. Tag
1,65 €2,15 €
Jetzt online abschließen

24-Stunden Reise-Notruf-Hotline

In dringenden Notfällen auf Reisen steht allen Advigon-Versicherten unsere weltweite Notfall-AssistanceLine zur Verfügung. Zu jeder Zeit, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.

Tel: +49 621 5490-1906

Nie mehr Versicherungsunterlagen drucken – mit dem neuen Mobile Pass der Advigon!

Jetzt entdecken

Flexible Verträge mit der Advigon Krankenversicherung "Young Travel"

Ob Krankenversicherung „Young Travel Basic“ oder „Young Travel Profi“: Beide Tarifoptionen bieten dir verlässlichen Gesundheitsschutz „made in Germany“. Und weil das Leben, gerade als junger Mensch, nicht immer planbar ist, haben wir von der Advigon auch noch für bestmögliche Flexibilität gesorgt: Wenn du beispielsweise nicht mit deiner Gastfamilie klarkommst, kannst du bei einer vorzeitigen Rückreise deine Auslandskrankenversicherung vorzeitig beenden. Das geht schnell und unkompliziert! Falls es dir aber in Deutschland so gut gefällt, dass du länger bleiben möchtest, lässt sich der Zeitraum deines Versicherungsschutzes ganz einfach mit einem Anschlussvertrag auf maximal 5 Jahre Gesamtlaufzeit erweitern. Die Wartezeiten entfallen für dich und die möglichen Vorerkrankungen werden aus dem vorherigen Vertrag anerkannt.

Bei Verträgen mit mindestens zwölf Monaten Laufzeit bist du durch die Krankenversicherung „Young Travel“ sogar in deinem Heimatland abgesichert – beispielsweise, wenn du in der Ferienzeit deine Eltern besuchen möchtest (maximal sechs Wochen). Und wenn du wegen eines Unfalls oder einer Krankheit den Versicherungsschutz der Advigon in Anspruch nehmen musst, dann stehen dir über unsere Notfall-AssistanceLine kompetente Experten zur Seite – Tag & Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen!

Jetzt online abschließen

FAQ - Häufige Fragen

Wo gilt die Versicherung überall?

Der Versicherungsschutz gilt während deines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland und für vorübergehende Reisen außerhalb Deutschlands. Bei Reisen in die USA oder nach Kanada ist der Versicherungsschutz auf 14 Tage je Reise begrenzt. 

Sofern die beantragte Versicherungsdauer kürzer als 1 Jahr ist, sind Reisen in dein Heimatland nicht versichert. Heimatland ist das Land, in dem sich dein ständiger Wohnsitz vor deinem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland befand. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten besteht abweichend auch für Reisen ins Heimatland Versicherungsschutz. Insgesamt besteht dieser Schutz aber je Versicherungsjahr für alle Heimatreisen zusammen für maximal 6 Wochen.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Versicherungsfall?

Pro Versicherungsfall fällt eine Selbstbeteiligung von 25 Euro an.

Wann kann ich die Versicherung abschließen?

Du kannst die Auslandskrankenversicherung jederzeit vor deiner Abreise und nach deiner Einreise online abschließen.

Kann die Versicherung frühzeitig beendet werden?

Wenn du deinen Aufenthalt in Deutschland vorzeitig abbrichst, kannst du die Versicherung beenden. In diesem Fall ist es wichtig, dass du deine Flugtickets und sonstige Nachweise über das vorzeitige Reiseende aufbewahrst.

Downloads zur Incoming Versicherung "Young Travel"

Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Auslandskrankenversicherung "Young Travel" zum Download. 

Informationsblatt "Young Travel" 

Produktübersicht "Young Travel"

Verbraucherinformation Incoming Versicherung